Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 20 (1856)
- Issue
- Heft 31 (28.7.1856)
- Date
- 1856-07-28
- Page
- Seite 419 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3225985-3226017--15498-3244296- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
m diesem Contracte, dessen allgemeine Rechtskraft übrigens sehr problematisch ist, wurde ausdrücklich bestimmt, daß, sobald die Juden militairdienstp stichtig gemacht würden, diese Abgabe aufhören müßte. Nunmehr dienen die Juden auch Ln Polen bereits schon zwölf Jahre im Heere, sie haben mit ihrem Blute die Steppen des Kaukasus und die Bollwerke. SehastopolS getränkt; Tausende von ihnen sind im Dienste des Vaterlandes dahin, Tausende Krüppel; aber — die Ihrigen daheim müssen die Fleischsteuer noch heute zahlen, oder darben. 8. Die Art der Aushebung zum Militair. Fast in jedem Staate der Welt dienen gegenwärtig Juden als Soldaten. Daß fie sich als solche in Frieden und Krieg brav führen und zu den besten Soldaten gehören, darüber haben sich schon wiederholt die Berichte der verschiedenen -Kriegsministerien ausgesprochen, ich erwähne hier nur die bekannten Lobsprüche des holländischen und des; preußischen Kriegsministeriums. Es ist hier nun nicht..der Ort, über die sogenannte ßranka, oder die Aushebung in der Nacht zu sprechen, da dieser die Juden gleich, den Christen unterworfen sind. Aber das müssen wir .hervorheben: daß der Jude als. russischer Soldat nicht einmal zum Unterofficier avanciren d a r f, was für i-h n den 25jährigen Dienst gänzlich hoffnungslos macht, und daß ihm nach Ablauf seiner Dienstzeit diejenigen Rechte nicht gewährt sind, welche das Gesetz dem russischen Invaliden ertheilt, z. B. sich beliebig niederzulaffen. Was hier jedoch am schwersten ins Gewicht fällt, das ist: daß erstens das Zahlenverhältniß der zu stellenden Recruten in der Regel für die Juden viel größer bestimmt wird, und daß in -jedem Falle, in welchem ein Jude dem Militärdienstesich: entzieht, dafür ein - jüdischer Knabe, und sei er im. Alter von zehn Jahren, conscribirt, und dann aus einem -Orte eine ganze Zahl, an den Händen gefesselt; aus -den Armen der Eltern fortgeführt wird. Dannaus Fuhren gepackt, werden diese Kinder zu Hunderten in eine Kammer oder auf einen Bodenraum gesperrt, wo sie aus nie gewaschenen, mit Ungeziefer bedeckten Strohsäcken die Nächte.verbriygen müssen. Das Depot für die jüdischest Knaben ist Kijow, aus welcher Stadt die Juden unter der vorigen Regierung verwiesen wurden., Bei der Ankunft der .Knaben steht ein Priester (Pope) bereit, besprengt: sie mit Weihwasser r--. und von diesem Augenblicke an sind , sie Christen, unddürfen bei Vermeidung sibirischer Strafarbeit das griechisch - orthodoxe Christenthum nicht wieder verlassen. Nachdem diese. Ceremo.nie vorüber? ist, werdendste nach dem Innern Rußlands' abgeführt, und einzeln Bauern — zur Erziehung übergeben. —- Wir begnügen uns mit der einfachsten Zeichnung des factifchen Vorgangs, und wollen nicht Schilderungen von Auftritten hmzusügen, die nur allzugewöhnlich, weil natürlich sind. —; WaS nun die Stellung des. jüdischen- Cultus betrifft, so heben wir nur folgende-Punkte hervor.: ' 9. In ftüherer Zeit war wenigstens das Verhöhnen des jüdischen Gottesdienstes laut Straf-Codex verpönt; . der neue Criminal - Codex erkennt ein solch Beginnen nicht mehr für straffällig, und nimmt allein die christlichen Konfessionen in Schutz. Dieses Gesetzbuch schützt nicht nur die Geistlichen der christlichen Kirchen, sondern auch die mohamedanischen. Imams vor leiblichen Züchtigungen — die Rabbinen aber werden vorkommenden Falles -damit bedroht.; 10. Der jüdische Cultus, obgleich vom Staate gänzlich ignorirt, ohne Gesammtverband, Organisation und-Centralisation sich selbst überlassen, Mird Hinsichtlich der. finanziellen Verhältnisse der Synagogen, minutiös von der Polizei überwacht, Die kirchlichen Einkünfte und Ausgaben stehen unter strenger, Controls der Ortsbehörde. Alle Brüderschaften zu wohlthatigen u. dgl. Zwecken find abgeschafft. Die Synagogen-Aufseher sind lediglich Vollzieher der Anordnungen, welche die. Ortsbehörde trifft. 11. Der Elementar - Unterricht der Jugend in der Provinz liegt gänzlich darnieder, und wird , nicht sowohl befördert, als behindert. - Es giebt Gemeinden, . die auf eigene Kosten Elementarschulen anlegen wollten, aber hie Bewilligung nicht erlangen konnten. Wird doch selbst denen, welche die Schule in Warschau besuchen wollen, die Befreiung vom „Tagzettel" versagt. Es ist dies Thatsache, und die Folge, daß in den kleinen Städten, die Jugend dem Chassidismus sich hingiebt> in welchem allein sie noch etwas Geistiges erblickt, und damit, find alle Th.ore für Licht und Gesittung geschlossen. 12. Nicht blos die jüdisch - theologischen, sondern selbst die alten Gebetbücher find der Censur unterworfen, welche in Warschau viel strenger als in Petersburg gehandhabt wird. Stellen, die ganz unzweideutig in keinem Bezüge zur Gegenwart stehen, werden gestrichen, verändert, Zusätze gegeben, die einen ganz andern' Sinn haben rc. Dies ist in gedrängten Zügen -die Lage der polnischen Juden, welche eine Erleichterung, eine Abhülfe auf das Dringendste erfordert. Nicht an die Gefühle des Menschenfreundes allein appeüirt dieselbe, sondern auch an dip