Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 20 (1856)
- Issue
- Heft 25 (16.6.1856)
- Date
- 1856-06-16
- Page
- Seite 334 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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834 Großrabbiners des Bezirks auf die Forderung des Gemeinderabbinen stattfinden können. - VI. Sitzung (22. Mai). 7. Frage: Confirmation Eine Prüfung soll vorangehen und der Großrabbiner des Central-Confistoriums soll ein uniformes Programm für die Synagogen Frankreichs entwerfen. . 8. Frage: Religionsunterricht. Die Conferenz nimmt folgende Maßregeln an: 1) In der Erwartung, daß .eine israelitische Normalschule gegründet werden könne, oder daß Zöglinge der Normalschulen Frankreichs in eine durch das Central-Consistorium bezeichnete Schule geschickt werden, sollen israelitische Almoseniers bei den Normalschulen des Ober- und, Niederrheins angestellt werden. 2) Es sind israelitische Gemeindeschulen zu schaffen, wo es nur irgend möglich. 3) Es sind Almoseniers in den von israelitischen Schülern besuchten öfsentlichen Anstalten anzustellen. 4) Unter der Aufsicht der Großrabbinen sind regelmäßige religiöse Lehrcurse für die israelitische Jugend zu schaffen, 5) Es ist die Veröffentlichung und Verbreitung religiöser Schriften, besonders von Unterrichts- und Erbauungsbüchern, zu fördern u. s. w. VII. Sitzung (23.'Mai). - 9. Frage: Revision des Katechismus. Der Großrabbiner des Central - Confistoriums wird damit beauftragt. ■. ■. - 10. Frage: Überwachung der Schochtim u. s. w. 11. Frage: Bildung einer Central-Kaffe zur Unterstützung der Rabbinerwittwen, Belohnungen der Lehrer u. s. w. Endlich spricht die Conferenz einige Wünsche aus, wie: daß die rabbinische Centralschule nach Paris verlegt werde) daß die israelitischen Strafgefangenen an Sabbath und Festtagen nicht zu arbeiten brauchen.) daß die Rabbiner und Vorsänger einen Ornat annehmen. Die Conferenz soll alle fünf Jahre stattfinden. Pie Israeliten -es Elsaß und der Wucher. Von Oberst Cerfbeer. (Nach der Presse.) Die beschränkte Einsicht des Menschen erlaubt ihm nur ein begrenztes Wissen zu erreichen, aber zum Ersatz ist sein Geist mit einer bewundernswerthen Thätigkeit begabt, der ihn in den Stand setzt, Alles genau zu untersuchen..- Mit jedem Tage vergrößert er, sich eine neue Richtung zu dem großartigen Wirken seines Gedankens bahnend, die Zahl seiner Entdeckungen und die Leiter seines Wissens) aber da es keinem Menschen möglich ist, Alles das, was die Gesammtheit des Menschengeschlechts weiß, allein zu wissen, so ist Jedem, der auf dem weiten Gebiete der Wissenschaft arbeiten will, nöthig, auf diesem sich ein abbegrenztes Terrain zu wählen, um es zu durchkreuzen und dies zum Gegenstand seiner Bemühungen und Bestrebungen zu machen. Dieser Gedanke ist es, welchem das so bewundernswerthe Werk die Entstehung verdankt, welches wir heute unfern Lesern bezeichnen. Herr Eschbach, Vorsteher der Advocatenzunft und eine der Spitzen des Advocatenstandes Straßburgs, veröffentlichte eben die dritte Ausgabe seines Werkes „In. troänetion generale i l’etude du droil“ (Allgemeine Anleitung zum Rechtsstudium). Wir werden den Rechtsgelehrten das Vorrecht lassen, ein besagteres' Urtheil als das unsrige über ein Buch zu sprechen, welches in einer so kurzen Zeit sich einen so schönen Platz hat verschaffen können, welches bei der Befriedigung der Anforderungen auch der strengsten in diesem Stoffe geübten Männer in einem von Natur unfruchtbaren Werke Geistesgaben entwickelt hat, welche es an den Eingang der Staatsmänner und der Philosophen stellt. Wir werden uns beschränken, aus einem der ägyptischen, hebräischen, hellenischen und heidnischen Gesetzgebung gewidmeten Theile einige Reihen anzuführen, die bestimmt find, ein Vorurtheil zu vernichten, welches Bossuet und Voltaire beliebt haben, mit ihrem Ansehen zu stützen, aber über das unsere Epoche glücklicher Weise das Urtheil gesprochen. Wir wollen von der Anklage sprechen, welche seit unsäglicher Zeit die Juden und besonders die Juden aus dem Elsaß schwer drückte, in Bezug auf ihren Hang zum Wucher und von den traurigen Folgen, welche, jener, für die Landbewohner nach sich zieht. Wir wissen gewiß, daß einer von den Hauptgründen, welche die Schweiz noch heute-der Zulassung der. Israeliten in ihr Gebiet entgegenftellt, dieser alte Vorwurf des Wuchers ist, der seit unsäglicher Zeit die unglücklichen Anhänger des mosaischen Glaubens belastete. _ Diese Frage ist zu wichtig, um nicht eine sehr ernste Prüfung zu verdienen, aber indeß lassen wir den Herrn Eschbach sprechen, welchen seine Eigenschaft als Advokat täglich in Verkehr mit den, Bauern setzt.:- - .v;