Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 21 (1857)
- Issue
- Heft 6 (2.2.1857)
- Date
- 1857-02-02
- Page
- Seite 76 (sequence 10)
- Language
- German
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76 drücken darf, diesem langsamen Meister Figaro in der Fabel zu vergleichen. Während sie hier einen knorrigen Auswuchs abschneiden, wuchert dort ein andres nole me tangere empor. Was hier an Terrain gewonnen wird, geht bald auf der andern Seite wieder verloren, so daß das Gartenmesser immer in Bewegung bleiben muß. — Bis nicht mit einem Rucke in einem Schnitte durch das Wort Gleichstellung auS religiösen Gründen die Schlingpflanzen der Ausnahmsgesetze abrasirt werden, sind alle Bemühungen um die Schaffung neuer Judengesetze verloren und vergebens. Die Paragraphenreihen, selbst des humansten Judengesetzes, bilden nur verworrene Lianen- Beete, deren gewundene Spitzen jeder untergeordnete Beamte nach der Windfahne seines Judenhasses zu drehen im Stande ist, und so die besten Absichten der aufgeklärtesten Regierung zu paralysiren vermag. Das beste Judengesetz ist daher dasjenige, welches aus dem einzigen Worte Gleichstellung bestehend, die wenigsten Paragraphen aufzuweisen hat. Zu den mißliebigsten Ausnahmsgesetzen, welche hier in Ungarn, diesem vorzüglich Ackerbau treibenden Lande, den Juden besonders drücken, gehört vor Allem der Ausschluß vom Besitze liegender Gründe. Dieses bei seinem Erscheinen nur als provisorisch angekündigte Gesetz wird noch überall und immer in seiner ganzen Strenge und starren, unerbittlichen Consequenz durchzuführen gesucht. Zudem kam noch in neuester Zeit ein Erlaß, welcher dresem Ausschließungsgesetze auch rückwirkende Kraft verleiht, und alle seit Olims Zeiten gemachten widergesetzlichen Güterankäufe vernichtet und annullirt. „Es haben die Staats-Procuratoren und der FiscuS darauf zu sehen, daß überall, wo sich Juden unerlaubter Weise in den Besitz christlicher Realitäten eingeschlichen haben, dieselben daraus entfernt werden sollen und soll rücksichtlich der Depossessionirung nach dem Inhalte des Hofkanzleidecretes vom 25sten December 1835 Zahl 33,945/3428 vorgegangen werden." — *) Der Schreiber dieses hatte erst jüngst von dem Erlasse einer höchsten Landesbehörde Einsicht, worin einem redlichen, gewerbthätigen Israeliten aufgctragen *) Wortlaut der Preßburger Statthaltereiverordnung vom 6. November 1856 Zahl 7858/858, welche in Folge der Ministerialverordnung vom 23. März 1856 Z. 2062 allen Behörden zukam. wird: „seinen vor mehreren Jahren in dem Orte Z. angekaufteN BüucrNgrund binnen Monatsfrist zU verkaufen", und dies aus dem einfachen Grunde, weil in dieser Ortschaft früher kein Jude erbgesessen war. Dergleichen Zustände würden an Trostlosigkeit grenzen, hielte uns nicht die Hoffnung aufrecht, daß unser ritterlicher, über alle Vorurtheile erhabener Monarch sein der israelitischen ungarischen Deputation bei seiner jüngsten Anwesenheit in Pesth gegebenes Kaiserwort seiner Zeit sicher lösen wird. Tausende durch diese drückende Verordnung in ihrer Eristenz zerrüttete und mit dem Bettelstäbe bedrohte, fleißige Familienväter sehen Dem mit freudig frohen Erwartungen entgegen, um dann an diesem Heilstage ihrem Retter und Befreier Dankeshymnen zuzujubeln. Zu einiger Beruhigung dient es uns auch, daß der bessere Theil der vaterländischen Presse (welche doch nicht, wie Dr. Brunner von der deutschen Presse behauptet, von Juden geleitet wird) in dieser Angelegenheit offen Partei für uns nimmt. Als charakteristisch verdient es hervorgehoben zu werden, daß mehrere gerade nicht judenfreundliche und nur für bas Gesammtwohl deS Landes redliches Interesse nehmende Blätter jenen hochherzigen Magnaten, welche bei Sr. k. k. Majestät um die Gründung einer ungarischen Real-Hypothek-Bank petitionirten, unverhohlen und unumwunden den Rath gaben: „lieber mit ihrem Einflüsse das Gesuch der Juden um Erwerbsähigkeit von Grund und Boden zu unterstützen, indem durch diese Maßregel der angestrebte Zweck, die Erleichterung des Bodencredits, um so eher und sicherer erreicht werden dürfte." — Solche Kundgebungen der öffentlichen Meinung sind bezeichnender, als ein Dutzend ellenlanger Artikel, und wer mit den eigenthümlichen Boden- und Creditverhältnissen dieses Landes nur irgendwie vertraut ist, wird die Wahrheit dieser Behauptungen auch leichtlich erkennen. Erfreulich ist es mir auch, die Meldung machen zu können, daß die Urbarial-Ablösungs-Angelegenheit, von welcher in Nro. 16. v. I. dieser Zeitung Erwähnung geschah, für die von dieser Maßregel bedrohten Familienväter eine glückliche Wendung genommen hat. Dank den Bemühungen der Herren EliaS Schlesinger in Waag-Neustadt, Moritz Diner in Sz. Nicolau und L. Popper in Jllinik, welche