Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1856-12-08 · Heft 50 (8.12.1856) · p. Seite 673

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
20 (1856)
Issue
Heft 50 (8.12.1856)
Date
1856-12-08
Page
Seite 673 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3225985-3226036--15773-3244590
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

m ' Stettin, 28. November. Bei der Einweihung der neuen Synagoge in Greiffenberg hatte eine Anzahl. Christen Theil genommen, was den Pastor Zoller daselbst veranlaßte, dieselben in einer Predigt Hart zu schelten, daß sie Christum nochmals gekreuzigt hätten rc. Der Pastor wurde in dem deshalb gegen ihn erhobenen Jnjurienproceffe trotz dem vom Consistorium erhobenen Competenz-Conflict in zwei Instanzen verurtheilt. In der Herbst-Versammlung des „lutherischen Provinzial-Vereins für Pommern" (am 11. und 12. d. M.) ist nun, wie die „Pomm. Ztg." berichtet, ein vom Superintendenten Meinhold eingebrachter Antrag einstimmig - angenommen, welcher dahin geht, an den Oberkirchenrath resp. an das Consistorium' der Provinz folgendes Gesuch zu richten: 1) dahin zu wirken, daß die Beurtheilung der öffentlichen Vorträge der Geistlichen ausschließlich den Consistorien zustehe und ein Einschreiten des weltlichen Gerichts erst dann erfolgen solle, wenn das Consistorium dazu aufgefordert, resp. ermächtigt habe; 2) die evangelischen Christen des Landes von der öffentlichen Theilnahme an jüdischen Gottesdiensten abzumahnen. (Der „lutherische Provinzial-Verein für Pommern" hat gut. beschließen; > ob ihm Folge gegeben werde, ist eine andere Frage; denn die erste Forderung würde geradezu ein rein geistliches Gericht Herstellen, was in ■ Preußen bisher eine Anomalie. Redacr. d. A. Zeit. d. Jud.) Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, 27. November. (Privatmitth.) Oesterfterreich hat eine seiner größten und bedeutendsten Celebritäten, deren Name weit hinaus über Meer und Land genannt und bekannt ist, verloren. Freiherr von Hamm er-Pu rg stall ist gestern beerdigt worden, und ich sage $Yn. Es ist hier nicht der Ort, die Wirksamkeit Hammer's zu schildern, seine Werke sind übrigens die besten Zeugen für ihn. Ich möchte hier nur einen Zug des großen Mannes herausheben, der zu der schönen Zahl derer gehörte, welche jetzt leider von Tag zu Tag seltener werden. Hammer begünstigte und förderte mit aller Liebe jüngere aufstrebende Talente; er war wohlwollend gegen Jeden, der sich dem Dienste der Wissenschaft widmete. Ich erinnere nur an Herrn A. Cohn, der mit Hammer's Empfehlung an Silvfestfe de' Sacy nach Pa^ ris zog, ferner an daS innige Freundschaftverhältniß, daS jahrelang zwischen ihm und L. A. Frankl bestand, und welches er mit Letzterem schloß , bevor noch dessen Name bekannt ward. Frankl, der am Grabe stand/ legte Erde vom heiligen Lande als Pfühl für den Todten. Möge ihm die Erde leicht sein!—- Ich habe noch einen Nachtrag in Betreff meiner letzten Mittheilung in Audienzangelegenheiten zu machen. Wie ich höre, geruheten Se. Majestät, den Herren Vertretern bezüglich der allgemeinen politischen Verhältnisse der Juden und speciell des provisorischen Gesetzes wegen Grundbesitz beiläufig Folgendes zu sagen: Allerdings dauere das Provisorium schon etwas lange; jedoch werde die Sache bald geregelt werden. — Wenn ich übrigens gut unterrichtet bin, so erging aufs Neue von Seiten des Ministeriums des Innern die Aufforderung an die hiesige Statthalterei, ein Gutachten über Judenangelegenheiten abzugeben. Bekanntlich wurde ein ähnliches Gutachten bald nach Erlaß jenes provisorischen Gesetzes von sämmtlichen Statthaltereien des Staates abverlangt. Damals lauteten die Berichte, mit Ausnahme zweier, den Juden günstig. In letzter Zeit haben Journale, die Nationalökonomie vertreten, wiederholentlich darauf hingewiesen, welche Nachtheile für den Staat durch jenes provisorische Gesetz entstehen, wie speciell für die Nationalbank, die ihre vom Staate überlassenen Güter unverwerthet liegen lassen muß, da beim Verkaufe die Concurrenz ausgeschlossen ist. Hoffen wir, wo Billigkeit und StaatSvortheil so enge mit einander verbunden sind, daß unser Recht ungeschmälert uns zukommen werde. Zum Schluffe eine Nachricht, die mir zwar von gut unterrichteter Seite zukommt, die mir aber nicht glaublich scheint. Es heißt nämlich, daß das Unterrichtsministerium damit umgehe, bei der neu zu begründenden vierclassigen Volksschule in Pesth auch christliche Lehrer anzustellen. Wir wollen und .können das nicht glauben.;Nachdem die jüdischen Lehrer von den christlichen Volksschulen ausgeschlossen sind, so kann man ihnen doch nicht auch die Thüre der jüdischen Schulen absperren? Das Ministerium will überhaupt den Volksschulen konfessionellen Charakter geben; was aber dem Einen recht ist, urüß dem Andern billig feim 50

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.