Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 20 (1856)
- Issue
- Heft 18 (28.4.1856)
- Date
- 1856-04-28
- Page
- Seite 241 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3224737-3225985-3226004--15305-3244090- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
241 ausführt, und jedes Schilfmeer vor uns spaltet, ftin Licht, sein Himmelumgiebt uns. Amen! ’ Erklärung. Es liegt uns ein ungeheures Convolut von polemischem Kram vor; die A. Augsb. Zeitung und -Herr Stein in Frankfurt am Main; der IsrseUtL in Cincinnati. und die „Kreuzzeitung", in Berlin mit ihren Schleppträgern — aber es ist die Peßachwoche,. und da kann. Niemand verlangen, daß wir uns mit Sauerteig beschäftigen. Daher auf's nächste Mal! Am 22..April. Die Reduktion. '' ' Aus Belgrad in Serbien, 15. April. Me Lage -er dortigen Gemeinde (|*. No. 13.) Wir haben Ihnen auch heute nur noch Betrübendes über unsere Lage zu berichten. . Die Gemeinde Belgrads zahlte' all• die Regierung für Einkommensteuer bis jetzt jährlich-1872 Fl. in Silber. Diese Summe i wurde dann von den Vorstehern der Gemeinde unter den Mitgliedern vertheilt. 3m Monat Juni vorigen Jahres verlangte die Regierung von der Gemeinde eine Erhöhung der Einkommensteuer auf 3216 Fl. in Silber sowohl für das Jahr 1855 als auch für künftighin. 7 Unsere Gemeinde fand fich veranlaßt, an das Finanzministerium eine Bittschrift einzureichen, wo. fie durch, genaue Daten därstellte, daß die beschränkte Erwerbsbefugniß unsere' Gemeindemitglieder in solche Lage bringe, daß diese Erhöhung der. Steuer unerträglich wäre. " Wir warteten sechs Monate auf eine Antwort, - endlich lief fie ein, aber — äbschläglich. Die Vorsteher der Gemeinde aber übemahmen: es keinenfalls, die so erhöhte Einkommensteuer unter den Mitgliedern zu vertheilen und diese Angelegenheit blieb, bis heutet unentschieden. - - Auf unsere Bittschrift an den Fürsten vom 31. Januar haben wir auch keine Antwort. Am 2. d. M. schickten wir durch den Banquier Jsak Camondo an die hohe Pforte ein Bittgesuch zur Erlangung, unserer Rechte^ und iber; Gouverneur der Belgrader Festung, Az i s P a sch a , war so gütig, unsere Bitte bei der l chöhen Pforte: zu empfehlen. . ist uns erfreulich, daß die europäische Presse auch zu unfern Gunsten gesprochen hat.. Die A. A. Zeitung vom 5. d. M. und Pesther Lloyd vom 4. d. M.' enthalten schöne Artikel zu Gunsten unserer Angelegenheit. Ober-Endingen, 12. April. Me.Schweiz. Mit. Gegenwärtigem übersende Ihnen den Schweizerboten vom 11. d. M., in welchem der Artikel über die Rechtsverhältnisse der Israeliten in der Schweiz wichtig genug erscheint, um in Ihrem verehrlichen Blatte .Aufnahme zu finden. Das Gutachten des Bundesrathes, von vr. Furrer verfaßt, hält sich ganz streng an die: Rechtßformen und enthält eine sehr umständliche Auseinandersetzung der verschiedenen Cantonalgefetze über die Juden. -In demselben fällt es ganz deutlich in die Augen, wie die deutschen Cantone viel schöpferischer sind in Beschränkungsgesetzen gegen die Juden, als die französischen. Neuenburg, der frühere Zwittercanton, ist unter den französischen der einzige, der besondere Bestimmungen für die Judenwährend daserzkatholische. Tessin an der italienischen Grenze keine hat. Bern macht unter den deutschen die einzige Ausnahme. — Sie sehen nun, wie die oberste schweizerische Behörde eben so gut interpretiren kann als Wagener und v. Gerlach! Hier müssen sich, nämlich die specialen,Cantonalgesetze der obersten Verfassung'und nicht die Verfassung nach Letztem fügen. In unserer naiven Schweiz hegt man die Ansicht, Verfassung stehe höher als Specialgesetz und dieses müsse nach der Vorschrift jener geschnitten werden. Dreifuß. Der Artikel im „Schweizerbolen" lautet: - Bekanntlich ist. die aargauische.Regierung schon mehrmals in Fall, gekommen^ für ihre israelitischen Angehörigen den Schutz der Bundesverfassung anzurufen gegen gesetzliche und polizeiliche Maßnahmen, durch welche Nachbarcantone die Verkehrsfteiheit der Israeliten zu beschränken suchten. Diese Controverftn führten endlich zu dem ständ.eräthlichen Beschlüsse, der Bundesrath sei zu einer einläßlichen Berichterstattung und Begutachtung des Gegenstandes einzuladen. Diesen bundesräthlichen Bericht (vom 26. März): bringt nun das letzte „Bundesblatt" in ausführlicher Mytivirung, und es ist kaum, zu bezweifeln, daß die Bundesversammlung der für die Israeliten günstigen Interpretation der Bundesverfassung beitreten werde, r Eine große Anzahl von Schweizercantonen besitzen Ge-