Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 21 (1857)
- Issue
- Heft 9 (23.2.1857)
- Date
- 1857-02-23
- Page
- Seite 110 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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110 gelten für das Allgemeine zu glänzen, ohne daß die Ausschließung der Juden vom Genüsse allgemeiner Stiftungen ausgehört hatte. (Wir können dies aus selbstgemachter Erfahrung erweisen.) Wenn also in dem letzten Decennium ein neuer Geist in unserer Glaubensgenossenschast in dieser Beziehung erwacht ist und sich in hundert bedeutsamen Thaten verwirklicht: so können wir mit Recht dies als einen Beweis für die wieder erfrischte und verjüngte Schöpfungskraft des Judenthums ansehen, durch welche diesem eine neue mächtige Unterlage gebaut wird. Mit Nichts können wir daher auch siegreicher Denen entgegentreten, welche von dem Absterben des Judenthums faseln, oder an der Zukunft desselben verzagen. Es ist diese Erscheinung eben so wichtig als Symptom, wie als That. — Wie schmerzlich für einen — Deutschen. Die „Weimarische Zeitung" vom 7. Februar schreibt Folgendes aus Meiningen: „Vor einiger Zeit hatten sich die bis dahin zu Dreißigacker wohnhaften israelitischen Gebrüder Strupp bei dem Gemeinderathe zu Meiningen um Ertheilung des Bürgerrechts beworben und dabei in ihrem desfallstgen Gesuche sich von freien Stücken erboten, resp. das Versprechen gemacht, ein eigenes Haus in der Stadt bauen und keinen offenen Laden halten, sondern nur Vankiergeschäfte treiben zu wollen. Auf diese freien Anerbietungen hin sagte ihnen die städtische Behörde das Bürgerrecht zu. Gestern wurde indeß dem hiesigen Gemeinderath ein Befehl des Staatsministeriums eröffnet, dahin lautend, daß den Gebrüdern Strupp das Bürgerrecht ohne alle Bedingung und Bezugnahme auf Anerbietungen zu ertheileu sei. Unter diesen Umständen sahen sich die Stadtverordneten veranlaßt, das Gesuch der Strupp so wie gleichzeitig das von vier andern Israeliten abzuwersen. Die weitern Vorgänge in der Sache sind leicht errathen." Es kann wohl — nicht für den Juden, sondern — für den Deutschen nichts Demüthigenderes, und darum Schmerzlicheres geben, als den Anblick eines solchen Streites zwischen dem herzoglichen Staatsministerium und der löblichen Stadtverordneten - Versammlung zu Meiningen! Indem wir dem Ministerium die volle Anerkennung dafür, daß es nur ein Bürgerrecht ohne alle Bedingung, kein beschränktes, in wesentlichen Rechten verkürztes gestatten will, geben müssen, reizt es in der That fast zum Lachen, wenn die Väter der Stadt Meiningen nur dann einem angesehenen jüdischen Manne die Thore ihrer Stadt öffnen wollen, wenn jener keinen Laden öffnen will!... O Kotzebue, wie ist doch dein Krähwinkel noch so wahr und der frischesten Gegenwart entnommen! — Das jüdische Schulwesen in Rußland. I. Wir haben in No. 7. in einem Leitartikel, dessen Abdruck in mehreren großen deutschen Blättern wir bewirkt und bezahlt haben, gesagt, daß eines der wesentlichsten Mittel, die Lage der russischen Juden zu bessern, ist: die Regelung und Verallgemeinerung des Schulw e s e n s. Es ist daher um so mehr unsere Pflicht, hierauf näher einzugehen, und wir können dies, indem ein sehr beträchtliches Material sich hierüber bei uns aufgehäuft hat. Knüpfen wir an eine jüngste Mittheilung und zwar zunächst über Polen an. Man schreibt uns: „Unter den 119 höheren und niederen Unterrichtsanstalten in Warschau sind nur 6 jüdische, welche sind: die Rabbiuerschule mit 163 Zöglingen, 4 Elementarschulen für Knaben mit 334 und 1 Elementarschule für Mädchen mit 139 Zöglingen. An den 5 jüdischen Elementarschulen fungiren 11 Lehrer, welche durch den Staat sämmtlich aus Judeusteueru besoldet werden. Die jüdischen Schulen sind öffentliche und werden in denselben überhaupt 636 Kinder jüdischer Eltern unterrichtet, während die Anzahl der Zöglinge sämmtlicher öffentlicher Schulen daselbst 9949 beträgt." — Erwägt man hierbei, daß nach den neuesten statistischen Berichten Warschau gegenwärtig unter 156,072 Einwohnern 40,922 Juden, also über ein Viertel der gan* zen Einwohnerschaft zählt, so muß man erschrecken, wenn nur 636 ihrer Kinder gegen 10,000 der übrigen Bevölkerung regelmäßigen Schulunterricht erhalten, wobei nicht zu übersehen, daß eine Bevölkerung von 150,000 Einwohnern eine viel größere Zahl schulpflichtiger Kinder haben muß als 10,000. Wir können annehmen, daß demnach von 6 jüdischen Kindern in Warschau erst 1 die regelmäßige Schule besucht! Und doch ist Warschau die einzige Stadt im ganzen Königreiche Polen, welche öffentliche jüdische Lehranstalten besitzt! Die obige Correspondenz spricht sich hierüber aus: „In den kleineren Städten des Königreichs Polen ist weder von Staatsschulen noch von Gemeindeschulen irgend eine Spur anzutreffen. Die vermögenden Juden,