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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1857-01-05 · Heft 2 (5.1.1857) · p. Seite 16

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
21 (1857)
Issue
Heft 2 (5.1.1857)
Date
1857-01-05
Page
Seite 16 (sequence 2)
Language
German
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16 das Vorhandensein beider anerkennen, so haben uns doch die Erfahrungen der letzten Zeit gelehrt, aus die liberale Macht der Gesinnungen wenig zu rechnen, sondern uns die Hülfe einer anderen Macht gefallen zu lassen, welche die Menschen stärker und allgemeiner antreibt: das Interesse. Die Städte Mecklenburgs sind allesammt kleine Mittel- und Landstädte. Die Erfahrung lehrt, daß in solchen Städten nichts schwieriger, als ein Grundstück vorteilhaft zu verkaufen. Ein Haus zu bauen in einem Städtchen ist mit großen Opfern verknüpft, während ein solches zu kaufen mit den größten Vortheilen verbunden ist. An Verkäufern von Grundstücken ist niemals Mangel, während die Käufer selten. Die Beschränkung demnach, daß die Juden Grundstücke nicht erwerben dürfen sollen, ist zwar für diese drückend und schmerzlich — weit nachtheiliger aber für die Christen, denen für ihre Grundstücke dadurch so viele Käufer entgehen, und deren Besitztum daher durch Verminderung dieser beträchtlich geschmälert wird. In großen Städten fiele natürlich dieser Umstand nicht so schwer ins Gewicht, weil die Menge den Ausfall nicht fühlbar macht — aber in den Städten Mecklenburgs müssen die Fälle täglich Vorkommen. Daher das Andringen der Städte. Würde der Adel in Mecklenburg Städte besitzen, wie etwa in Oesterreich, so würde sicherlich auch der Mecklenburgische Adel dieses Recht der Juden vertheidigen. Da aber nicht, er aber die legislatorische Herrschaft hat: so wurde den Juden Mecklenburgs auch dieses Recht abgesprochen — und sie können nur zu dem Ausmittel greifen, welches sie bereits so vielfach in Anwendung bringen — das Mittel der Auswanderung aus einer Heimath, welche durchaus ihnen die Heimathsrechte versagt — sie sind dies ihren Kindern schuldig. — Wir können noch ein anderes factisches Beispiel bringen. In Preußen allein besteht bekanntlich der Eid more judicio, d. h. Eidesfeierlichkeiten, nicht wie das Judenthum sie den Juden auferlegt hat, sondern der mittelalterliche Staat, der gegen vermeintliche Eidbrüchigkeit und re8ervati0N68 mentales sich damit schützen zu müssen wähnte. In allen anderen Staaten Europas ist diese Art der Eidesleistung verschwunden; nur in Preußen müssen bei allen Eiden von Juden Rabbiner und ein oder gar zwei jüdische „Schwurzeugen" zugegen sein. Offen gesagt, wir sind durchaus nicht der Meinung, daß der Eid nicht mit gewissem feierlichen Gepränge abgenommen werden müsse. Die Masse der Menschen fordert Eindrucks und die Eidesleistung ist, nach jüdischer Ansicht, sogar eine Art Anbetung oder ein Bekenntniß Gottes. Freilich! glauben wir, daß die Heilighaltung des Eides noch mehr durch das Seltnermachen gefördert würde, dadurch daß der Eid nicht so zahllos auferlegt werde, wie das preußische Recht es thut. Allein jedenfalls müssen wir uns doch verwahren, daß von den Juden außerordentliche Feierlichkeiten gefordert werden, die von anderen Confessionen nicht, daß man ihnen Verwünschungen ihrer selbst auferlegt, daß man mit einem Worte bei ihnen eine leichtere Verletzung des Eides voraussetzt, als bei anderen Glaubensparteien — während die Erfahrung Dem glänzend widerspricht. Aber jener Eid more ju* daico in Preußen mit seinen Requisiten ist auch eine Belastung. Der Rabbine und die Schwurzeugen müssen ihre Gebühren erhalten; diese machen von 1 Thlr. bis 2*/3 Thlr. bei jedem Eide. Wem fallen diese Kosten nun zur Last? Den Juden? Bewahre! Zum größern Theile den Christen und — dem Staate. In allen Criminal- und Armensachen.muß der Staat selbst jene Kosten tragen. Meine Erfahrung hat mich gelehrt, daß unter 10 Fällen kaum ein Fall ist, der unter jüdischen Parteien allein oder zum Nachtheil einer jüdischen Partei ist. Die übrigen 9 Eidesfälle sind unter christlichen Parteien, wo der Jude nur Zeuge ist, oder ein Prozeß zwischen einem Juden und einem Christen. In 9 Fällen fällt also diese Belastung auf die Schultern der Christen und des Staates. Abermals ein factischer Erweis, daß Beschränkung und Belastung in unsrer Zeit ganz eben so die anderen Massen der Gesellschaft treffen, wie die, gegen welche sie eigentlich gerichtet sind. An Hunge Prediger, Nabbinats - Candidaten und Lehrer. Es häuft sich immer mehr das Bedürfniß nach tüchtigen Predigern, Rabbinern, Religionslehrern. Dies spricht sich insbesondere in zahllosen Gesuchen von Gemeinden an die Redaction dieser Zeitung aus, ihnen befähigte Männer zu empfehlen. Der Chefredacteur dieses Blattes hält es aber für seine dringendste Pflicht, nur zu empfehlen, wen er persönlich kennt und zu beurtheilen im Stande ist. Magdeburg, weil ein Knotenpunkt von Eisenbahnen, bietet dazu wenig Gelegenheit. Er sieht sich daher zumeist in der Verlegenheit, solche Gesuche von Gemeinden, und eben so viele Gesuche von Männern, die seine Empfehlung beanspruchen, ohne daß er sie kennt,

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