Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 20 (1856)
- Issue
- Heft 38 (15.9.1856)
- Date
- 1856-09-15
- Page
- Seite 514 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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514 man brennen steht". Die Gesinnung ist dieselbe, und es fehlt nur das Können. Der erbarmungswerthe Zustand der Juden in Palästina (wie ihn namentlich der Bischof Gobat so ehrlich darftellt) ist nichts anderes als die gereifte Entfaltung des heutigen orthodoren und neuorthodoren Rabbinismus, und dieser würde auch bei uns dieselben Früchte tragen, wenn keine Hindernisse entgegenständen. — Seine Wortführer werden das unter vier Augen nicht einmal zn läugnen versuchen. Das Mittel dagegen ist einfach: die Frömmelei muß aufhören an Geld und an Ansehen einträglich zu sein. Leipzig, 1. September. (Privatmitth.) Am 4ten d. M. feiern wir in Sachsen das 25jährige Bestehen unserer konstitutionellen Verfassung, mit welcher auch für die Israeliten eine neue Aera begann. Vorgestern Sabbath Reeh wurde dieses Jubiläums auch in unserem neuen Tempel gedacht, indem in der Predigt über Jes. 54, 11—^ 17 bemerkt wurdedaß die Zinnen des sächsischen Staates, die Träger der königlichen Autorität, glänzend sind und waren, die Thore aus Edelsteinen gleich geöffnet für alle Confesstonen und das ganze, obwohl kleine Gebiet unseres Staates reich ist an Allem, was edle Bestrebungen zu Lage fördert; daß daher alle Kinder Sachsens als Jünger des Herrn betrachtet werden und daher Frieden unter den verschiedenen Confesstonen herrscht. — Unsere Gemeinde hat im Laufe der letzten Monate wieder Zuwachs durch Aufnahme neuer israelitischer Bürger erhalten. Erfreulicher ist noch das steigende Interesse nach innen, das sich durch mehrere werthvolle Schenkungen an unfern Tempel und durch die Firirung einer bedeutenden Summe für das Chor bekundete. ' Preußen. " Lippstadt, 29. August. Der Raum dieserZeitmrg, welcher eben ungemein in Anspruch genommen ist, , verhindert den Abdruck einer ausführlichen Mittheilung wes Herrn Lefman, welche erweist, dem Artikel „vom Rhein" in Nr. 35. gegenüber, daß das desfallsige Comite keinen Augenblick verloren hat, um das Statut der Unterstützungskasse für Lehrer dahin zu revidiren, daß es beider königlichen Regierung eivgereichtMörden könye/und daß dies nunmehrigem fchihenzsie erweist dies mit den Daten, daß es nicht schneller geschehen könnte. ' Magdeburg, im August. (Privatmitth- Auch die englische Presse'hak1§te:•• Aufmerksamkeit'-auf unser Memoire in den InäepenZavoe beige über die Lage der russischen Juden gelenkt, und die Daily News vom 14. Aügust enthalten eine vollständige englische Ueberfetzung. Nach dem ^Israelite" ist ein Herr Jsaäe Strouse, Geistlicher der Gemeinde von Cumberland, im Begriff, eine englische Ueberfetzung unsres ganzen Bibelwerks zu veröffentlichen; monatlich eine Lieferung von 80 Seiten für 44 Cents. Wir hoffen, daß wir wenigstens ein Eremplar erhalten werden. — Magdeburg, 7. September. Die so eben eingelaufenen Nummern 17. und 18. des Asmonean enthalten den sehr ausführlichen Prospectus zu der vollständigen englischen Ueberfetzung unsres Bibelwerkes. Nach demselben gedenkt man sie in 54 Lieferungen zu 80 Seiten zu vollenden, und soll jeden Monat eine solche erscheinen. Wir unsrerseits können nur wünschen, daß das Werk in die rechten Hände gefallen sein möge, da der Uebersetzer bis jetzt sich mit uns nicht in Verbindung gesetzt, uns nicht einmal sein Vorhaben angezeigt hatt Hoffen wir, daß unsre englischen Glaubensgenossen das Werk, welches zur Erhaltung und Verbreitung der Kenntniß der heiligen Schrift so Vieles beizutragen, und insonders den Anstrengungen der englischen Missionaire nützlich zu sein vermaggenügend unterstützen werden. Berlin, im September. Die hiesigen Blätter enthalten Folgendes: „In einem Falle, in welchem ein : des Meineides Angeklagter erklärt hatte, er ssabe den nach''jüdischem Ritus abgeleisteten "Eid schwören könnenohne einen Meineid zu begehen, da tt bei der Ableistung des Eides bereits zum Christenthume^ Übergetreten, gewesen seiist vom Obertribunal kürzlich entschieden, daß es gleichgültig seiob der Angeklagte bei der Eidesleistung wirklich Jude oder Christ gewesen, - und daß es eben so gleichgültig sei, ob die Geschwornen nach wer ausdrücklichen Absicht des Gerichtshofes zugleich unzulässiger Weise die Rechtsfrage mit entschieden haben: daß das Schwören eines Juden nach evangelischem Ritus für einen wirklichen Eid zu halten sei. Die Entscheidung hänge lediglichvon wer Thatsache