Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 21 (1857)
- Issue
- Heft 2 (5.1.1857)
- Date
- 1857-01-05
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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21. Jahrgang je 3. Allgemeine Zeitung des Zudenthums. Ciu unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Heraus ge geben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippfon in Magdeburg. Leipzig, den 5. Januar 1857. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Montags, uild wird jährlich 78 Bogen in Quart incl. des Titels, Registers u. s. w. umfassen. In Gemäßheit des Zweckes, derselben die allgemein sie Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. 15 Ngr. (1 Thlr. 12 gGr.) für sechs Monate — 22'/2 Ngr. (18 gGr.) für das Vierteljahr angcsetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Lestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich die königl. sächs. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel: Eine Beschränkung für die Juden ist zugleich eine Beschränkung für die Christen. — An junge Prediger, Nabbinats-Candidaten und Lehrer. — Bunse'ns „Gott in der Geschichte." ll. Zeitungsnachrichten: Deutschland: Worms, Kurhessen. Preußen: Berlin. Oester re i ch i sch er Kaiserstaat: Wien. Literarische Nachrichten: Jamnitz. Leitende Artikel. Magdeburg, 29. December. Eine Aelchränknng für die Inden ist zugleich eine Beschränkung für die Christen. Diese Behauptung ist bereits vor Jahrzehend'en aufgestellt worden. Mit jedem Tage bewährt und erweist sie sich immer unzweifelhafter. In der Zeit des Mittelalters, wo die Gesellschaft, analog mit dem Kastenwesen der Aegypter, aus lauter ganz abgegrenzten Gliedern bestand, war es naturwüchsig, daß auch den Juden ein genau bestimmtes und gesondertes Gebiet angewiesen wurde. Je mehr aber die Gesellschaft dieser Gliederung entwachsen, alle Verhältnisse verallgemeinert, auf allen Gebieten die Mauern, Schranken und Grenzsteine beseitigt, aus dem gewerblichen, wissenschaftlichen und künstlerischen Leben eine freie Concurrenz für die Fähigkeiten und Anstrengungen aller Individuen gemacht: so fallen willkürliche Beschränkungen, die man irgend einem Theile der Staatsglieder auferlegt, nicht nur diesen, sondern Allen zur Last. Einen factischen Beweis lieferten jetzt die Mecklenburgischen Stände. Es ist bereits mitgetheilt, daß die Negierung den Juden das Recht, Grundstücke zu erwerben, abgesprochen, obgleich die Gerichtshöfe den Juden, welche bereits Bürger sind, dieses Recht wiederholt als zuständig erthcilten, indem jenes Recht einen integrireuden Theil des Bürgerrechts ausmache, und letzteres den Juden ohne irgend einen Vorbehalt ertheilt worden war. Die Regierung fuhr demungeachtet fort, jeden einzelnen Fall von ihrer Dispensation abhängig zu machen. Bei einem dessallsigen Anträge an die Stände sprach sich der engere Ausschuß ganz für das Recht der Juden aus. Sämmtliche Städte des Großherzogthums verlangten theils durch ihre Vertreter, theils durch Petitionen, daß das Recht, Grundstücke zu erwerben, den Juden unbedingt ertheilt wäre. Man weiß iudeß, daß die Städte gegen den Adel bei den Mecklenburgischen Landständen nur in geringer Zahl vertreten sind. Der Adel warf den Antrag ab, ja lehnte sogar den Antrag der Minorität des Ausschusses, dieses Recht denjenigen Juden zu belassen, welche es bereits ausgeübt haben, ab. Warum haben die Mecklenburgischen Städte das Recht der Juden verlangt, der Adel es verworfen? Können wir dies allein der Vorurteilslosigkeit der Städte und den Vorurtheilen des Adels zuschreiben? So sehr wir auch