Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1854-09-25 · Heft 39 (25.9.1854) · p. Seite 491

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
18 (1854)
Issue
Heft 39 (25.9.1854)
Date
1854-09-25
Page
Seite 491 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3224737-3225877-3225917--14122-3243608
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

4SI diesem Princip fließt, wenn wir auf den Fluch, der an Pie Sohle der religiösen Verfolgung sich heftet, Hinweisen wollten; wenn wir die außerordentlichen materieller^ Nachtheile , welche unabweisbar im Gefolge der Unduldsamkeit erscheinen und flch in allen industriellen , finanziellen, commerciellen, gewerblichen, künstlerischen und landwirthschastlichen Beziehungen von erdrückender Wucht zeigen, hervorheben wollten. Nein! Sie können und werden dieö Alles selbst ermessen. Die Jahrhunderte haben zu laut ihre Erfahrungen gepredigt, die Menschheit hat gesprochen, und wenn die Gegenpartei auch lange noch nicht ihre Macht verloren hat, ja, sie immer wieder zu gewinnen weiß, so ist sie doch — verstummt, und vermag nicht mehr mit Gründen zu streiten. Wo die Beispiele Amerika'S, Frankreichs und Belgiens, Hollands und Englands, Deutschlands und Dänemarks sprechen, wo erst vor wenigen Jahren das allein von Protestanten bewohnte Norwegen den §. 2 seines Staatsgrundgesetzes tilgte und den Katholiken und Juden sein, bis dahin diesen strengstens untersagte Gestade ohne Bedingung öffnete — da können wir sagen: die Menschheit hat gesprochen, und die Forderung dieser Freiheit der Culte ist unabweisbar geworden für jeden Staat, der zu den civilisirten, für jedes Volk, das zu den humanen gerechnet sein will und muß. Aber, erlauchte Gesetzgeber, wir Israeliten haben allerdings noch einen befondern Anspruch an Sie; wir können ruhig ihrer Aufklärung und Weisheit jenen allgemeinen Grundsatz überantworten; aber wir müssen im Angesicht Gottes und der Menschheit hintreten vor dieses höchste Tribunal der spanischen Nation, und in ganz concreter Weise um die Aufhcbung jenes Edicts vom 31. Marz 1492, durch welches die katholischen Könige Ferdinand und Jsabella die Juden aus Spanien verbannten, anhalten. Wir müssen Sie darum angehey, mögen Sie es für angemessen finden, jenen allgemeinen Grundsatz der Freiheit der Culte in das spanische Grundgesetz aufzunehmcn oder nicht; wir müssen diese Aufhebung der Verbannungsdecrete vom 31. März 1492 in bestimmter Weise darum erbitten, einerseits, weil damit, eine , alte Schuld der spanischen Nation vor dem Angesicht der Geschichte gesühnt wird, und andererseits, weil wir es oft genug erlebt haben, daß spätere Pdministratjonen einem' allgemeinen Artikel des Grundgesetzes upjex hem Vorwände zuwider handeln, daß entgegenlaufende Mecialgefetze. noch nicht aufgehoben seien. Gestatten Sie daher, erlauchte Herren, nur einige Bemerkungen über die Najur dieser grausamen Verbannungsdecrete zu machen. Es ist eine bekannte Thatsache, daß Bekeyner der israelitischen Religion in Spanien gewohnt, in Spanien ihr Vaterland gehabt und geliebt haben, lange bevor sowohl das Christenthum als der Islam die iberischen Kästen betraten. Segelten doch Schiffe des Königs Salomo und seiner Nachfolger schon in regelmäßigen dreijährigen Pausen nach Tarschisch (Tortosa); haben doch Männer von großer Gelehrsamkeit und hoher Autorität behauptet, daß die Israeliten seit der Zeit Nebuchadnezars in Spanien ansässig waren, und Städte wie Toledo, Escalona, Maqueda, Uepes, Noves, el Cerro del Aguila, Templegue und la Guardia von den Israeliten gegründet und nach Ascalon, Maquedah, Joppe u. s. w. benannt worden seien; ist eS doch fast erwiesen, daß in Toledo die Anden lange vor der Geburt deS Stifters der christlichen Religion gewohnt haben; geben doch Strabo und Philo Zeugniß für die jüdischen Kolonien in Spanien zu ihrer Zeit; und enthalten die Beschlüsse des Concilio Jlidentano aus den Jahren 300 und 301 schon ganze Paragraphen wider die zahl- und einflußreichen Juden *). , So wie aber unsere Väter hierdurch frühzeitig einen Rechtsanspruch auf die Heimalh in Spanien besaßen, so ist es nicht minder historische Thatsache, daß die spanischen Juden den lebhaftesten Antheil an der Geschichte und Entwickelung Spaniens hatten. Wir wollen nicht nur ganz allgemein geltend machen, daß sie von den Kämpfen und Leiden, von denen das schöne Spanien seit ältester Zeit heimgesucht war, ihren großen Theil getragen. Aber schon zur Zeit der Herrschaft der Westgothen übten sie von Zeit zu Zeit einen großen Einfluß^; unter der Herrschaft des Islams war ihr Handel und ihre Gewerbthätigkeit von eminentem Umfang* 2 3); bei der Wiedereroberung durch die Christen ließ man die Juden lieber in den Städten, als die Muselmänner, weil - man ih- *) Wir führen Belege für diese und alle folgenden historischen Sätze nicht aus jüdischen, nicht aus fremden Autoren, sondern aus dem Schriftwerke eines nur unparteiischen, neuesten spanischen Schriftstellers an: Lstudios solire Io8 Judios dfe Espanä por De Jose Amados de los Rios. Madrid 4848. P. 3 8eg. 2) L. c. p. 17. :; 3) L. c. p. 22. 39*

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.