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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1854-09-11 · Heft 37 (11.9.1854) · p. Seite 464

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
18 (1854)
Issue
Heft 37 (11.9.1854)
Date
1854-09-11
Page
Seite 464 (sequence 2)
Language
German
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464 als guten Willen, als Anfang, als Ausstreuung besten Samens'— aber sobald man es für die Lösung der jüdisch-orientalischen Frage ausgiebt, sobald man glaubt, das Wesen der Sache berührt und vollbracht zu haben, und die gesunden Gedanken, die sich darüber zu verbreiten anfingen, beseitigen zu können: so müssen wir es für Illusion erklären. Wir müssen noch einmal darauf zurückkommen. Es scheint in Jerusalem zu Vieles angefangen, und dabei frägt es sich, ob ganz das Rechte — denn z. B. für den Unterricht der Knaben.ist gar nichts geschehen, und doch klagten die Briefe aus Jerusalem über den Mangel hieran am meisten — an eine Beschäftigung der Armen, um Etwas zu erwerben, ist nicht gedacht — und dabei ist die Dauerhaftigkeit der Anstalten durch nichts verbürgt, denn woher sollen die ungeheuren Mittel kommen, sie zu unterhalten?... Wir müssen hier einfür allemal den Grundsatz aufstellen: alle Wohlthätigkeitsanstalten derWelt können einer armen Bevölkerung nicht aufhelfen, was ein Zweig regelmäßiger Beschäftigung und des Crwerbes wohl vermag. Dir müssen jedoch aber- und abermals bemerken, daß die Angelegenheiten Jerusalems und die jüdisch-orientalische Frage zwei ganz getrennte Dinge sind — dort handelt es sich mm eine aus allen Ländern gesammelte arme Gemeinde, hier um die Erhebung vieler Tausende aus religiösem, sittlichem und materiellem Verfall :— glaubt aber Herr Albert Kohn, daß er in acht Tagen, die er in Constautinopel zubrachte, die Verhältnisse und Bedürfnisse nur beobachten konnte, vielmehr wesentliche Schritte gethan habe? . Er hat Audienzen bei Reschid-Pascha, Ferid Efsendi und. dem Sultan gehabt, wie er mir schreibt — in der nähern Beschreibung dieser Audienz wollen wir Herrn Kohn nicht vorgreifen, da uns die Thränen, welche der Sultan vergossen haben soll, etwas zu unwahrscheinlich Vorkommen — er hat dort abermals die Versicherung erhalten, daß die Juden von den, den Rajah's einzuräumenden Rechten niemals ausgeschlossen werden würden — — er hat, wie er schreibt, ein Comitö zusammengebracht, und der Chacham-Baschi steht mn her Spitze, und ein Haus zu einer Schule umgewandelt — — wir wiederholen, ein schönes Werk, und. wer Herrn Kohn die Anerkennung für seine Anstrengungen und Opfer versagt, wäre undankbar --- aber glaubt er wirklich, daß mit allem diesem etwas Wesentliches/ geschehen sei? .daß. in solchem Sturmschritt eine Welt umgeschaffen würde? Man lese einen Brief des Herrn Abram Vita Dalmedigo an den Lüucstore mraelita, il 21. Agosta dieses Jahres, eines Mannes, der 24 Jahre in Constantinopel lebt, und eine Schilderung der jüdischen Jugend macht, die das Herz zerreißt. Kein Unterricht in der heiligen Schrift, keiner in den profanen Sprachen, keiner in Gewerben und Künsten. Von Kindesbeinen streichen die Jungen durch die Straßen, theils Schwefelhölzer und dergleichen feilbietend, theils kleinen Tagelohn treibend, geschlagen, malträtirt von Jedermann. Als ein zweites Nebel schildert Herr Dalmedigo die Missionäre, welche seit den letzten Jahren Constantinopel überschwemmen, und denen die Juden nicht gegenübertreten können, weil sie — gar keine Gelehrten besitzen! — Dies zu bekämpfen gehört mehr, als vom Dampfschiff aus „auch in Smyrna eine kleine Lehranstalt" zu gründen — in Smyrna, wo mindestens 60,000 Juden wohnen. Es gründet sich überhaupt nichts, am wenigsten im Orient, im Vorüberfahren. Wir wiederholen zum Schluffe: wir erkennen jede Bemühung, jedes Opfer, jede That an, die um solch' hohen und heiligen Zweckes geschehen. Nur müssen sie als das erscheinen, was sie sind, und dürfen nur als der Anfang weiterer Entwickelung angesehen werden. Dies wollten wir schon jetzt firiren. Endingen, 25. August. Aus der Schweiz. (Schluß.) Es ist uns bekannt, daß der Motionsteller bei seinem Anzuge wesentlich das Gesetz im Auge gehabt hat, welches von dem Großen Rache des benachbarten CantonS Schaffhausen unterm 22. Mai 1848, respective 16. November 1848, „über den Handelsverkehr der Juden" erlassen worden ist. Dieses Gesetz liegt vor uns) es stellt den Juden gegenüber folgende Beschränkung auf: Verbot, Häuser oder Grundstücke anzukaufm, oder sich haushäblich niederzulassen) Beschränkung der örtlichen Aufenthaltsbewilligung auf acht Tage) ein längerer Aufenthalt erfordert die Bewilligung der Cantonspolizeicommisfion; Verbot des Haustrens mit Hornvieh; Ungültigkeit von Schuldurkunden für Geldforderungen von Juden, welche nicht unter amtlicher Mitwirkung (des Gemeinderathspräsidenten) und in Gegenwart eines.Verwandten des Schuld-

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