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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1857-01-01 · Heft 1 (1.1.1857) · p. Seite 10

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
21 (1857)
Issue
Heft 1 (1.1.1857)
Date
1857-01-01
Page
Seite 10 (sequence 10)
Language
German
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10 fließenden und poetischen Schwaben.^Endlich deutet auch schon der Ort, wo derselbe aufgefunden worden ist, auf ein hohes Alterthum hin, indem wahrscheinlich daselbst vor Alters ein hebräischer Begräbnißplatz gewesen, der im Laufe der Zeit verschollen, in Folge dessen der Stein tief in die Erde gekommen ist, und obgleich er von sehr harter Art ist, so hat ihn der Zahn der Zeit dennoch so sehr angegriffen, daß die Inschrift nunmehr nur theilweise und kaum leserlich erscheint. — Wollte man auch dagegen den Umstand -berückfichtigen, daß die Inschrift dieses Steines hebräische Namen und Familiennamen enthält, welche erst in jüngerer Zeit bei Ebräern in Gebrauch gekommen waren, wie: Eiflk, Behr, Adel, Borkum (der erstere Name wird erst 1370 der gewöhnlichen Zeitrechnung gefunden, fVergl. Zunz' Namen der Inders, so wie auch der dritte fVergl Tib Gittin^), endlich auch, daß diese Inschrift in Reimform gegeben ist, welche gleichfalls bei sehr alten Grabschriften selten anzutreffen ist —, wodurch also das muthmaßliche hohe Alter dieses Steines um ein Bedeutendes herabzusetzen sein würde, und man deswegen auch zu der Vermuthung veranlaßt werden dürste, daß neben dem bezüglichen Worte TT-nn auch noch mehrere andere Wörter und Buchstaben gestanden haben könnten (etwa min u. s. w.), wodurch also möglicher Weise ein geringeres Datum herauskommen möchte: so können wir aber demungeachtet in keinem Falle das Alter desselben mindestens unter 500 Jahren bestimmen. Denn außer den oben angeführten Gründen hinsichtlich der antiken Schrift, der Form und des Materials deS erwähnten Denkmals, so wie auch des Ortes, wo derselbe aufgefunden worden ist, welche Umstände alle für ein ziemlich hohes Alter sprechen, so ist noch ganz besonders zu berücksichtigen, daß weder in den alten Annalen der hiesigen Todtengräbergesellschaft, noch im Gemeinde-Archive sich irqent welwe Spur von den in erwähnter Inschrift angkfüdrren Flamen befindet, obgleich dieselben hier als intelligente, in Achtung und im Ruse stehende Personen bezeichnet werden; da ferner die Familie Borkum, die in Mitau noch wirklich eristirt und hier als eine sehr alte Familie gilt, von den in erwähnter Inschrift bezeichncten Namen ihrer Ahnen nicht das mindeste weiß, so ist ohne Zweifel anzunehmcn, daß dieses Vergessenwerden erst nach Verlauf mehrerer Jahrhunderte bewirkt worden sein müßte... Treten wir aber hinsichtlich des Datums dieses Denkmals der zuerst erwähnten Ansicht bei, so dürste auch noch leicht die Hypothese aufzustellen sein, daß das obenerwähnte überschriebene Akrostichon sr-yin mit den daraus folgenden 'i'i zu correspondiren scheint, und bezeichnet letzteres vielleicht das Todesjahr der Sara, Gemahlin des Behr, nämlich anno 608, ersteres (rnm) dagegen das Todesjahr der Tochter, Adel, welche drei Jahre nach dem Tode ihrer Mutter (anno 611) verstorben sein mag. In der zweiten Abtheilung der Inschrift (erste und zweite Reihe derselben) ist auch der Name (Dob) im Akrostichon bezeichnet. Nach Vorangegangenem dürfte jedenfalls zu entnehmen sein, daß die Juden in Kurland schon sehr früh anzutreffen gewesen sein müssen, da doch nothwendig erst viele Jahre seit ihrer Einwanderung vergangen sein müßten, ehe sie sich zrt einer Gemeinde construirten und in ihrer Mitte Individuen von Intelligenz aufweisen konnten. Sie müssen zu gewissen Zeiten sich hier auch schon früh Cultusfreiheit und bürgerliche Rechte erworben haben, welches aus den in gedachter Inschrift enthaltenen Prädicaten •nah, u. s. w. genügsam zu ersehen ist. Auch mögen sie wohl schon damals Synagogen oder Bethäuser besessen haben, indem diese Grabschrist das Weihen von Wachslichtern erwähnt, welche Sitte hier zugleich als eine bereits uralte erscheint. Wir finden übrigens auch öfter in der allgemeinen Geschichte Kurlands und in alten Verträgen Spuren von der uralten Anwesenheit der Juden in Kurland, obgleich nichts Gewisses und Ausführliches darüber vorhanden ist, indem die zu verschiedenen Malen damals stattgefundenen Vertreibungen derselben jede authentische Geschichtsquelle in Bezug auf die frühere Culturgeschichte der dasigen Juden verwischt hat, wie dieses auch an andern Orten, und namentlich in Litthauen der Fall ist, woselbst, meines Dafürhaltens, schon zu Ditolo's Zeiten Juden eingewandert waren, und wovon auch der von Narbut aufgefundene Stein Zeugniß ablegt. Bei dieser Gelegenheit führe ich hinsichtlich der damaligen Verhältnisse der Juden in Kurland nachstehendes herzogl. Edict d. d. 14. Juli 1719 an, als Nachtrag zu meiner im Jahre 1853 (in Commission bei C. L. Fritzsche in Leipzig) erschienenen: „Geschichte der Juden in Kurland" welches im Auszuge wie folgend lautet: —- „Wir verordnen, daß die Synagoge, welche von dm Juden zur Aergerniß der christlichen Gemeinde auf dem Grunde des Wohlgebornen Mannrichters Schröders (so itzo dem Wohlgebornen Herrn Obristen Hahn gehörig) ausgebaut, soll der Grundherr, der es jetzt besitzt, von Dato ab, über vier Wochen demoliren lassen, oder gewärtigt zu sein, daß die hohe Obrigkeit, ihrer Autorität

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