Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 18 (1854)
- Issue
- Heft 48 (27.11.1854)
- Date
- 1854-11-27
- Page
- Seite 601 (sequence 3)
- Language
- German
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m Erwägung die meisten Einwände gänzlich, und; können wenigstens durch einige Vorsicht allen Boden verlieren.- * Demungeachtet hoffen wir nicht, durch diese Auseinandersetzung den alten Schlendrian zu brechen,.und müssen wirklich dabei stehen bleiben, daß diese Verhältnisse durch ein allgemeines Gesetz geregelt werden müßten;- denn allerdings kann der Entschluß einer- und der andern einzelnen - Wmein.de an der Sachlage wenig andern, ,-w.eny: er nicht.allgemein durchgreifend ist. In Preußen wurde .hierzu, bereits ejn- Anlauf genommen. Unterm. 29, April. 1827 wurden, die -Regierungen vom Minister. - deA Unterrichts Altenstein angewiesen ,. Verfügungen zu erlassen, wonach jeder jüdische Lehrer geprüft, der Contract mit ihm. vor dem Magistrat gemacht und durch die Regierung genehmigt werden solle, nach dem Ablauf des Provisoriums aber der. Vorstand ein Zeugniß der Amtstüchtigkeit einzureichen habe, worauf die definitive Anstellung erfolgen solle; ein Lehrer sollte nicht wieder entlassen werden könne«, ohne daß der Regierung die Gründe vorgelegt worden. Alle diese Bestimmungen, sollten auch auf die Religionslehrer sich erstrecken. Diese Verfügungen wurden wiederholt erlassen, z. B. Breslau, 12. Februar 1833. Von ihrer Ausführung haben wir nichts gehört. — In dem Gesetze von 1847 wurden die Gemeinden verpflichtet, für den Religionsunterricht zu sorgen — bis jetzt ist noch nicht angegeben worden, was Hierunter zu verstehen? Es fehlt noch an jeder „Interpretation." Einzelne Anfragen, wie man uns schreibt, sind geschehen, haben aber nur die Antwort erwirkt, daß von einem Zwange zu definitiver Anstellung nicht die Rede sein könne, sondern dies den Gemeinden überlassen bleibe. Was die Vorschläge unseres Correspondenten in Nr. 45 betrifft, so. scheinen sie unzulänglich. Wenn die Gemeinde im zweiten und zwölften Jahre entlassen kann, so wird .sie ihren Lehrer, wenn er bis dahin ausgehalten, um . so gewisser im zwölften entlassen, um ihn nicht bei sich altern zu lassen, und da sie dann in der That die besten vierzehn Jahre benutzt hat. Nein! ein Provisorium kann höchstens zwei Jahre dauern, dann entweder definitiv qngestellt, oder definitive Freiheit für beide Seiten! — Im Uebrigen wäre es uns sehr angenehm, einmal von einem tüchtigen Gegner der hier dqrgelegten Ansichten seine Gründe zu hören. -i-;:' Die Predigt? Nachtrag.. , .-sWir; haben-unfern. Lesern noch u einen Nachtrag versprochen,. in welchem'wir ihm über.einige italienische/Pre-/ digt- oder. Redesammlungey berichten Dollten. :Hem schönen Beispiele^folgend,-- welches, der Professor d el-la T^o rr e. mit der- Veröffentlichung' seiner Reden, gegeben--- bringt zunächst der Rabbiner von P a d u aHerr David Grgziadio Vi.t.e r b i, von Mantua.-zw e i. Bände-Predigten:5Lerwoni. Vol, I. Padov;a 1848. Ypl. II.. Padova1854-: -n WaS würden die Herren, von denen wir bei unsrem diesmaligen homiletisch-kritischen Feldzuge ausgingen, sagen, wenn-sie. diese Predigten .läsen? Aber auch nicht die geringste Aehnlichkeit mit den ihrigen, nicht die entfernteste Aehnlichkeit mit dem Drusch.'.., Die Reden des Herrn > Vit er bi sind schon ihren Themata, nach vyn. dem ganzen. Haufen unsrer deutschen Predigten verschieden. - Diese sind im ersten Bande „die Verleumdung," „die eitle Sucht nach Schein," „die Mäßigkeit," „die Sünden der Unenthaltsamkeit," „die religiöse Toleranz,"- „die sittliche Toleranz," „die Privatwohlthatigkeit," „die Erziehung der Töchter" — im zweiten Bande: „die Wahrheit," „der Israelit deS-neunzehnten Jahrhunderts," „die Erziehanstalten dex Gemeinde in Padua," „die Urbanität," „daS Peßachfest,^ „Don Isaak Abravanele,"- „Trauerreden beim.Tode des Oberrabbiners Ghirondi." Wir sehen also, daß die Themata, mit Ausnahme von dreien, durchaus, nicht specifisch-jüdisch sind, daß sie vielmehr ganz allgemein menschliche Tugenden betreffen, nun? sind diese Reden darum weniger jüdisch, wenn sie nur jene im Lichte unsrer Religion, nach den Grundsätzen unsrer Religion behandeln? —- Dann auch in der Form. Mit .wenigen Ausnahmen bestehen sie aps einem kurzen Eingang, der den Gegenstand hervorhebt, und zwei Theilen, der erstere, längere bespricht das Thema nach allen Seiten, der. zweite, nur kurze ist das, was die Lateiner xeroratio nennen, die Mahnung, die Ueberredung, sich die ausgesprochenen Grundsätze zu eigen zu. machen, nach ihnen zu handeln. Von künstlichen Abtheilungen, Ober- und Unterabtheilungen, keine Spur. Einfacher, logischer Gang. Unsre Leser wissen, daß dies durchaus nicht das Ideal der Rhetorik ist — aber eingestehen muß man, daß die Hörer hier sehr wohl wissen, wovon die Rede ist, daß ihnen nicht ein Gericht vorgesetzt wird, das aus den vielfachsten Stoffen und Gewürzen zusammengebräut ist, so daß sie zuletzt keine Ahnung mehr haben von dem, was sie verschluckt haben. Den 48 *