Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 18 (1854)
- Issue
- Heft 46 (13.11.1854)
- Date
- 1854-11-13
- Page
- Seite 581 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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581 bend Theil genommen und würde als Prediger vielleicht zu-den deutschen Massikern gezählt werden, wenn er nicht ein Jude wäre. Daß es bei. dieser Gelegenheit nicht an sehr zahlreichen Zeichen-der Anerkennung von hier und von auswärts fehlte, düS bedarf keiner Erwähnung. Der hiesige Tempel hat in dieser Art Glück, denn sein Ehasan, der 76jährige David Meldola ist noch im vollen Besitz seines mächtigen, runden, metallenen TiestenorS und - der 85jahrige Schamaß Gowa versieht auch fast alle Theile seines mühsamen Dienstes. ' . Bei der Anwesenheit deS dänischen Königs in Altona war eine Deputation der jüdischen Gemeinden zur Cour und unter den zur Tafel Geladenen befanden sich der Oberrabbiner und zwei Stadtverordnete jüdischer Religion. Der König soll sehr günstige Versicherungen hinsichtlich der bürgerlichen Gleichstellung der Juden in Holstein ertheilt haben, doch wird wohl wenig danach kommen. Warum sollte man auch um den geringen Preis der Judenausschließung nicht das gute Verständniß mit den junkerlichen Landständen erkaufen? Mit dem Dalsen ist man sich maschweh, sagt ein altjüdisches Sprüchwort. Wenn in dieser Zeitung erzählt wurde, der amerikanische Gesandte in Madrid, Herr Soule, der so viel von sich sprechen macht, sei ein Jude, so beruht dies wohl auf einem Jrrthum*). Dagegen ist die französische Armee im Orient sehr zu bedauern, daß sie ihr von Freund und Feind bewundertes Medicinalwesen, das so vielen Gesundheit und Leben rettet, einem Juden verdankt, und noch gar einem, der sich nicht schämt, Dr. Michel Levy zu heißen, obgleich seine Regierung ihm die Oberleitung aller KriegShoSpitäler anvertraut hat. Wohl uns, daß wir in Ländern leben, wo ein solcher Unfug zu den Unmöglichkeiten gehört. Wir habenauch neulich unfern Gemeindegenoffen vr. Julius Op per t (einen Schwestersohn des verstorbenen Professor Eduard Ganö) bei uns gesehen, nachdem er auf seiner Reise nach Babel und Niniveh als Mitglied der dahin gesandten wissenschaftlichen Mission — natürlich auf Kosten der französischen Regierung — die Alterthumökunde bereichert und sich so vielen Ruhm erworben, daß sein *) Der in Cincinnati erscheinende hat es ausdrücklich behauptet.; Redaet.; Name jetzt gleich nach Layard und Botta genannt wird. -- Es darf in diesen materiell und principiell der Gewissensfreiheit gewidmeten Blättern nicht unerwähnt bleiben, daß Deutschland jetzt auch seinen „Verein zur- Förderung derreligiösen und Gewissensfreiheit in deutschen Landen" hat. Derselbe wurde am Jahrestage der Pariser Bluthochzeit, also am 24: August, im Bad Homburg gestiftet. Sein Programm ist ein Beweis, wle der Egoismus auch wahrheitsuchende, reelle Menschen (von Heuchlern kann natürlich nicht die Rede sein) verblendet, denn eS zeigt sich darin bald, daß die Leute bloS die kleinen pietiftischen protestantischen Secten stützen wollen. 'Auch sagen sie: die Freiheit der Religion, ist nicht die Freiheit der Jrreligion, und die Freiheit, Gott zu bekennen, ist nicht die Freiheit, Gott (und a fortiori: den Gottmenschen) zu leugnen. Es ist indessen ein englischer Pietist— Lord Ashley — der diesen Verein gestiftet oder ihm wenigstens zuerst präsidirt hat. Daß er uns Juden eher unfreundlich, d. h. hochmüthig tolerirend gegenüberstehen muß, das liegt in seinem Wesen. München, 22. October. Der Artikel 3 deS mehrfach besprochenen Wahlgesetz-Entwurfes heißt wörtlich: „Art. 3. Zur Ausübung deS Wahlrechts ist im Allgemeinen erforderlich: 1) das Bekenntniß der christlichen Religion in einer der gesetzlich aufgenommenen Kirchengesellschaften, und 2) das Staatsbürgerrecht nach Maßgabe des §. 9 des EdictS über das Jndigenat. Die Wahlfähigkeit (passives Wahlrecht) erfordert außerdem noch das zurückgelegte dreißigste Lebensjahr." Aus Bniern, Anfangs November. (Privatmitth.) Wie verlautet, findet daS neue Wahlgesetz in seiner ganzen Fassung bei allen Kammerfractionen wenig Anklang, und dürste kaum die nothwendige Stimmenmajorität erhalten. — Die unterfränkische Regierung erwirbt sich um die Handhabung des Matrikelwesens große Verdienste) eine neuerliche Verfügung derselben verordnet: daß bei der Auswanderung eines israelitischen Glaubensgenossen der Matrikel, auf den der AuSwandernde die Anfässigmachung erlangt hatte, erst dann, wenn dessen vollständiger Eintritt in einen 46