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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1854-10-30 · Heft 44 (30.10.1854) · p. Seite 555

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
18 (1854)
Issue
Heft 44 (30.10.1854)
Date
1854-10-30
Page
Seite 555 (sequence 7)
Language
German
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zuseh en. Es versteht sich von selbst, daß nach- Ablauf eines Jahres eine vollständige Rechnungsablegung in dieser Zeitung stattfinden soll. Wir bitten daher, fernerhin unS mit Gaben zu unterstützen. Rabb. Dr. Ludwig PH ili pp so n. Deutschland. Aus Mecklenb.-Schwedin, im October. (Privatmitth.) Das Großherz. Ministerium Abtheil, für geistliche Angelegenheiten hat so eben ein Circulair an sämmtliche israelitische Gemeinden deS Landes ergehen lassen, daS wir unten wörtlich wiedergeben und daS in seinem ersten Theile einen Gegenstand behandelt, der von einer obrigkeitlichen Gewalt, so lange Israel in der Zerstreuung lebt, gewiß zum ersten Male Gegenstand administrativer Anordnung geworden. Gedachtes Circular lautet: „Das Unterzeichnete Ministerium ist auf zwei Uebelstände in den religiösen Angelegenheiten der Israeliten aufmerksam gemacht worden, welche dringender Abhülfe bedürftig sind. 1) Die Vorschrift des israelitischen Gesetzes, -daß eine israelitische Braut vor ihrer Trauung ein ReinigungSbad zu nehmen hat, wird mehr oder weniger vernachlässigt. Die Vorstände der israelitischen Gemeinde werden daher aufgefordert, ihre Gemeinde davon in Kenntniß zu setzen: daß fortan eine israelitische Braut von dem Landesrabbiner oder dessen Substituten nur dann getraut werden darf, wenn sie demselben eine schriftliche Bescheinigung einer glaubhaften und durch ihr Leben als religiös bewahrten Israelitin einhändigt, daß sie in den letzten Tagen vor der Trauung ein den gesetzlichen Vorschriften entsprechendes Reinigungsbad genommen hat. Der Landesrabbiner und dessen Substitut sind nicht berechtigt, von diesem Erfordernisse zu dispensiren. 2) Da die verschiedenen israelitischen Gemeinden nach ihrer Größe und sonstigen Bedürfnissen nicht selten Religionslehrer von verschiedenen Eigenschaften erfordern, so daß ein Lehrer, der für eine bestimmte Gemeinde hinreichend befähigt erscheint, eS barum noch nicht für alle andern Gemeinden ist; fo hat sich für das Landesrabbinat das Bedürfniß herausgestellt, die Fähigkeitsatteste der israelitischen Re-- ligionslehrer den Umständen nach nur für eine bestimmte Gemeinde zu ertheilen. Da ein solches Attest demnach nur eine auf jene Gemeinde beschränkte Fähigkeit bezeugt, so darf ein solcher Lehrer auf den Grund eines solchen beschränkten Ältestes von keiner andern israelitischen Gemeinde angenommen werden. Die sämmtlichen Vorstände der israelitischen Gemeinden werden daher hierdurch angewiesen, sich nach dem Vorstehenden genau zu richten. Schwerin, am 9.*October 1854^ Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abth. für geistliche Angelegenheiten. von Schröter." G. Worms, 22. October./(Privatmitth.) Die hiesigen Lederfabrikanten Melas und Gernsheim erhielten von der Commissidn der Münchener Industrieausstellung die Ehrenmünze. — In Frankfurt a. M. ist'Jacques Reis in die städtische Bürgerrepräsentation gewählt worden. — Zn Alzei ist am Samstag, den 21. d. M. die neu erbaute Synagoge eingeweiht worden. — Se. k. Hoheit, der Prinz-Regent von Baden hat seinen Besuch in der prachtvollen Synagoge zu Manheim auf Dienstag, den 24. d. M. anzeigen lassen. — Die orthodore Partei der israelitischen Gemeinde zu Mainz steht mit einem Rabdinatscandidat in Berlin in Unterhandlung wegen Uebernahme der Predigerstelle in der von jener Partei erbauten Synagoge. — Die Wahl des Herrn Präger zum Rabbiner in Manheim harrt noch immer der Bestätigung von Seiten deS Oberraths in Karlsruhe. — Die Bestimmung des Bischofs in Fulda, daß Schülerinnen evangelischer und israelitischer Confessio» in das Stift der Englischen Fräulein nicht ausgenommen werden sollen (s. Nr. 42 d. Bl.), wurde, wie dem „Frankfurter Journal" geschrieben wird, wiederum sistirt, und zwar des üblen Eindrucks wegen, den jene Bestimmung im Publicum hervorgerufen hat. — Die Renovation der Denkmäler des hiesigen Friedhofs, durch die jüngste'Festzeit unterbrochen, nimmt jetzt einen raschen Fortgang. — Die jüngste Verordnung der großherzoglich hessischen Regierung, den Getreidehändel betreffend, wird auf die Auswanderung mach Amerika, die ohnedies in Süddeutschland im bemerklichen Grade vorhanden ist, nicht ohne Einfluß bleiben.Der Virtuos Fricke Gernsheim

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