Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 18 (1854)
- Issue
- Heft 50 (11.12.1854)
- Date
- 1854-12-11
- Page
- Seite 637 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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tritte stattfinden darf. Die näheren Bestimmungen werden die Vetheiligten unter sich feststellen. 7. Praktisch-religiöse Fragen, resp. bezügliche Anträge können von jedem Mitglieds eingebracht werden, und wird durch Stimmenmehrheit beschlossen, ob solche überhaupt, sofort oder Lei der nächsten Konferenz besprochen werden sollen. 8. Zur Erörterung solcher praktischer Fragen, welche Gemeinde, Schule oder rituelles Gesangswesen betreffen, ist zu erwägen, ob Gemeindevorsteher, beziehungsweise Religionslehrer und Kantoren einzüladen seien. st. Bei allen'Sitzungen können Nichtmitglieder durch Mitglieder eingeführt werden und den Berathungen beiwohnen, nachdem die Zustimmung der Konferenz eingeholt Wörden ist. 10. Die Resultate jeder Konferenz können in bündiger Zusammenstellung in den öffentlichen Organen des Judenthums zur Kenntniß des jüdischen Publikums gebracht werden. Zu diesem Behufs ist ein Redactions - Ausschuß zu nennen, welcher, wo möglich, noch während die Konferenz beisammen ist, das Resumö ihrer Verhandlungen zusammenstellen soll. — (Schluß folgt.) A n z e L ge n. Die hierorts vacant gewordene Rabbinerstelle, mit welcher 506 Thlr. jährliches Gehalt nebst freier Wohnung und noch anderen Nebenemolumenten verbunden ist, soll vom i. April 1855 ab anderweit besetzt werden. Hierauf Restectirende, welche gründliche talmudische Gelehrsamkeit mit wifferrschaftlicher Bildung vereinigen und auch die Fähigkeit besitzen, Vorträge in deutscher Sprache zu halten, werden hierdurch aufgefordert, sich bis zum 1. März k. I. entweder schriftlich oder persönlich beiden: Unterzeichneten Vorstande zu melden. Reisekosten werden jedoch nicht vergütigt. Jnowraclaw, den 24. Oktober 1854. Der Corporationsvorstand. Louis Levy In der Synagogen-Gemeinde Hanau ist die Stelle eines Religionshülfslehrers, welcher zugleich die Vorsängerfunctionen zu versehen hat, mit einem JahreSgehalte von 350 bis 400 Fl. erledigt. , Geeigenschaftete Bewerber werden mit dem Bemerken aufgefordert, ihre Gesuche binnen 4 Wochen bei der Unterzeichneten Stelle einzureichen, daß auf die Qualifikation als Vorsänger bei Besetzung dieser Stelle besonderes Gewicht gelegt werde. Hanau, am 13. November 1854. Churfnrstliches israelitisches Provinzial- Vorsteheramt daselbst. , 7-71*" Zu Ostern 1855 wird hier die Stelle deS Religionslehrers, Vorbeters und Schächters vacant. Bewerber haben sich an den Unterzeichneten Vorstand zu wenden. , Nienburg an der Saale. B. Meyev. In Bezug auf die Annonce in Nr. 48 dieser Zeitung wegen „anderweitiger. Besetzung der Lehrer- und Kantor-Stelle der israelitischen Gemeinde Hierselbst" bemerken wir .im Interesse etwa darauf Reflectirender, daß an eine eintretende Vacanz derselben durchaus nicht zu denken, vielmehr oben anFedeutete Annonce willkürlicher Weise und gegen den Willen der ganzen Gemeinde von zwei Vorstandsmitgliedern ausgegangen ist. Lübbecke, 1. December 1854. Sämmtliche Gemeindemitglieder, - mit Ausnahme jener zwei. Ein Mann, der seit längerer Zeit als Rabbiner^ Kantor und Schächter fungirt hat, wünscht seine jetzige Stelle aufzugeben, um dieselbe mit einer besser dotirten zu verwechseln. Ueber seine Tüchtigkeit wird sehr gern Herr Ober-Rabbiner Malbiw zu Kempen (Pr. Posen) auf Verlangen nähere Auskunft ertheilen. Hierauf reflectirende Gemeinden werden ergebenst ersucht, sich an den genannten Herrn Ober-Rabbiner zu wenden. Ein geprüfter Lehrer, Schächter und Kantor, der einen Chor leit<n und deutsche Vorträge halten kann, eine Reihe von Jahren in einer nicht unbedeutenden Gemeinde fungirt hat, und gute Zeugnisse beibringen kann, sucht sofort oder zum^Mai k. I. eine Anstellung. Auf frankirte Anfragen wird Herr Rabbiner Lefser in Preußisch Stargard näheren Bescheid zu ertheilen die Güte haben. Eine junge, .mit den Wissenschaften sowohl als auch mit der Leitung eines Hausstandes wohlvertraute Dame wünscht in einem jüdischen Hause als Gesellschafterin, WirthschaftSführerin oder in beiderlei Eigenschaft zugleich baldmöglichst engagirt zu werden. Honorar wird nur mäßig beansprucht, hauptsächlich vielmehr honnette Behandlung ins Auge gefaßt. Näheres wird Herr Dr. Philippsvtt anzugeben die Güte Haben. S a a r l o u i s, Ende November. Berichtigung. In Nr. 47 dieses Blattes vom 20. d. M. befindet sich ein Aufsatz, welcher als ein Bericht über den Regierungsbezirk Trier in Beziehung der Gemeinden und Schulen bezeichnet ist. Aber sehr auffallend ist es, daß die Dorfgemeinde Saarwellingen bei Saarlouis so sehr speciell und ausführlich hervorgehoben, hingegen die Hauptgemeinden theils gar nicht, theils möglichst kurz erwähnt, also als Nebensache behandelt sind, demnach der Verfasser deutlich genug zu erkennen ist. ES 'scheint, daß der Dorfschulmeister sich nur die Freude machen, wollte, sich und seine Leistungen lobpreisend zu er-