Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 18 (1854)
- Issue
- Heft 50 (11.12.1854)
- Date
- 1854-12-11
- Page
- Seite 627 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3225877-3225928--14271-3243768- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
W 627 flnterrichtswesen von derartigen gesetzlichen Einrichtungen nie Schaden, sondern stets den gesegnetsten Erfolg erhalten. Es gilt ganz besonders in diesem Punkte das Bednrfniß als unwiderleglich zu erweisen. Dem,Ministerium steht hierzu der Weg um so mehr offen, als nach §. 52 das Statut einer jeden Synagogengemeinde über die Wahl ihrer Cultusbeamten Bestimmungen enthalten soll, dieses Statut aber nach §. 50 der Bestätigung des Oberprästdcntm unterliegen soll, welchem hierüber allgemeine Instruction von Seiten des Ministeriums zustießt. Es muß hierbei ganz besonders hervorgehoben werden, daß in Preußen die obigen.Hauptbestimmungen durch das Circularrescript des Ministers von Altenstein vom 29. April 1827 an alle königlichen Regierungen über die Anstellung jüdischer Lehrer (von Kamptz Annalen 1827 B. 11 S. 431) eigentlich längst gültig sein sollten, wenn freilich auch unbeachtet geblieben. Wir können freilich nicht im Geringsten Voraussagen, daß eine solche Petition ihr Ziel ganz oder nur theilweise erreichen werde. Soll aber eine Wirkung hervorsprießen können, so ist es nur möglich, wenn jene von der ungeheuren Mehrzahl der Lehrer ausgeht und durch eine Zahl Rabbiner erkräftigt wird. Der Unterzeichnete erklärt hiermit, daß er bereit ist, diese Petition an das königliche Ministerium auszuarbeiten und abzusenden, so wie auch seine Unterschrift zunächst zu geben. Er verbürgt auch, daß in derselben auf's Genaueste nichts weiter als die Ausführung der oben angegebenen drei Punkte enthalten sein solle. Rur ist es nicht möglich, den Wortlaut der Petition zu veröffentlichen, bevor sie dem königlichen Ministerium vorliegt. Wir fordern daher sämmtliche jüdische Lehrer Preußens auf, uns baldmöglichst in frankirten Briefen förmlich zu bevollmächtigen, ihren Namen der obigen Petition über die angegebenen drei Punkte zu unterzeichnen. Da aus gewissen Gründen nicht zu viele Zeit verloren gehen darf, so ersuchen wir um diese einfachen brieflichen Vollmachten spätestens bis zum 15. Januar 1855. Wir bitten zugleich die preußischen Rabbinen, diese unsre Darlegung genau zu erwägen und durch die Bevollmächtigung auch ihrer Unterschriften Beistand zu leisten. Die Namen der Rabbilten würden unter der Petition in besonderer Rubrik unterzeichnet. — Wir fügen kein Wort weiterer Mahnung hinzu. Kosten außer den frankirten Briefen werden nicht erstehen. Weitern ausführlichen Bericht werden wir zur Zeit geben. vr. Ludwig Philippson. Zeitungsnachrichten Deutschland. . Hannover, 1. December. (Privatmitth.) ES gereicht uns zur besonderen Freude, mittheilen zu können, daß auch in diesem Winter für die Befriedigung derjenigen, die ihr jüdisches Wissen zu bereichern und die Lehre des JudenthumS gründlicher zu verstehen bemüht sind, Hierselbst auf's Beste'gesorgt ist. Wie nämlich bereits im verflossenem Winter, sö kommen auch in dem gegenwärtigen die Jünglinge, welche die Religionsschule schon seit längerer Zeit verlassen haben, wöchentlich einmal zusammen und lesen unter der Leitung des Herrn Landrabbiner Dr. Meyer die Sprüche der Väter nebst dem Commentare des Bartenora, bei welcher Gelegenheit sie ebensowohl die jüdische Ethik kennen lernen, als auch eine Fertigkeit im Lesen des Rabbmischen erwerben. Um aber auch bei den Erwachsenen den Sinn für den väterlichen Glauben wach zu halten und zu nähren, hält Herr Dr. FrenSdorff diesen allsabbathlich einen Vortrag über den Pentateuch nebst dem Commentare Raschi's, und wenn man auS der Theilnahme auf das Bedürfniß nach solcher Belehrung schließen darf, so zeigt eS sich, daß dieses allerdings in hohem Grade vorhanden war. Bedenkt man aber, daß unter den Zuhörern sich gewiß nicht wenige finden mögen, die während des Tages ihren Geschäften und des Abends ihren Zerstreuungen leben, mithin die ganze Woche hindurch wenig Gelegenheit zur-Ausbildung ihres Geistes haben, so werden auf solche Zuhörer jene Vorträge nicht minder in intellektueller wie in religiöser Hinsicht vorteilhaft wirken. Möchte dieses Beispiel auch in anderen Gemeinden, in denen gewiß ebenfalls viele Mitglieder einen für dergleichen belehrende und erbauliche Vorträge empfänglichen Sinn haben, Nachahmung finden; dann würde der immer mehr um sich greifenden Unkenntniß des Judenthums am sichersten entgegengetreten werden. Preußen. Berlin, 4. December. (Privatmitth.) Die abgelaufene Woche nahm die Kundgebung zweier in Geist, Richtung und Verhältniß zum schroffen Dasein sehr verschiedenen Vereine auf: die Kundgebung de§ 50*