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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1856-05-05 · Heft 19 (5.5.1856) · p. Seite 257

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
20 (1856)
Issue
Heft 19 (5.5.1856)
Date
1856-05-05
Page
Seite 257 (sequence 7)
Language
German
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S57 tes zum Schacherhandel mißbrauchen, verfallen im ersten Falle in eine Geldstrafe von 5—50 Fl. oder verhältnißmäßige Freiheitsstrafe,' im zweiten Falle in eine solche von 50 —100 Fl. und verlieren im dritten Falle neben gleicher Geldstrafe das Staatsbürgerrecht. — So lange Juden Güter besitzen, mit denen Patronatsrechte verbunden sind,, ruhen diese Rechte, jedoch Nicht die hierin begründeten Gegenverbindlichkeiten.— In Ehesachen der Juden Haben die Landesbehörden die Grundsätze und Ritualgesetze der jüdischen Religion zu berücksichtigen und zu dem Ende einen Rabbiner beizuziehen. — Ueber die Religion und das Schulwesen der Juden bewendet es vorerst bei den bestehenden Vorschriften und Anordnungen. . Mit diesem Gesetze scheinen weder Juden noch Christen zufrieden zu sein. Von den meisten unserer städtischen Gemeinderäthe sind Petitionen dagegen eingegangen, und jetzt gehen, dergleichen auch von den jüdischen Gemeinden ein. Letztere verlangen entweder völlige Gleichstellung mit der christlichen Bevölkerung, oder „daß es beim Alten bleibe." München, 21. April. ‘ Der Abg. v. Lerchenfeld hat mit mehreren Genossen den Antrag an die zweite Kammer gestellt : 1) Es wolle die Bitte an den König zu bringen beschlossen werden, daß im Landtagsabschiede mit Gesetzeskraft ausgesprochen werde: Die Juden sind, in Ansehung der Ansässigmachung an Orten, wo bereits Juden wohnen, den Christen gleichgestellt. Die Beschränkung auf die Matrikelzahl ist aufgehoben. Hinsichtlich der Ansässigmachung der Juden an andern Orten hat es vorläufig noch bei §. 13. des Edictes vom 10. Juni 1813 sein Bewenden. Es soll jedoch bei Ansässigmachung der Juden in Städten mit magistratischer Verfassung die Bewilligung nicht versagt werden, wenn die Aufnahme von Seiten der Gemeindebehörde ertheilt worden ist. 2) Hohe Kammer wolle beschließen, die weitere Bitte an die Krone zu bringen, im Landtagsabschiede weiter mit Gesetzeskraft aussprechen zu wollen: „Die Juden sind bezüglich der Ausübung der Gewerbe den christlichen Staatseinwohnern gleichgestellt, die bisher bestandenen Ausnahmsbestimmungen>sind aufgehoben." Der fünfte Ausschuß hat diesen Antrag sowohl formell als zulässig, als materiell zur Würdigung geeignet befunden. Wolfenbüttel, 25. April.. (Privatmitth.> Zur Feier, der 25jährigen Regierung-Sr. Hoheit des Herzogs Wilhelm von Braunschweig! versammelten, sich heute , in, früher Morgenstunde in unserm. festlich geschmückte Tempel sämmtliche. Mitglieder, den hiesigen jüdischen Gemeinde. . Dem am 'wrin. üblichen Festgottesdienste schloß sich ein Vortrag des Herrn Dr. Ph. Ehrenberg an, des Direktors der Samson-schen Freischule Hierselbst. . Nachdem, der..Redner auf. die hohe. .Bedeutung dieses Tages füralle. Bewohner Braunschweigs hingewiesen, und mit kurzen,, aber kräftigen Zügen beit glücklichen Zustanddieses ,Landes unter der milden und weisen Regierung -des; Herzogs Wilhelm geschildert — „das Beste" , :W>ie der Redner treffend bemerkte, „was zum Ruhme - eines Fürsten gesagt werden könne" /— erinnerte: er. daran, daß, außer Schwarzburg-Sondershausen, - das. braunschweigische Land das einzige in Deutschland.ffei,. in welchem die unfern (Glaubensgenossen gewährte Gleichstellung, Dank dem festen,, acht deutschen Sinne un* seres Herzogs, bis jetzt unverkümmert denselben erhallen worden; , wo daher,ohne UyterschiedchesMau^ bens und .Denkens, jcher-Arbeiter semen. Lohn. uyd jedes Talent. seinen Wirkungskreis finde. -Zum be^ sonderen Ruhme aber gereiche.es , dem Lande Braunschweig, daß auf dem - kleinen Gebiete desselben drei j ü d i sch e ErziehungsanstaltendieSamson'sche.Freischule in Wolfenbüttel seit mehr als 70 Jahrendie Jacobson'sche Schule in. Seesen seit mehr als 50 Jäheren und das neuerdings, von dem-würdigen Sohne des edeln Jacobson in Seesen gegründete Waisenhaus weithin über die Grenzen desengeren Vaterlandes segensreich wirken. Ein von dem.Herrn Ph.. Ehrenberg zu dieser-Feier gedichteter Chorals von -der ganzen Gemeinde; und, den Zöglingen der Samson'- schen Freischule gesungen, beschloß diese Feier. .. --- Aus der bayr. Pfalz, 25. April. (Privatmitth.) Wie Sie wohl aus den öffentlichen Blättern schon wissen, so werden die Verhältnisse der Israeliten., in speeie die Matrikelfrage, denn doch .noch in der bayerischen Kammer zur Verhandlung ckornmen^ wenn nur nicht post l'estum, da die Dauer hxs Landtages zu kurz sein dürfte, um die Frage noch ganzzuerledigen. Zu bedauern wäre dies schon, , da, von,, der zweiten Kämmer wenigstens,, Erfreuliches. zu erwarten. wsire. - Das günstige Reffuhat -HM preußischen

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