Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 20 (1856)
- Issue
- Heft 37 (8.9.1856)
- Date
- 1856-09-08
- Page
- Seite 504 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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504, seine testamentarischen wohlthätigen Verfügungen berühmten Nordamerikaner Turos. Dieser frommen Gedächtnißfeier, welche von der ganzen Versammlung stehend vernommen wurde,, folgten die „Mischeberoth" (Segenssprüche) für Frau Elise von Herz- Lämel, für die Herren Vertreter der Cultusgemeinde in Wien als Curatoren, für die Vorsteher und Rabbinen Jerusalems, für Montefiore, Rothschild, Albert Cohn, für das leitende Schulcomite, für die Lehrer und Zöglinge. Der Chor schloß hierauf mit dem 126. Psalm: „So Gott wieder Herstellen wird das verbannte Zion" die wahrhaft erhebende Feier, wie eine gleiche kaum in Jerusalem begangen worden ist, und die durch die Scene, auf der sie stattfand, einen eigenthümlich wehmüthigen und heiligen Charakter annahm. Nachdem die Vertreter fast aller europäischen Großmächte Herrn vr. L. A. Frankl zu dem glücklichen Gelingen ihren herzlichen Glückwunsch , dargebracht hatten, und ihn ersuchten, der Dolmetsch ihrer Gefühle und.Anerkennung bei der „magnanimen" Stifterin zu sein, wurde die Versammlung im schön eingerichteten Speisesaale der Anstalt nach orientalischer Sitte mit Erfrischungen bewirthet*), wobei die glänzenden Weihgeschenke, welche meist aus Wien für die Anstalt gesendet wurden, bewundernd in Augenschein genommen wurden. , Soscher Reichthum mag schon oft hier gesehen worden sein, kaum.jemals, solcher Geschmack und solche Kunst. Am darauf folgenden Sabbathe fand nach der. in der . heiligen Stadt üblichen uralt frommen Weise.der,erste Gottesdienst unter der Leitung und Mitwirkung, der obengenannten Comite- und Synhehrion-Mitglieder der Großgemeinde von Jerusalem statt, bei dem sich auch eine große Anzahl von Gemeindemitgliedern und Frommen eingefunden hatte, um fortan jeden Morgen und Abend, abgehalten zu werden. Der Unterricht chatte einige Tage früher in der Anstalt bereits begonnen. , Aus Süddeütschland, int August, Eine.^rechtliche Fragen Kann eine Frau, welche wegen Mißhandlung ihren'Mann verlassen hat, nach jüdischem Rechte *) Gleichreitic^ wurden..die Armen Jerusalems reichlich mit Brot betheilt..'' 5 gezwungen werden, nach Jahresftist den Scheide- , brief anzunehmen? r.:-. Zn., einem, Falle,n wo - eine. Frau! mach^ kirnt mehrjährigen sehr, unglücklichen Ehe wegen Sävitien, denen : sie actenmäßig keine Veranlassung gegeben, sich genöthigt ' sah., den Mann zu verlassen, sprach sich ein Rabbiner, : der gutachtlich darüber vernommen wurde , dahin' auch ' daß die Frau zwar nicht, gezwungen werden könnef zu - ihrem Manne zurückzukehrendieser aber -das Recht habe^ nachzwölf Monaten - ihri den Scheidebrief - zuzustellen. - Stimmt, dieser. Ausspruch mit dem jüdischen Eherechte überein?: ' . - Bekanntlich unterscheidet dieses bei dev Verlassung den Fall, wo die Schuld entweder ganz oder wenigstens zum Theil die Frau, mit. trifftgenau von dem > Falle, wo die Schuld einzig und. allein auf Seite des Mannes ist.' Im ersten Falle heißt eine, solche Frau n"ma, cfenegans debiti. conjugalis, bei welcher wiederum zwei Fälle unterschieden werden, je nach den Gründen ,-aus welchen die Verweigerung der ehelichen Pflicht hervorgeht. Diese geschieht entweder in böslicher Absicht,- um den-Mann zu - quälen, einen Andern zu heirathen, irb oder aus Abneigung, Für die erftere ist das Strafverfahren vorgeschrieben, nach welchem ihr zuerst mit Verlust ihrer Eheverschreibung; gedroht, sodann^ wenn dieses ohne Erfolg-bleibt,-sie öffentlich aBrmiß erklärt wird und wenn auch dieses und eine nochmalige - Verwarnung vergeblich angewendet worden sind, sie das Gericht.ihrer.Ehevexschxeibung verlustigerklärt \ Bei ,der. p*’»» kommt »gegenwärtig, wenn sie ihre Abneigung hinlänglich zu beschönigen weiß, das anirrw zur Anwendung, nach welchem sie ihr Beibringen vollständig zurück-erhält, ^aber eben-so chenig gezwungen werden kann, zum Manne zürückzukehrfn, als dieser, ihr den Scheidebrief zu geben. - Eben Hae- 77, 2. 3. ' -- ' - ( In Heiden Fällen hat aber der Mann das Recht/ nach zwölf Monaten .ihr den Scheidebrief selbst - gegen ihren' Willen zuzustellen. S. R. G. A. desüVt 0lrr 120. . nun» vä -»pa nww p'wa. : ®ani anders. verhältes sich bei der Frau, welche den 1 Mann Degen- Sävitien verläßt, zu welchen sie keine Wer- ‘ a llassung gegeben., s Von. dieser sagt das jüdische Eherecht gvadezu, daß nicht sie als nY-nw, sondern der Mann a s *$‘rwpzu, bettachten.; sei und - gesteht rh r! das l Recht zu,.auf^Zwangsfcheidung anzutragem ' '