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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1854-09-11 · Heft 37 (11.9.1854) · p. Seite 468

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
18 (1854)
Issue
Heft 37 (11.9.1854)
Date
1854-09-11
Page
Seite 468 (sequence 6)
Language
German
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468 von Stein, Hirsch,' Heß rc. zugekommen. Wenn ich Ihnen nun mein unbefangenes Urtheil sagen soll, so ist eS folgendes: Die bedeutendste Schrift gegen Stein ist: „Die Religion im Bunde mit dem Fortschritte von einem Schwarzen," deren Verfasser Herr Hirsch ist. Und allerdings scheint die Partei des H. Hirsch die Schuld aus sich geladen zu haben, daß sie „die Drachensaat des Hasses und der Zwietracht in ein friedliches Gemeindewesen streute." Herr Hirsch war Landesrabbiner in Mähren und ging von da weg, weil, wie er sagte, er nichts zu schaffen im Stande war; und doch hatte er in Mahren nicht solche feindliche Elemente zu bekämpfen, wie das in Frankfurt der Fall ist. Aber abgesehen davon, (möglich sühlt es Herr Hirsch, daß er zum Kämpfer berufen sei; es ist das allerdings ein starkes Gefühl, aber der Mächtige (!) kann und soll eS besitzen.) Nach langen, schönen und guten Reden kommt in der Brochüre der Pferdefuß zur Schau. Herr Hirsch verlangt nämlich, daß die Mitglieder seiner Genossenschaft von den Steuern und Beiträgen zur Muttergemeinde enthoben werden, ja daß vielleicht die Muttergemeinde der kleinen unbedeutenden Fraction noch besondere Zulagen gebe zur Erhaltung ihrer Synagoge und Schule. Nun erlauben wir uns ganz einfach folgende Frage: Wie, wenn in den nächsten Tagen sich eine Fraction aus der Gemeinde sondert, die beiläufig die Mitte hält zwischen Hirsch und Stein, oder wenn die Reformpartei, die vor einigen Jahren ihr Haupt bei Gelegenheit der Beschneidung erhob, sich nun als selbstständig gestalten will, wird wohl Herr Hirsch damit,einverstanden sein, vorausgesetzt, daß er Rabbiner oder Vorstandsmitglied einer Gemeinde wäre ,und deren Interessen zu vertreten hätte, daß nrn* b2 N22 Wo kämen dann alle unsere Gemeindeverhältniffe hin? Wir hätten mit der Zeit, glaube ich, eben so viele Gemeinden als Personen. In wie fern die eine Partei zum Judenthum gehört oder nicht, darüber steht doch wohl Herrn Hirsch nicht das Urtheil zu. Eben so gut wie er Herrn Holdheim in legen wird, eben so wird Herr Holdheim erklären, daß er im Besitz des alleinseligmachenden Jubenthums sei; denn nach wie vor gilt bei uns der Grundsatz; 2'h'bb pbn vnb «p bsn©*» bs, und daran schließt sich ferner die Ansicht 8in .b«w» 82nw sfr«. Unserer unmaßgeblichen Ansicht nach steht eS nur der Muttergemeinde zu, zu bestimmen bfimö^ wha; die Fraktionen mögen schauen, wie sie fertig werden. Möge es bald gelingen, daß die Geister sich einigen und binden 0210 iwb. Hamburg, im August. (Privatmitth.) Bei dem jetzt so häufigen Gebrauch der Wörter orthodor, reformistisch, neuorthodor als Bezeichnung von Parteien in den jüdischen Gemeinden, bei den schmetternden Berichten über die Einzel- und Massenkämpfe, die diese Parteien sich liefern, über die Triumphe, die bald die eine, bald die andere feiert, dürfte es heilsam sein, wenn in dieser Zeitung auch einmal auf das Leben der hiesigen Gemeinde, in der man von allen solchen Vorgängen nichts weiß, hingewiesen würde. Hamburg hat doch am Ende auch eine Gemeinde von 10,000 einheimischen Judenseelen, und diese sieht doch auch alle verschiedenen Richtungen in ihrer Mitte repräsentirt, hat doch auch ihren reichlichen Contingent zu der intellectuellen Entwickelung gestellt — den ersten reformirten Cultus und den ersten deutschpredigenden Rabbiner — warum geht nun in der Hamburger Gemeinde Alles seinen friedlichen Gang, warum giebt sie so wenigen Stoff für Zeitungsartikel? Es ist leicht hier zu antworten: weil mehr Verträglichkeit herrscht. Aber woher diese Verträglichkeit? Ich glaube hier ganz einfach sagen zu können: weil die Freilebenden in den Verwaltungen die unbestrittene Majorität haben. Man verstehe mich nicht unrecht: ich bin weit entfernt, diese Classe für befähigter oder gar für berechtigter zu halten, als die der Striktlebenden. Gott bewahre! Aber den Satz wird wohl Niemand bestreiten, daß der erstere den Tisch für Koscher und Terefa decken darf, während der letztere blos für Koscher sorgen wird. Er ist einmal dgrauf angewiesen, er kann nicht anders als einseitig, und er hat sogar das Recht (ist er anders nicht ein Heuchler oder ein Lump, der sein eigenes Nest verfallen läßt), intolerant zu sein. Aber eben deswegen darf er auch bei einer stark gemischten Gesellschaft das Regiment nicht in seinen Händen haben. Zum Zweiten haben hier die (jüdischen sowohl als christlichen) Geistlichen keine weitere Autorität, keinen Einfluß, als den ihnen ihre Persönlichkeit verschafft. Es müßte schon scharf hergehen, es müßte schon Einem

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