Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 18 (1854)
- Issue
- Heft 37 (11.9.1854)
- Date
- 1854-09-11
- Page
- Seite 467 (sequence 5)
- Language
- German
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467 Wir halten ein Gesetz im Sinne der Motion auch nicht für dringlich. Es steht uns zwar keine Statistik über den Judenverkehr im Canton mit Obligationen zu Gebot; wir glauben jedoch uns nicht zu irren, wenn wir annehmen, das Verhältniß treffe auf jeden Fall nur einzelne Gegenden (einzelne Kreise) des Cantons. Helfe man in diesen Gemeinden mit Viehleihcaffen nach, damit wird mehr erreicht werden, als mit einem den Nerv der Sache doch nicht treffenden, bloßen verbietenden Gesetz. Die Motion hätte eine bessere Berechtigung, wenn sie allgemeiner dahin gelautet hätte, ob nicht gegen Unredlichkeit, Wucher und Betrug in Geldanleihen und im Verkehr mit Schuldscheinen überhaupt gesetzgeberisch energischer eingeschritten werden könne. Freilich hat unscrs Wissens diese Aufgabe noch keine Gesetzgebung gelöst. Man hat schon davon sprechen gehört, die Rechtsprechung sollte weniger formell, sollte materieller, — moralischer sein; es sind aber solche Worte mehr nicht als fromme Wünsche. Alles, was das äußere Recht zum Schutz gegen Wucher und Betrug geben kann, haben wir; das Civilrecht giebt die Einrede des nicht empfangenen Geldes u. s. w., das Criminalrecht giebt die Wucher- und Betrugsklage und die Criminalrechtsprechnng unseres Geschwornengerichts hat auf diese Gebiete eine Richtung eingeschlagen, die vor dem Vorwurf allzu formeller Jurisprudenz sicher stellt; freilich sind, so viel uns bekannt ist, bisher nur getaufte Juden vor unfern Geschwornen gestanden. Unsere bisher vorgelegte Anschauungsweise stimmt auch ganz mit den Ansichten überein, von welchen die s. Z. für die Berathung unseres bürgerlichen Gesetzbuchs niedergesetzte Großrathscommisston über das Rechtsverhältniß der Juden ausgegangen ist (conform gedruckte Abänderungsanträge der Großrathscommission zum ersten Theil des bürgerlichen Gesetzbuchs vom 21. Januar 1846, pag. 3). Die Mehrheit jener Commission wollte zwar nichts hierüber in das Gesetzbuch aufnehmen, war aber mit der Minorität über den Inhalt der articulirten Vorschläge einverstanden, die wesentlich nur das schon geltende Recht enthielten, wobei freilich ein Mitglied geradezu den Satz in das Gesetzbuch ausnehmen wollte: „den Juden wird kein Recht gehalten!" Zeitungsnachrichten. Deutschland. Frankfurt am Main, 18. August. Wir halten eS für nothwendig, nochmals auf den erfreulichen Beschluß der Bundesversammlung hinsichtlich der Bremischen Israeliten zu kommen, indem wir einen Artikel des N. C. wörtlich mittheilen: „Die beiden Stimmen, welche in der gestrigen Bundestagssitzung gegen die Anträge der Ausschußmajorität für Ablehnung der gegen die neue Verfassung Bremens eingereichten Reklamation votirten, waren die Preußens und der 16. Kurie. Das Gegenvotum Preußens gründete sich übrigens nicht auf die den israelitischen Bürgern gewährten politischen Rechte, sondern auf die den Landbewohnern gemachten Einräumungen, in deren Betreff es die Reklamation nicht für ungerechtfertigt erachtete. Der Beschluß der Bundesversammlung für Annahme der Majoritätsanträge stützt sich vornehmlich , darauf: es sei die Reklamation einiger Bürger Bremens abzuweisen, weil die Bundesgesetze keine Bestimmung enthalten, durch welche dieGewährung politischer Rechte an israelitische Staatsangehörige verboten wäre." — Wir wollen diesen Ausspruch zu den Akten nehmen, er ist von großer Bedeutung! Frankfurt am Main, 24. August. (Privatmitth.) „Das wilde Meer mit seinen Felsenriffen Und seinen Strudeln, die sich tückisch dreh'n, Die seh'n es nicht, die es im Meer beschissen,' Der Blick allein begreift das wüste Loben Von stiller Lüfte Höh'n." Ich setze die Worte des Dichters meiner Correfpondenz voran. Es ist unglaublich, welch ein Chaos,. welche Verwirrung hier herrscht. Man hat wahrhaft zu thun, mitten unter dem Geschrei und Lärm sich zu orientiren. Da wird nichts als beschuldigt, da regnet es von allen Seiten mit Vorwürfen; der letzte Rest der schmutzigen Wäsche wird auf offene Straße hingehängt; ob gewaschen und gesäubert, darum kümmern sich die Parteien nicht. Man kann nichts anderes sagen als iNif lasr» ‘p'inrai oder wie man gewöhnlich in Israel zu sagen pflegt: der ■nbn wurde unter den Juden geboren. — Ohne Zweifel sind Ihnen die Schriften und Gegenschriften