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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1857-01-01 · Heft 1 (1.1.1857) · p. Seite 7

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
21 (1857)
Issue
Heft 1 (1.1.1857)
Date
1857-01-01
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
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7 Namen vcrtheilen. Man geht jetzt damit um, den Straßen, um dieser heil-, wenn auch nicht namenlosen Verwirrung ein Ende zu machen, neue Namen zu geben, und hat darunter auch für 3 die Namen Rothschild-, Salomons- und Adler-Straße in Vorschlag gebracht. (Die „deutschen" Blätter, die dieses berichten, sagen: „Sogar die Juden werden in Contribution gesetzt und drei Straßen ff. ff." Giebt es eine größere Ironie auf den deutschen Geist, als dieses „sogar"? Ob es unter den Juden die ausgezeichnetsten und wirkungsreichsten Männer gebe, der Deutsche wundert sich so sehr darüber, daß man eine Straße nach ihnen benenne, daß er es nur aus der größten Verlegenheit und mit einem „sogar" erklären kann. Freilich, was würde man in Berlin und in Gera dazu sagen, wenn man eine Straße „Mendelssohnsstraße", wie etwa Linkstraße (nach dem Prof. Link) dergl. nennen wollte! Redact.) Frankreich. Aus dem Elsaß, im December. (Privatmitth.) Die Wahlen in die verschiedenen Consistorien sind sämmtlich so ausgefallen, daß man von den gewählten Männern eine lebhafte Betheiligung an Allem, was gesunder Fortschritt heißt, ohne Radicalismus, erwarten kann. — Vor Kurzem starb in Straßburg ein gewisser Baquol, von dem es ungewiß war, ob er der Religion seiner Väter treu geblieben, oder nicht. Denn als er vor einiger Zeit seine Frau verloren, ließ er die vor sich nehmen und seine Kinder nicht taufen. Aber er starb als Christ. Kaum hatte er den letzten Athemzug gethan, als die kleinen, sein Bett im Hospital umringenden Kinder — getauft wurden. Ja, man setzte willkürlich, ohne die Verwandten zu berücksichtigen, einen christlichen Vormund ein. Ein jüdischer Advocat, Herr Honel, vereitelte alle diese ungesetzlichen Maßnahmen, wurde der Vormund der Waisen, stellte eine Sammlung an, und placirte jene in jüdischen Erziehungsanstalten. Der hochherzige Redacteur des Lien d’Israel, Herr Rabb. Dreyfuß zu Mühlhausen (Elsaß) eröffnete ebenfalls eine Sammlung, die guten Fortgang hat. Italien. Ancona, im December. Der Mg. Zeitung wird aus Ancona geschrieben: „Das in Ihrem Blatte vom 14. Oktober nach seinem wesentlichen Inhalte erwähnte Edict des hiesigen Generalinquisitors (welches auch in diesem Blatte Nr. 46. abgedruckt wurde) findet sich aber trotz der beigefügten Schlußclausel bis jetzt nur in einigen wenigen Sacristeien, und selbst da an nicht gerade ins Auge fallenden Stellen angeschlagen; von einer umfassenden Veröffentlichung durch Anschlägen an den Straßenecken, in öffentlichen Versammlungsörtern, wie Kaffee- und Gasthäusern k. kann um so weniger die Rede sein, als die Republicirung dieses Evictes eine reine Formalität ist, die seit Leo's XII. Regierung jedem neu ernannten Generalinquisitor gerade deshalb zur Pflicht gemacht worden zu sein scheint, weil eine eventuelle Ausführung der darin berührten Maßregeln im Laufe der Zeit unmöglich geworden ist, da z. B. rücksichtlich der verbotenen Gemeinschaft mir Israeliten der größere Theil dieser Cultusgemeinde bereits außer dem Ghetto in Christenhäusern wohnt, und umgekehrt Christen genug in Judenhäusern wohnen. Daß jedoch trotz dieser stillschweigend sanctionirten Übertretungen zeitweise Fälle Vorkommen, die vergessen machen könnten, in welchem Jahrhundert wir leben, läßt sich nicht in Abrede stellen. Beispielsweise braucht nur erwähnt zu werden, daß im Mai dieses Jahres eine den bessern Ständen Ancona's angehörende, aus Christen und Israeliten bestehende Gesellschaft, welche der Sängerin Cortesi-Grippa ein Abschiedsmahl veranstaltete und unglücklicher Weise einen Freitag hierzu wählte, wegen Uebertretung des Fastengebotes und des arlch im obigen Edicte vorkommenden Verbotes, mit Israeliten vertrauten Umgang zu pflegen (hier mit dem Zusammenesscn), von der bischöflichen Curie zu 5 Scudi Strafe per Kopf, rcsp. 5 Tage Gefängnißstrafe verurtheilt wurde. Während die Israeliten, welche sonderbarer Weise auch mit der gleichen Strafe belegt wurden, den bestimmten Geldbetrag erlegten, weigerten sich die christlichen Taselmitglieder (durchgehends reiche Gutsbesitzer), zu zahlen, und wurden demzufolge von beinahe der ganzen Einwohnerschaft ins Gefängniß begleitet, woselbst ihnen jedoch die größtmöglichste Freiheit rücksichtlich der Annahme von Besuchen u. s. w. gestattet war." Dänemark. Friedrichsstadt, 30. November. (Erwiderung.) In Nr. 44 hat ein gewisser U. eine Mittheilung hier

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