Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 18 (1854)
- Issue
- Heft 39 (25.9.1854)
- Date
- 1854-09-25
- Page
- Seite 490 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/3224737-3225877-3225917--14121-3243607- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
können auf unsere eifrigsten Anstrengungen rechnen, um dahin zu gelangen, jeW barbarische, Gesetzgebung fallen zu machen., welcheein Wer? ^rr Finsterniß und deS Ha^,"^^äWile ÄeiM Änferw Vätern üuferlegte und für alle Zeiten die Schande derer bleiben wird, welche sie erwirkt haben." Das Confistorium will das Central-Confistorium in Paris und den vosrä ok üeputies in London äufförd'ern, einzuwirken, und erklärt sich bereit, unsere Denkschrift in Empfang zu nehmen und an die spanischen Instanzen in Madrid zu befördern. Noch besonders sprach sich in einem Privatschreiben der Herr Großrabbiner S. Marr aus, welcher bemerkt, daß er schon früher bei einflußreichen Männern^ z. 9S. Herrn Gonzales Bravo, früherm Conseilpräsidenten, jetzt Gesandten in Wien, eine günstige Stimmung gefunden. Ganz in gleichem Sinne spricht sich das Confistorium zu Marseille aus. Es sagt: „Wir wollen uns freudig Ihrer edeln Initiative hinsichtlich des Widerrufs jener schrecklichen Decrete, welche unsere Väter von der Haitischen Halbinftl vertrieben, anschließen; wir glauben auch, daß die Cortes von Spanien, bewögen durch edle Gefühle/ dem jüdischen Stamme, oder um besser zu sagen, dtr Menschheit, diese späte Wiederherstellung gewähren werden," und erklärt sich zu allen Hülfsleistungen bereit. Wemger günstig lautet das Schreiben des 'Co'nsistbriums zu Bordeaur, welches aber selbst Stillschweigen verlangt. — Der Weg, der zu beschreiten/liegt offen. Wir haben mnser Gesuch der spanischen Regierung und den spanischen CorteS vorzulegen. Wir glauben dabei völlig in det Dkffentlichkeit handeln zu müssen. Der Stand der Dinge in Spanien ist so, daß nichts durch Diplomatie, söndvrn Alles von der öffentlichen Meinung erlangt werden kann. Die Annahme eines so großen Princips oder die Erlangung eines so großen Aktes geschieht nicht hinter verschlossenen Thüren. Dies ist eine Sache, in der wir einen Sieg nur dann annehmen können, wenn er durch keine Geldmacht unterstützt wird, sondern rein der Ausfluß des bessern Nationalgeistes ist. Von den beiden, von uns äusgearbetteten Memoiren, welche, in spanischer Sprache, dem spanischen Ministerium und den Cortes untergevreitet werden sollen, theilen wir daher hier das' zw eite mit. Es lautet: An die constituirenden CorteS der spanischen Nation. Erhabene Versammlung! Wenn wit/ M Jftaebiten ÄeNtMündS, iti Unferm und aller Glaubensgenossen Namen bittend vor den erlauchten Vertrktern der spanischen Nation 'erscheinen, so ist eh NuMkh bin eigennütziges, niwmer ein persönliches Interne, welches uns l-zst trM. West' entfernt von der iberischen Halbinsel, einem andern schönen und geliebten Vaterlande, einem andern herrlichen und geschätzten Volke angehörend, erheben wir unsere Stimme allein im Dienste jenes großen und erhabenen Princips, für dessen wirkliche Geltung allerdings wir Juden in allen Staaten die wahren Prüfsteine geworden sind, im Dienste der Freiheit aller Culte; erheben wir unsere Stimme zugleich, von den Vertretern einer hochherzigen Nation die Sühne eines alten Unrechts zu verlangen, Gerechtigkeit für eine große, geschichtliche Gewaltthat, die zwar in alter finstrer Zeit geschehen, aber deren Folgen doch noch bis heute andauern. Wenn wir, Israeliten, vor die erlauchten constituirenden Cortes treten, und von ihnen bittend fordern : „in das Grundgesetz Spaniens hie Freiheit devCulte als eines der Haup'tprincipien aufzunehmen" — so könnte es fürwahr anmaßend, verwegen erscheinen, wie wir dazu kommen, den weisen und von ihrer Nation berufenen Gesetzgebern eines uns fremden Staates uns zu nahen, und die Annahme eines sö tief eingreifenden Princips, und welches bis jetzt der spanischen Gesetzgebung atu weitesten fern lag, anzurathen, ja abzuverlangen. Aber waren wir, Israeliten, cs nicht, welche durch die Annahme des entgegengesetzten Grundsatzes, der religiösen Ausschließung, der fanatischen Verfolgungssucht, ja der Mordlust Andersgläubiger Seitens der spanischen Könige im ffunszehnten Jahrhundert am Meisten litten, so daß viele'Hunderttausende unserer Väter ihr Vaterland, ihren Heerd, die Gräber ihrer Eltern, ihre Habe, ihr Leben verloren? Sind wir nicht dadurch heute noch, selbst auf den kürzesten Besuch, gesetzlich von den Grenzen Spaniens ausgeschlossen? Wem die Intoleranz schon so viel gekostet, wie uns, Israeliten, durch fünfzehn Jahrhunderte hindurch, der kann wohl für deren Tilgung aus dem Schoße einer edelherzigen Nation ein bittendes Wort sprechen, ohne der Zu^ dringlichkeit beschuldigt zu werden. Aber das wäre Anmaßung, wenn wir vor den kenntnißreichen und tiefblickenden Gesetzgebern Spaniens die Gründe entwickeln wollten, welche für die Freiheit der Culte geltend zu machen sind; wenn wir auf den Se- &en to geistiger, sittlicher und Migröftt Hinsicht, der aus