Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 18 (1854)
- Issue
- Heft 29 (17.7.1854)
- Date
- 1854-07-17
- Page
- Seite 364 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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864 den; Mannheimer und der Rabbiner jeder 500 Gulden u. s. w. Auch ist bestimmt, daß das ganze Jahr Minjan gemacht werde und jede dieser zehn Personen monatlich 12 Gulden erhalte. Im Testament werden die Erben gebeten, den Namen des Verstorbenen in Ehren zu halten, keinen Makel der Firma anzuhängen, die seit einem Jahrhundert in Achtung und Ehren dasteht, und dem Glauben ihrer Väter treu zu bleiben. .Seit Jahren fand kein so großartiges Leichenbegangniß statt. Möge ihm die Erde leicht sein! — Vom Rabbiner Fasse! find mit Unterstützung der kaiserlichen Academie der Wissenschaften •»b« 'llswu das mosaisch rabbinische Civilrecht erschienen. Der .erste Band ist der Academie, der zweite dem Minister und Präsidenten der Academie Baumgarten gewidmet. ES ist das ein Werk, das unserer Überzeugung nach von besonderer Bedeutung ist. Nicht nur für den Talmudisten hat es Interesse, weil er da findet „Wasser geballt in der Faust;" es ist für die Jurisprudenz überhaupt von Werth. Das Jahrbuch von Wertheimer dürfte bald erscheinen. Wie wir hören, hat der Herausgeber mehr die eingeschickten Arbeiten als die Namen berücksichtigt. Auch eine hebräische Beilage von Dr. Lettens wird dazu kommen. Der Bruder unserS lieblichen Dichters L. A. Frankl, Herr Stadtrath D. B. Frankl in Prag, hat von Sr. Majestät für seine Verdienste das goldene Verdienstkreuz erhalten. N. S. In Betreff des Herrn v. Wertheimstein habe ich noch zu bemerken, daß derselbe beim Leben seiner Frau ein SiechenhauS mit 7000 Gulden erbaut hat, wodurch freilich die Gemeinde eine Last hat, da das Geld, die Siechen zu erhalten, fehlt. Im Testament sind auch die Armen der Gemeinden Brody mit 600 Gulden, Jenikau und Neubidschow in Böhmen jede mit 100 Gulden bedacht. „Von den Freunden der Wahrheit w." in Frankfurt ist ein zweites Flugblatt hier angekommen, das wegen verletzter Eitelkeit nicht einmal gut stylisirt wie das erste ist. Kanitz in Mähren, am 19. Mai 1854. (Privatmitth.) Ihr Correspondent aus Mähren beginnt in Nr. 18 Ihrer vielgeschätzten Zeitschrift, Mährens Gemeinden die Revue passtren zu lassen, und die Farben, mit denen er seine Zeichnung begonnen, gehören keineswegs zu den lichtvollsten. Um so angenehmer ist es mir daher, in den nachfolgenden zwei Gegenbildern zeigen zu können, daß noch nicht jedes geistige Leben deS Fortschrittes und deS Aufschwunges erloschen, und daß wir die sichere Hoffnung zu hegen vermögen, daß durch Anlegung guter Religionsschulen unsere Jugend dahin gebildet werde, daß aus ihnen einst ein gesunder, kräftiger Stamm Israels erwachsen werde, die das jetzt begonnene Werk weiter führen und rühmlich fördern wird. In den Kindern liegt die Hoffnung, Liegt der Zukunft Glück und Heil; Was wir wünschen und erstreben, Wird ihnen einst vielleicht zu Theil. Nachfolgende Zuschrift thut genügend dar, wie sehr ein lobenSwerthes Streben zur Bildung jüdischer Schulen obwaltet, das bereits bei den hohen und höchsten Behörden Anerkennung gefunden, und ist sie auch nicht mehr neu, so bleibt sie doch immer ein rühmliches Zeichen, das der Oeffentlichkeit würdig ist. Ich theile sie hier wortgetreu mit: „An den Kanitzer Herrn Schuldistricts-Aufseher! Vermöge Eröffnung der k. k. Landesschulbehörde vom 27. September 1853 Z: 2604 hat das hohe k. k. Ministerium für CultuS und Unterricht laut dessen Erlasses vom 19. September 1853 Z. 9618 aus dem dahin erstatteten Berichte über den Zustand der deutsch -jüdischen Schulen im I. 1852 mehrere Punkte als erfreuliche Erscheinungen bezüglich dieser Schulen wahrgenommen. Zu diesen gehören, daß die Jsraelitengemeinden eine lobenswerthe Sorgfalt für eine den religiösen und bürgerlichen Verhältnissen entsprechende Ausbildung der Jugend, und sonach ein reges Interesse für eine zeitgemäße Hebung und Erweiterung der Volksschulen an den Tag legen, daß sie die schulfähigen Kinder zum fleißigen Besuche deS Schulunterrichts anhalten, daß sie den angestellten Lehrern die schuldigen Gebühren ordentlich verabreichen, und für die Instandhaltung der Schullocalitäten Sorge tragen; ferner, daß die bei den Schulvisitationen abgehaltenen Prüfungen zur allseitigen Zufriedenheit ausschlugen; daß die Lehrer nicht nur eine zureichende Berufsbildung besitzen, sondern auch eine unbescholtene, sittliche und politische Haltung beweisen, und ihre Dienstpflichten mit Eifer erfüllen.