Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 20 (1856)
- Issue
- Heft 34 (18.8.1856)
- Date
- 1856-08-18
- Page
- Seite 460 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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460 Heilbut zu Geestemünde Ln demselben einzurichten. Es läßt sich denken,' daß hier eben der geistlichen Seelsorge ein weites Feld geöffnet ist,- und daß sich unter den armen Exulanten manche bedrückte Seele befindet, die sich beim Antritt der gefahrvollen und mühsamen Seereise ganz besonders nach -dem., erhebenden und kräftigenden Gottesworte sehnen möchte. In den allermeisten Fällen sind Noth, Kummer, äußere oder innere Zerwürfnisse die Beweggründe, die den Einzelnen' und oft ganze Familien von Haus und Herd sorttreiben und jenseits des Meeres eine glücklichere und freundlichere Heimath suchen lassen. Da giebt es natürlich viel zu beruhigen und zu ermutigen, und kann es nicht fehlen, daß eine freundliche und herzliche Belehrung, wenn auch nicht die blutenden Wunden so bald heilen, doch einen wohlthuenden und besänftigenden Einfluß auf dieselben ausüben wird. In der That bedarf es auch keines besonderen Kennerblicks, um die Stimmung und Lage dieser Unglücklichen an ihrem Aeußeren zu errathen, und man möchte sagen, aus ihrem Gesicht abzulesen. Die meisten derselben sind aber solche, die bisher in sehr beschränkten und niedrigen Verhältnissen gelebt und 'ihre letzten Pfennige zur Auswanderung, worauf sie ihre höchsten und kühnsten Hoffnungen zu gründen pflegen, vielleicht seit Jahren aufgespart haben. Der Heimath nach gehört die Mehrzahl der von hierabreisenden Israeliten dem Hessen-, Bayern- und Sachsenlande an, doch finden sich nicht selten auch andere Staatsangehörige, wie Schlesier, Oesterreicher u. s. w. darunter. Im Ganzen hat sich die Zahl der Auswanderer in den letzten Jahren ziemlich vermindert, doch scheint sie jetzt eben wieder im Steigen zu sein und soll nach den verschiedenen Nachrichten hierüber die geringere Frequenz mehr eine Folge der ungünstigen amerikanischen als der etwa günstiger gewordenen europäischen Verhältnisse gewesen sein, s Preußen. Aus -er Provinz Posen, 20. Juli. (Privatmitth.) Der Commerzienrath Wilhelm Lehfeld in Gr. Glogau, ein Israelit, welcher, bei Wöllstein die beiden Rittergüter P. und Gr.-N. besitzt, hat den Komorniks derselben im vorigen Monate, als der Scheffel Kartoffeln noch über 1'/2 Thlr. kostete, dieses unentbehrliche Nahrungsmittel um die Hälfte des Wochenmarktssreises abgelassen,1 w eine wdhlthätige Handlung, - welcheum so mehr Anerkennung verdien^ als Herr Wilh. Lehfeld seinendamaligen Kartoffelvorrath nicht nur selbst zu sehr hohen Preisen eingekauft hatte, sondern es noch den Empfängern freistellte, den Betrag , im Laufe des Jahres in beliebigen Raten abzuzahlen. In der Gemeinde zu Rawicz wird noch im Laufe dieses Sommers eine Badeanstalt (nach jüdischem Ritus)' im modernsten, Style eingerichtet werden. In Liffa wurde bekanntlich (wie zu s. Z. auchbiese Zeitung berichtete) im Jahre 1853 eine neue,-Chewra Kadischa" ins Leben gerufen, an welche sich damals mit. ein Theil der Gemeindemitglieder aNgeschlöffen hatte, während der andere Theil dem genannten Institute noch bis. auf den heutigen Tag abhold ist: Nach den Statuten, welche — wie die Gründung der Chewra selbst — von dem Gemeindevorstande auSgiNgeN, genießen die Mitglieder der Chewra bei etwaigen Sterbefätten in ihren Familien gewisse Vorrechte, welche den Pichtmitgliedern in ähnlichen Fällen nicht zu Theil werden. So müssen z. B. die Letztem,'wenn bei ih> nen ein Todesfall sich ereignet, für die Benutzung der dem Vereine gehörenden Beerdigungsgeräthschaften, so wie für die Zuziehung der Cultusdiener zum Geschäft der Leichenbestattung denjenigen Beitrag zahlen,' welcher von dem Vorstande jedesmal nach Umständen festgesetzt wird. Als nun vor einigen Wochen einem solchen Nichtmitgliede ein Kind starb'und er sich durch den von ihm liquidirten Beerdigungsbeitrag prägravirt glaubte, verweigerte er entschieden diesen zu zahlen, und erhielt auf diese Erklärung den Bescheid, daß ihm die Benutzung der betreffenden Utensilien, so wie den Cultusdienern jegliche Hülfsleistung bei der Beerdigung streng untersagt sei. — Was hatte aber der betrübte Vater zu thun?— Er unternahm selbst den traurigen Act der Beerdigung seines Kindes und ließ» sich dabei von einigen befreundeten Personen unterstützen. — Was hatte aber dieses Ereigniß zur Folge? Nichts anderes, als eine Spaltung der Gemeinde in zwei Lager, deren eines auf Seiten des Vorstandes, das andere diesem gegenüber sich stellte. — Und erst vor wenigen Jahren ist dort mit großer Mühe und Anstrengung eine ähnliche Spaltung glücklich beseitigt und zwischen den Parteien, welche lange mit der größten^ Schroffheit einander gegenüber gestanden hatten-: Friede geschloffen worden. Soll dieser Friede nun