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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1854-08-21 · Heft 34 (21.8.1854) · p. Seite 428

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
18 (1854)
Issue
Heft 34 (21.8.1854)
Date
1854-08-21
Page
Seite 428 (sequence 6)
Language
German
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428 beziehen, so wie bezüglich der Höheherihnenzü gewährenden Gebührensätze durchras Gesetz vom 10. Mai 1851 eine Aenderung nicht.eingetreten ist. DaS König!. Appellationsgericht hat hiernach die Beschwerde zu erledigen und den Beschwerdeführer zu bescheiden, auch Abschrift deS zu erlassenden Bescheides einzureichen. Berlin, den 22. Juni 1854. Der Justiz-Minister. ' In dessen Vertretung gez. Muhler. An das König!. Appellations-Gericht zu Marienwerder. Oesterreichischer Kaiserstaat. Gitschin, 10. August. (Eingesandt.)*) EinHer^ G. Mühsaw auS Creuzburg hatte die.Gefälligkeit, den hiesigen Gemeindevorstand mittelst Zuschrift vom 10. vorigen MonatS bittlich anzugehen, ihm den wahren und eigentlichen Sachverhalt eines in bet diesjährigen Zeitung Nr. 26 S. 322 (die mir noch nicht vorgekommen) enthaltenen, für mich ehrenrührigen Artikels mittheilen zu wollen. Wiewohl ich die gute Absicht dieses Mannes zu würdigen nicht anstehe, schon wegen seiner beigesügten Bemerkung, er wolle, wenn die Sache sich anders verhielte, als sie daselbst erzählt wird, deren Widerruf bei Ew. Wohlgeboren erwirken, glaube ich doch, es werde die Wahrheit auch unmittelbar den Weg zu Ihrer gerechten Einsicht nicht verfehlen. Ich habe in Folge dieses erwähnten — mir wegen Abwesenheit deS Herrn Vorstehers etwas später zugekommenen — Schreibens den betreffenden Doctor aufgefordert, eine genau detaillirte Erklärung des betreffenden ThalbestandeS abzugeben, und beehre mich hiermit Ew. Wohlgeboren diese Erklärung in wortgetreuer Abschrift ergebenst zuzumitteln. Sie lautet: P. T. „Auf Ihre gefällige Aufforderung erkläre ich hiermit, daß jene Frauensperson, welche am 20. Mai d. I.. in meiner Anstalt nach Empfang der Taufe am Nervenfieber gestorben ist, weder jemals nach Ihnen verlangt habe, noch daß ich solches Verlangen Ln de- *) Wir freuen uns, eine so unwiderlegbare Widerlegung binsichtlich des betreffenden Gegenstandes zu erhalten. Worauf wird Herr Pick nun seine Broschüre gründen? , Redaction. , reu Namen anSie bestellt hatte. Ich hatte, nach«? dem. diese.'Person, auf mein nachdrückliches Anfragen mir bekannt gegeben, :daß sie zur jüdischen Confession gehöre, -mich zu Ihnen verfügt, Sie bloS darum davon zu verständigen, damit selbe,: wenn sie sterben sollte, auf jüdischem Gottesacker beerdigt werde. Nebst-: bei hatte ich.,Sie auch gefragt, ob nach Ihren Religionsgesetzen der Rabbiner bei einer.sterbenden Person keine geistliche Function zu. verrichten habe? Sie erwiederten hierauf, daß ein solches Gesetz eigentlich nicht.vorhanden, doch Ware es.hier allerdings menschlich,, sie. zu. besuchen; da Sie aber nicht ausdrücklich verlangt. wLrdesi/ so haltenSie sich nicht berufen, sich zu.ihr' zu begeben!. Sollte sie: jedoch Ihren Besuch 'fordern, werde -ech.fogleich geschehen. Da ich hierauf der Kranken den Vorschlag machte, Sie zur Tröstüttg zu rufen, .so weigerte: sich dieselbe auf's Entschiedenste und verllmgte einen 'katholischen.Geiftlichen, was auch geschah. . : /. ' So ist. der Sachverhalt, und nicht anders, und was. hiervon .anders erzählt wird, beruhet entweder auf Unkenntniß oder Böswilligkeit. Von dieser ^jner wahrhaften Aeußerung stehet Ihnen frei, jedem beliebigen Gebrauch zu machen. Ich verharre rc.^ m. p.! vr. Kuküla,; f. k. Kreischirurg." Also incht, wie es in jenem Berichte lautet, habe ich der. wiederholten Aufforderung^ des Arztes, dem zwei Mal an mich gestellten nachdrücklichen Verlangen der Kranken mit hartherziger Unwillfährigkeit begegnet; vielmehr hatte ich, wenn meine Anwesenheit gewünscht werden sollte, mich hierzu vorhinein bereitwillig erklärt. Wäre es dem Berichterstatter nicht um absichtliche Entstellllng oeö Thatbestandes*) gewesen, er würde feine Erkundigung an Ort und Stelle eingezogen und auch erfahren haben, daß ich gleich nach Entfernung des DoctorS zu der ältesten der hiesigen geschickt, und fragen ließ, ob sie diese Kranke zu besuchen geneigt wäre, die aber in's Spital zu einem Typhuskranken zu gehen verweigerte; es wäre dieses später vielleicht doch geschehen, wenn wir nicht schon des Tages darauf von der stattge- *) Das kann ich von dem geschätzten Correspondenten nicht zugeben: er ist über die Sache getäuscht worden, und bedauern wir nur, daß Herr Kreisrabbiner Grünfeld erst jetzt': dazu kommt , das auch auf andere Weise zu unS gekommene Gerücht Lügen zu strafen. Rxdact. .

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