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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1854-08-14 · Heft 33 (14.8.1854) · p. Seite 414

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
18 (1854)
Issue
Heft 33 (14.8.1854)
Date
1854-08-14
Page
Seite 414 (sequence 4)
Language
German
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414 nen an den Abenden, wo wir die Befreiung unserer Väter vom ägyptischen Joche feiern, als Andenken fein an eine kleine Gemeinde am Elbgestade, die ihre geistige und bürgerliche Freiheit großenteils Ihrer Wirksamkeit zu verdanken hat! Uns aber sei er ein „Becher des Trostes" (Koß schel Tanchumin), als sichtbares Zeichen in Ihrer Hand, daß Sie auch in der Ferne unsere Gemeinde nimmer vergessen mögen!" — Im Namen der hier bestehenden Kranken-Verpflegungsgesellschast und Beerdigungs-Brüderschaft hielt nun der Gemeindevorsteher I. A. Bon di eine Ansprache, worin er unter Andern als Organ dieser Vereine den scheidenden Oberrabbiner zum lebenslänglichen Ehrenmitglied der nur gedachten Gesellschaften proclamirte, in besonderem Betracht der Verdienste des Oberrabbiners um diese wohlthätigen und heiligen Anstalten. — Dr. W. Landau hielt sodann eine Anrede im Namen des Lehrercollegiums, worin er seine Dankbarkeit für die vielen ausgezeichneten Leistungen des OberrabbinerS im Schulwesen und für die mit den Lehrern gehabte Nachsicht aussprach. Jetzt trat einer der Schüler 1. Elaste (Louis Jakobsohn) vor und recitirte eine (von vr. Landau abgefaßte) hebräische Abschiedsepistel im Namen der Schüler, worauf der ganze Schüler-Chor ein (ebenfalls von vr. Landau verfaßtes) deutsches Abschiedslied nach einer sehr erhebenden Melodie absang. — In ergreifenden Worten dankte der Oberrabbiner vr. Frankel für die an den Tag gelegten Gesinnungen der Liebe, alle ihm gemachten Lobeserhebungen für seine vielfachen Verdienste bescheiden von sich ablehnend; da er ohne Mitwirkung der Gemeinde und der Männer, welche an ihrer Spitze stehen, dasjenige Gute, das man seiner Wirksamkeit zuschreibe, nicht würde haben ausrichten können. An dem heutigen Tage habe er sein Rabbinat niedergelegt, um einem andern Berufe zum Frommen des JudenthumS sich zu widmen, aber die Gemeinde Dresden werde er stets in seinem Herzen bewahren und ihr zu allen Zeiten mit Rath und That wirksam beistehen, sobald sie es erheische! — Ein dreimaliges donnerndes „Hoch, dem scheidenden Seelenhirten" schloß diese rührende Feierlichkeit, worauf der Rechtscandidat Emil Lehmann, im Namen der ehemaligen Schüler hiesiger Gemeindeschule, noch einige Worte des Dankes an den Oberrabbiner richtete, die dieser angemessen erwiederte. — Zum Stellvertreter des OberrabbinerS ist vorläufig (für die nächsten drei Monate) der vr. W. Landau vom Gemeinderathe ernannt worden*). Eine definitive Wahl kann nicht sogleich stattfinden, da das Regulativ über den israelitischen CultuS vom Jahre 1837, welches manche Bestimmungen enthält, die mit der späteren Gesetzgebung und namentlich mit dem Gemeindestatute vom Jahre 1853 nicht im Einklänge stehen, erst einer Revision unterworfen werden muß. Dieses zu revidirende Regulativ ist sodann vom hohen Cultusministerium zu bestätigen, worauf erst zu einer Neuwahl geschritten werden kann. — Wie auch die einstige Wahl ausfallen möge, so viel steht fest, daß weder ein „Neologe," noch ein sogenannter „Neuorthodorer" oder „Anhänger der Sidur-Lomdim-Partei" je zu dieser Stelle gelangen wird; darüber ist die ganze Gemeinde einstimmig. Preußen. Berlin, 30. Juli. (Privatmitth.) Haben Sie von dem „Mädchen aus 1)er Fremde" gehört? Ich meine nicht daS von Schiller, sondern daS von Rogasen. Die hiesige „Zeit" berichtet die Entführungs-Geschichte eines 14jährigen Mädchens durch einen Engländer; aber es wollte daS Mädchen nicht unter die Haube und der Engländer war nicht heirathslustig und die Entführung nicht ein Elopement aus dem elterlichen Hause nach Gretna-Green, sondern es wollte das Mädchen unter die Taufe, der Engländer war ein Missionair, und die Entführung sollte nicht zur Hochzeit, sondern zur Hochkirche führen. Wie die „Zeit" berichtet, ist daS Mädchen in der dortigen Missionsschule erzogen worden, es hatten demnach die Eltern keinen Horror vor der Berührung mit der Mission, ob aber die Polizeigewalt ein unmündiges Christenkind, das sich von einem Rabbinen hat zum Judenthume bekehren lassen, aber von den Eltern wieder zurück gebracht worden, diesen Eltern wieder zu Gunsten deS Judenthums abgenommen hätte, steht dahin; ganz rein scheinen die Eltern eben schon nicht zu sein, da sie ihr Kind in *) Ein früherer Plan, den die geehrte Redaction in Nr. 31 mittheilt, stieß auf mehrere Hindernisse, zumal die K. Vreuß. Regierung die Bedingung stellte, daß der künftige Seminar-Director aus jedem ausländischen Staatsverbande entlassen sein müsse. —

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