Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 21 (1857)
- Issue
- Heft 4 (19.1.1857)
- Date
- 1857-01-19
- Page
- Seite 43 (sequence 3)
- Language
- German
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45 Grenzen der gegebenen Fassung beschränkte und dann nur aus jedem einzelnen Worte und Buchstaben neue casuistische Bestimmungen zu folgern strebte, so daß dadurch der Ausspruch der Schrift nur immer mehr specialisirt und individualisier wurde; während dann die kritische Schule auch die Gesetzesvorschriften durch die Jahrhunderte verstreute und ihre Geltung überall bezweifelte, wird diese neue Betrachtungsweise viel mehr den allgemeinen Inhalt aus der speciellen Vorschrift hera uszuziehen suchen müssen, die einzelnen und speciellen B estimmungen zu allgemeinen Gesetzen und Grundsätzen von ewiger Wahrheit und Geltung zurückführen und so das Besondere verallgemeinern. Wir wollen einige Beispiele anführen. Die „Zehngebote" sind ganz allgemein gehaltene Gesetze. Aber das zehnte Gebot zeigt uns deutlich, welcher der Weg ist, den wir eben andeuteten. „Du sollst nicht begehren das Haus deines Nächsten; du sollst nicht begehren das Weib deines Nächsten, noch seinen Knecht und seine Magd, und seinen Ochsen und seinen Esel —" so weit lauter Einzelnes, aber das Gebot drückt seinen allgemeinen Inhalt selbst aus, indem es hinzufügt: „noch Alles, was deinem Nächsten ist." Dies sind aber die Hauptworte des ganzen Gebotes, das, eben so gut wie „du sollst nicht tobten", „du sollst nicht stehlen", hätte heißen können: „du sollst nicht begehren Alles, was deinem Nächsten ist." — Ein recht klares Beispiel giebt 2 Mos. 23, 4. 5.: „So du triffst den Ochsen deines Feindes oder seinen Esel irrend an, sollst du ihn demselben zurückbringen. So du stehest den Esel deines Hassers erliegend unter seiner Last, hüte dich, es ihm zu überlaffen, verlassen sollst du den Ort mit ihm." Hier sind zwei ganz specielle Fälle angegeben. Wollte die Schrift aber diese nur verstehen? wollte sie nichts als von dem irrenden oder unter seiner Last erliegenden Esel des Feindes sprechen? Gewiß nicht — statt eines allgemeinen Gesetzes: du sollst deinen Feind nicht in Schaden kommen, nicht in Gefahr hülflos lassen, dieses herrliche Gesetz: auch dem Feinde Gutes zu thun, wird dies dem kindlichen Volke durch ein, ihm so recht verständliches Beispiel ins Herz geprägt. Eine spätere Zeit drückte dies nicht minder nur durch ein, aber schon allgemeineres Beispiel so aus: „Hungert deinen Hasser, so reich' ihm Speise, dürstet ihn, so lang' ihm Wasser zu rc." (Spr. Schel. 25, 21.). Blickt in diesem Beispiel dennoch der allgemeine Inhalt noch ganz klar hervor, so haben wir diesen in anderen Fällen erst ganz herauszusuchen. Wenn es heißt: „pflüge nicht mit Ochs und Esel zusammen", so ist in dieser ganz speciellen Vorschrift das Allgemeine enthalten : vereinige, nicht widernatürlich Verschiedenartiges. „Beim Dreschen sollst du dem Ochs das Maul nicht verbinden", das Allgemeine: gegen die Thiere sollen wir nicht grausam sein, indem wir die Befriedigung ihrer natürlichen Triebe gewaltsam hindern. Wir werden hierbei, entweder, wie in den angeführten Beispielen, aus dem Speciellen den allgemeinen Inhalt ziehen, oder Zeit und Verhältnisse müssen abgezogen werden, um das in allen Zeiten und Verhältnissen Geltende übrig zu behalten. Zum Beispiel die Vorschriften über die Zufluchtsstädte für den absichtslosen Mörder sind nur der von Moscheh verdrängten Sitre der „Blutrache" gegenüber verständlich, sie enthalten aber das Allgemeine: erwäge im Gericht nicht die That an sich, sondern die in ihr vorwaltende Absicht des Thäters. (S. hierüber unsere Vorlesungen über die Entwickelung der religiösen Idee S. 38.) In dieser Anslegungswcise ist ein großer Theil der heiligen Schrift (selbst die Propheten) von Neuem durchzuarbeiten, und dies wird eine große Basis für die Zukunft werden. Jedermann weiß, daß diese Jnterpretationsweift an sich neu ist bb^a bbm nur daß hier nicht willkürlich bald aus dem Allgemeinen das Specielle und bald aus dem Speciellen das Allgemeine und zwar als concrete Gesetzesvorschrift gezogen werden solle, sondern conftquent aus dem Speciellen der allgemeine Lehr- und Gedankeninhalt, und dies von dem Standpunkte der geistigen Entwickelung und menschengeschlechrlichen Cultur aus, die erreicht worden. Vom Institute ^ur Förderung der israelitischen Literatur. Es thut uns leid, die von uns selbst gehegte Erwartung, die erste Sendung der Schriften des zweiten Jahres schon im December in die Hände der Abonnenten gelangen zu lassen, nicht erfüllt zu sehen. Erst in diesen Tagen geht sie von Statten. Es sind zur Versendung fertig: Saron. Novellenbuch, zweiter Band. (Derselbe enthält die hier zum ersten Male vollendet erscheinenden Novellen „Mariamne, die letzte Hasmonäerin", und Hispania und Jerusalem", dann die Novellen: „Förderung und Hemmniß", „Die Gegensätze", „Erzählungen eines Großonkels" und „Jüdische Märchen".) Ferner: „Frey, Erzählungen für die reifere Jugend" (vier Erzählungen.) „Emil v. Borberger, Barkochba, Gesänge" und 4 *