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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1854-10-23 · Heft 43 (23.10.1854) · p. Seite 540

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
18 (1854)
Issue
Heft 43 (23.10.1854)
Date
1854-10-23
Page
Seite 540 (sequence 4)
Language
German
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540 Consulats durchpeitschen und sodann auf Maulthiere setzen, um sie nach Jerusalem zu transportiren. Sie durften weder Nahrungsmittel, noch ihre Gebetkleider, um die sie inständigst gebeten hatten, mitnehmen. Sie waren jedoch kaum außerhalb der Stadt, als sie von ihren nacheitenden Verwandten trotz der Flintenschüsse und Säbelhiebe der Escorte befreit wurden. Nuy ertheilte das britische Consulat in Jerusalem dem Consularagenten in Akri den Befehl, sich nach Safet zu begeben, um die Befreiten sammt den Befreiern festzunehmen. Die diesfällig eingeleitete Untersuchung erwies aber die Unschuld der russischen Juden, und nun sollten einige österreichische feftgenommen werden. Das Consulat in Jerusalem verlangte von der österreichischen Consularagentie in Kassa die Bestrafung der Juden, welche aggressiv gegen die Missionaire in Safet zu Werke gegangen sein sollten. Der österreichische Consularagent rief ein Tribunal zusammen, welches das Verlangen des britischen Consulats unstatthaft fand und die protestantischen Missionaire in Safet in die Gerichtskosten verurtheilte. Dem weitern Verlaufe dieser Angelegenheit wird noch entgegengefehen. — Deutschland. Leipzig, im October. (Privatmitth.) Am 7. des verflossenen Monats wurde hier im Beisein königlicher, städtischer und geistlicher Behörden der Grundstein zu einer Synagoge der israelitischen Gemeinde gelegt. Es wird durch diesen Bau unstreitig einem längst tiefgefühlten Bedürfnisse abgeholfen. Zählt auch Leipzig weniger Juden als andere große Städte, so ist es doch zwei Mal des Jahres, zur Zeit der Messen, der Sammelplatz vieler tausend Juden, die aus den verschiedensten Weltgegenden hierher eilen. Diese mußten die bedeutendsten Festtage, welche gerade in die Messe fallen, in einzelnen Zimmern begehen und entbehrten so des erhebenden Gefühles, im Vereine mit Tausenden ihrer Glaubensgenossen dem einen, einzigen Gotte ihre Gebete darbringen zu können. Daher werden nicht allein die hiesigen Juden, sondern auch jene fremden es dem Herrn Dr. Jellinek, dem rastlos thätigen, allgemein geschätzten Prediger der hiesigen Gemeinde Dank wissen, daß er seiner Gemeinde unaufhörlich die Nothwendigkeit einer eigenen Synagoge vor Augen führte. — - - Die Feier der Grundsteinlegung war wirklich erhebend. Nach einer von Dr. Jellinek mit bekannter Beredtsamkeit und hinreißender Begeisterung gehaltenen inhaltsreichen Rede sprach zunächst Herr Architekt Simonsohn aus Dresden, der Verfertiger des Entwurfs und Leiter des Baues, einige Worte. Sodann wurde von Herrn Regierungsrath Ackermann die Reihe der üblichen Hammerschläge eröffnet. Hierauf wurde eine Urkunde über den Act der Grundsteinlegung verlesen, der zeitige Vorsteher der Gemeinde, Herr Eugen Marr, hielt eine kurze Ansprache an die Versammelten, die bezüglichen Schriftstücke und Denkmünzen wurden dem Grundstein übergeben, worauf Dr. Jellinek ein Schlußwort sprach, indem er den Segen über Se. Majestät den König, das königliche Haus, die Behörden, die hier Versammelten und das im Bau begriffene Werk vom Ewigen herabflehte. So endete die schöne Feier, bei der, so sehen wir es an, der Grundstein zu dem hehren Tempel der confessionellen Gleichberechtigung gelegt wurde. Stuttgart, im October. Durch Verleihung eines hohen k. württembergischen Ordens ist Meyerbeer eo ipso in den Adelsstand erhoben worden. ES ist unseres Wissens der erste Jude, welcher um seiner künstlerischen Erzeugnisse willen die Adelswürde erhalten hat. Schade aber, daß Meyerbeer seinen Kindern die Adelswürde Juda's zu erhalten, nicht Würde genug besessen hat! Preußen. Berlin, im October. Nach den Berliner Blättern wird sowohl die Staatsregierung, als einige Mitglieder der Rechten Anträge bei den Kammern einbringen, den Art. 12 der Verfassung zu ändern, und den Juden die „staatsbürgerlichen" Rechte zu nehmen, und nur die „bürgerlichen^ zu lassen. Nach den bisherigen Erfahrungen sagte die erste Kammer Ja, die zweite Nein. Facti sch aber kann uns dadurch nichts mehr genommen werden, da die Staats¬ und Lehrercarriöre uns bereits verschlossen, die ständischen Rechte abgesprochen, die Wahlen für die Landstände gesperrt worden, so daß höchstens noch die Wahl zur und in die zweite Kammer versagt werden kann — ein Recht, das unter den bestehenden Wahlbedingungen von keinem großen Belang für uns ist.

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