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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1854-09-11 · Heft 37 (11.9.1854) · p. Seite 469

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
18 (1854)
Issue
Heft 37 (11.9.1854)
Date
1854-09-11
Page
Seite 469 (sequence 7)
Language
German
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469 oder dem Andern Gelegenheit gegeben werden, sich als Märtyrer zu geriren, wenn da Partei für oder gegen genommen werden sollte. Dazu kommt noch, daß die hiesige Staatsbehörde nur von der jüdischen Gemeinde, nie aber von den jüdischen Geistlichen Notiz nimmt und sich mit ihnen in Beziehung setzt. Beiläufig ist dies die ersprießlichste Stellung für die Beamten jeder ecclesia pressa. Ferner auch, daß die Standesbücher von einem besonders angestellten jüdischen Beamten geführt werden, und kein Geistlicher Atteste über Geburten, Trauungen u. s. w. geben darf. Zum Dritten giebt es hier überhaupt keine Tonangeber. Weder die Millionärs, noch die Gelehrten Lnfluiren auf die Richtung deS Publikums oder eines namhaften TheilS desselben, sondern Jedermann folgt seinem eigenen Geschmack, ohne besonders üble Folgen zu erfahren. Selbst die, wohl auch anderswo bestehende Gewohnheit der soi-disant Orthodoren, sich von der Unterstützung solcher Durchreisenden und Gelehrten zurück zu ziehen, die nur an das Lehrperfonal der soi-disant Aufgeklärten empfohlen sind, betrachtet man rechts und links lediglich als eine ökonomische Finte und läßt ihr selten den Vorwand der Intoleranz für acht hingehen. Endlich aber bilden sich unsere Progressiven nicht ein, daß sie, theologisch genommen, im vollen Rechte sind; vielmehr erkennen'sie einerseits, daß sie individuell sowohl als im Ganzen auf Consequenz keinen Anspruch machen können, daß hingegen die Andern, wenn ihr wirklich Schulchan-aruchmäßiges Leben auch größtenteils nur Schein und Selbsttäuschung ist, jedenfalls doch den unvordenklichen, unbestrittenen Besitz und den Zusammenhang mit der großen Majorität der vergangenen und jetztlebenden jüdischen Welt für sich haben. Bei diesen allgemeinen Momenten hat eS sich denn gemacht, daß hier, ungeachtet der umgestalteten bürgerlichen Verhältnisse die Einheit der Corporation und der Verwaltung — und zwar noch mehr innerlich als äußerlich unangefochten geblieben ist, daß eine jährliche Ausgabe von über 150,000 Mark Courant (das Budget der Gemeinde, des Tempels, der Schulen u. s. w. zusammengezogen) ohne besondere Schwierigkeit durch Umlagen zusammengebracht, und daß die Eintracht doch in dem Grade vorherrscht, daß Tempelgenossen in dem Rabbiner-Wahl-Comitö saßen und andererseits der Tempel eine Subvention aus der allgemeinen Gemeindecaffe bezieht, ohne daß auch nur eine widersprechende Stimme laut geworden ist. WaS aber das Wort „Neu-Orthodoxie" sagen will, das ist uns hier ganz unbekannt. Wir denken freilich dabei an die nicht beneidenswerthe Classe junger Gelehrter und Studiosen, die, einmal für das Rabbinerthum bestimmt, sich die martervölle Mühe geben müssen, das alte talmudische Judenthum mit neu-philosophischen Phrasen zu verquicken und sich so vor sich selbst über die Lebensweise zu entschuldigen, die sie angenommen haben —; aber das ist doch immer nur Privatsache jener Einzelnen, nicht das-Symbol, um das sich eine nennenswerthe Partei in dem Publikum schaaren kann! Ich habe obige Punkte zusammengestellt aus keinem andern Grunde, als um etwa hie und da ein Körnchen Harmonie auszustreuen. Möchte es gelingen! — Freilich, in den Gebieten der Vielregiererei geht dergleichen viel schwerer, als hier in Hamburgdas sehe ich wohl ein. Bei diesem Anlaß kann ich nicht umhin, einige Berichtigungen von Ausdrücken beizufügendie sich in dem neuen, vermuthlich stark verbreiteten Wiener (Werth eimer'scheu) Jahrbuch für Israeliten auf 5615 finden, und zwar in dem Aufsatz: Synagoge und Tempel. ' Der Name Tempel ist nämlich keineswegs als von Hause aus oppositionell gegen den Namen Synagoge gedacht. Er ist in neuerer Zeit zuerst in den französisch-jüdischen Organisationsgesetzen von 1806 bis 1808 angewendet und von da durch den Reformator Jacobsohn nach Braunschweig (Sersen), Westphalen, Berlin gebracht. Hier in Hamburg wurden während der Franzosenherrschaft die jüdischen Bethäuser ofsiciell nie anders als „Tempel" genannt, und so ward wenige Jahre nachher (also vor fast vierzig, nicht aber vor zwanzig Jahren, wie der Aufsatz meint) dieser Name ganz selbstverständlich auch für den hiesigen Tempel adoptirt, was dann anderweitig Nachahmung fand, während hie und da in Europa und in Nordamerika der Name „Orgel-Synagoge" beliebt ward. Die vom 17. December 1817 datirte Vereinigungs-Urkunde des hiesigen Tempels beginnt mit den Worten: „Durchdrungen von der Nothwendigkeit, den öffentlichen Gottesdienst, der theils wegen der immer mehr abnehmenden Kenntniß der Sprache, in welcher

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