Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1856-12-08 · Heft 50 (8.12.1856) · p. Seite 669

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
20 (1856)
Issue
Heft 50 (8.12.1856)
Date
1856-12-08
Page
Seite 669 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3225985-3226036--15769-3244586
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

bfcn Schein ^annehMen würde, als sämmeltm sie für ihre eigene Frau und ihre eigenen'Kinder: Die Gemeinden sollten aber so viel Zartgefühl und einen solchen religiösen' Sinn besitzen, daß sie, auch ohne die persönliche Verwendung ihres' Rabbinerseinen wiederholten, oder auch nur einen einmaligen Beitrag zu diesem Fond bewilligten; nicht Nur uÄ die alte Tugend der Wohlthätigkeit Israels auf eine zeitgemäße Weise zu beleben, sondern auch um eine segenreiche Anstalt zu unterstützen, welche die Freudigkeit des Rabbiners an seinem Berufe stärkt und mancher Gemeinde die Schmach erspart, für die Wittwe und die Waisen ihres entschlafenen Rabbiners Bettelbriefe umherzusenden: Exempla sunt odiosa. — Israel hat noch mächtig zu ringen, um seinen richtigen Standpunkt in der Zeit und in der Menschheit wahrhaft zu begreifen. Doch hoffen wir, noch stehen wir in der Morgenröthe des jungen Tages, welcher mit unserem Jahrhundert anbrach, hoffen wir, es schläft nicht und schlummert nicht der Hüter Israels. — Dr. S. Formstecher. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Kassel, 27. November. (Fr. I.) Die heutige Sitzung der ersten Kammer wurde vollständig durch sehr eingehende und interessante Discusston über den §. 20. der VerfaffungSurkunde ausgefüllt/ der bei der früheren Verhandlung in Folge eines gestellten Amendements an den Ausschuß zur nochmaligen Berichtserstattung zurückverwiesen worden war. Derselbe behandelt den Einfluß des Religionsbekenntnisses auf die bürgerliche Rechtsfähigkeit, und die Fassung, in welcher er von der Kammer schließlich nach dem Vorschlag der Regierung angenommen wurde, lautet wörtlich folgendermaßen : „Der Genuß der staatsbürgerlichen Rechte ist von dem christlichen Glaubensbekenntniß abhängig, vorbehaltlich derjenigen Ausnahmen, welche das Gesetz bestimmt. Die Verschiedenheit der christlichen Glaubensparteien hat auf den Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte keinen Einfluß." Die nächste Sitzung ist auf morgen bestimmt. — 28. Nov. Heute beschäftigte die erste Kämmer, .bei der nachträglichen Berathung eines zum §. 50. der VerfaffungSurkunde gestellten Amendements, Hauptsächlich die Frage über Zulassung des jüdischen Bekenntnisses zur Landesvertretung, die in mehrstündiger Erörterung nach allen Seiten.aufs Gründlichste behandelt würde. Das Resultat war die Annahme des/ Amendements, wonach tote' passive Wahlfähigkeit zu den Land ständen vom 'christlichen GlaubenSbekenntniß abhängig sein soll. (Wir haben nie gezweifelt, daß eine erste Kammer, vom englischen Öberhause bis zur Kaffel'schen, anders beschließen wird. Red. d. A. Zeit. d. Jud.) Preußen. Aus der Provinz Posen, 13. November. (Privatmitth.) Im August d. I. wurde in Posen — im Flur eines HauseS auf einem Tische liegend — ein etwa 4 — 6 Wochen alter jüdischer (beschnittener) Knabe gefunden und — da die Mutter desselben nicht ermittelt werden konnte — Seiten des Magistrats^) in Pflege gegeben. — Unter den 16 Lehramts-Aspiranten, welche im Juli e. im evangelischen Seminar zu Bromberg geprüft wurden, befand sich nur ein einziger Israelit, der in der genannten Anstalt eine Zeit lang hospitirt hatte. — Seitens des Schulvorstandes der jüdischen.Gemeinde zu Gnesen ist neulich beschlossen worden, den 5 Lehrern der dasigen Schule zusammen 135 Thlr. zuzulegen, welche, dem Bedürfnisse gemäß, unter die Einzelnen vertheilt werdensollen. — Von den Repräsentanten der jüdischen Gemeinde zu Neustadt b. P. wurde in einer, am verflossenen Erew Jom kippur abgehaltenen Sitzung beschlossen, mehrere arme Familien mit außerordentlichen Unterstützungen aus der Corporationskasse zu versehen, um sie in den Stand zu setzen, den MiethzinS, welchen sie ihren Wirthen.schuldig waren, bezahlen zu können. — Von dem „Verein zur Bekleidung armer Schulkinder" in der jüdischen Gemeinde Wittkowo sind am 29. September o. (Erew Rosch Haschonoh) wiederum 20 arme Knaben mit vollständigen Winter-Anzügen versehen worden. Drei Tage später wurden in derselben Gemeinde aus dem Ertrage einer Geldsammlung bei wohlthätigen Frauen mehrere Dutzend neue Hemden unter, die Armen vertheilt. -7- In der Gemeinde Wollstein hat um dieselbe Zeit eine Vertheilung neuer Hemden unter , *) Seitens des Magistrats — warum nicht der Gemeinde? ist tr»im rw-iD keine der heiligsten, religiösen Pflichten des Juden, der sich keine Gemeinde entziehen darf? Redaction.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.