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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1856-11-10 · Heft 46 (10.11.1856) · p. Seite 622

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
20 (1856)
Issue
Heft 46 (10.11.1856)
Date
1856-11-10
Page
Seite 622 (sequence 6)
Language
German
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622 Jntzreffen verfolgt undeS -ist.ein-' unabsehbares Zeü» würfnißgeschaffen»' Ich wünsche nicht, daß man mir dieses aüslege, als würdeich eine Vielregiererei empfehlen, ^ine solche - weckt erst'diese Elemente, aber V giebt es überall und davor muß man" sich wahren. - mn;.:v/ r- - .. f -Mie ich höre, wird..jetzt' ein Aufruf an die - hiesigen Frauen ergehen, sich mit Gaben für daS neu W erbauende Gotteshaus zu Wetheiligen. Cs ist zu erwarten, daß die edlen Frauen in- Israel, wie einst beim Heiligthume, mit reichen Gaben sich betheikigen werden. '^6 yocem edlen Frauen will-ich Ihnenmittheilen/ -daß der Kreuzerverein- Wer '.für arme Knaben und Mädchen das Schulgeld zahlt .und sie mit den Schulrequisiten versieht, jetzt von den Behörden sanctionirt wurde», * Leid er) reichen die fMttel-> die den Frauey Vorsteherinnen zu Gebote stehen, nicht aus, um alle Kinder;aufmnehmen-i. die--sich melden: . ' . i-Wie^ miv gemeldet/-wirdimMaixewin Ungarn von klerikaler Seite aus - die . Verordnung getroffen worden sein,-daß jüdische Kinder nicht in katholische Schulen ausgenommen.werden dürfen» Eben so ist, es. mir bekannt, daß.die hohe Statthalterei einer Neuangestellten Vorsteherin-einer öffentlichen Mädchenschule die Instruction zukommen ließ, jüdische Kinder nur dann aufzunehmen, wenn Platz vorhanden ist. Zur Steuer der Wahrheitmuß .ich Hinzufügendaß es hier in der Leopoldstqdt Volksschulen giebt, wo mehrere Kinder stehen müssen, weil wie Bänke nicht mehr ausreichen. ES ist das ein Uebelstand, dem abgeholfen werden muß. Der Kirchenstaat. Rom, 18. October. Wir haben jüngst über den Zustand unsrer Glaubensgenossen im „Kirchenstaate" zu referiren Gelegenheit gehabt. Ein neues Schlaglicht wirst folgender Artikel der Wiener „Presse", der an die blühendsten Zeiten des blüthenreichen Mittelalters erinnert. Die Jtal. Corr. theilt ein vom 8. August d. I. datirtes Generaledict des heiligen Officiums von Ancona mit, unterzeichnet vom Generalinquisitor Thomas Vincenz Kiraldi. Dasselbe beginnt mit einer Ermahnung^ an alle Mitglieder der katholischen Kirche, bei Strafe der.Ercommunication dem - heiligen AMe der.Inquisition alle solche Vergehen, welche in dessen'EompeteUz -fallettzttWest'uttciM;!KsosidÄs äßek solche- Personett -' welche Ketzeröder'wdv Ketzerei 'verdächtig, oder welche Vertheidiger und Anhängerseien es frühere -oder noch jetzige/ ßes jüdischem RituS oder des Islam sind; ferner alle diejenigen-/^aus' ' deren Handlungen, wie Zaubereien, - Magie - u. - s. w./! man ausbestimmte oder stillschweigende Verträge mit dem Dämon schließen kann; alle Schwarzkünstler; alle'diejenigen'- welche PriesterpsiichLen ausübe'n > ohne' düs Recht dazu zu habest; solche/ die geheime Versammlungen, oder Versammlungen zur Verachtung-Und Benachtheiligüng des katholischen Glaubens hätten;solche/ die Gottdie Jungfrau Mariä unddidHeiligengelästert haben, solche, die trotzeines religiösen^ Äelübdes eine Heirath abschließen; die Pötyga'mistendiejenigen, welche der heiligen Inquisition in'wer Ausübung ihres Amtes Hindernisse in wen WegNgdst; die Verfasser von -Schdisten/' welche.- Beleidigust'KÄr'«gegen Geistliche enthalten?, -alledie/ welche ketzerische Schriftenlesen, drucken - WMckenlrlÄffMdöed'Wr-xeilten; solche Personendiewährend' Lir-Fästen'Fleuch/ Eier oder Milch gegessen oder zu essen geg'ebeN 'haben; endlich diejenigen, welche ekn'en^KöHölikM'von seiner Region abwendig gemacht oder eitten 'Nictztchristen verhindert haben, sich taufen zu kaffen/ Der Kirchenbann wird nur aufgehoben-, wenn wer Ercommunicirte die von ihm unterlassene Denunciätion nachträglich in genügender Weise abgiebt. Ein Nachsatz des Dekretes ermahnt alle diejenigen, welche sich eines der bezeichneten Vergehen schuldig gemacht haben, ihre Denunciation nicht abzuwarten, sondern sich freiwillig anzugeben und zu weichten, in welchem Falle sie der Milde der Kirche'versichert sein können. Das Aktenstück schließt mit dem besonderen Befehle, alle diejenigen Verordnungen einzuhalten, welche den Christen einen näheren Verkehr mit den Juden untersagen, z. B. mit ihnen zusammen zu schlafen, zu essen, zu spielen, zu tanzen, sich zusammen zu verkleiden oder sonst irgend einen vertraulichen Umgang zu pflegen. — Dieses Decret soll in allen Kirchen, Zollhäusern/Buchhandlungen, Wirthshäusern u. s. w. angeschlagen werden. Schwede». Stockholm, 25. October. Der König eröffnete den Reichstag mit einer Rede, in welcher er auch

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