Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 18 (1854)
- Issue
- Heft 27 (3.7.1854)
- Date
- 1854-07-03
- Page
- Seite 339 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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- Rawicz 1× ep/1048078
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— vom Kaiser NicolaüS mit demrussischenStaats- Ehrenbürger-Recht, rosp. mit dem Erbadel — für sich und seine (lebenden, wie noch nachkommeudett) Erben beiderlei Geschlechts — beschenkt zu werden. — Pieschen gehört zu denjenigen Gemeinden, wo man noch immer großes Gewicht darauf legt, einen Chasan zu besitzen, der wo möglich über einen großen Schatz von Nigunim disponirt, — ja zu denjenigen Gemeinden, in denen „hübsch gesungene, sogenannte polnische JekumpurkanS und Mischeberachs" noch immer für den größten „Oneg Schabbos" gehalten werden. Die nothwendige Folge hiervon ist, daß die Chasaninn dort sehr oft wechseln, daß Parteien in der Gemeinde entstehen, und daß so Manches zu Grunde geht, was sonst vielleicht die besten Früchte getragen hätte. — Die jüdischen Kinder werden noch immer größtentheils von Privatlehrern unterrichtet. — JutroSzyn, eine kleine Gemeinde im Kröbener Kreise, hat leider! das Unglück gehabt, durch eine Feuersbrunst am 17. April c. Synagoge und Schulhaus zu verlieren. Möchte der „Hülseruf," der von dort aus durch Zeitungen (auch durch diese Blatter), Wie durch besondere Abdrücke in die Welt gesandt worden, überall die gewünschten Sympathien erwecken und gute Früchte tragen! In mehreren Städten des Großherzogthums sind für die genannte verunglückte Gemeinde bereits Geldsammlungen veranstaltet worden. — Rawicz, Kempen, Liffa sind Gemeinden, von denen sich weiter nichts sagen läßt, als daß sie „sehr zahlreich" und daß in ihrer Mitte alle „Richtungen im Judenthume" vertreten sind. — In Schmiegel hat Rabbiner Feldblum am jüngst verflossenen Wochenfeste wiederum Knaben und Mädchen in der Synagoge confirmirt. — Kosten hat zwar einen Religionslehrer, aber noch keinen Prediger wieder angestellt. — In Rakwitz ist am 22. März e. — bei Gelegenheit einer jüdischen Hochzeitsfeier — durch den Prediger vr. Landsberger aus Grüneberg) welcher als Copulator fungirte, dem I. Oettingerschen Ehepaare, das (f. Nr. 11 d. Bl.) die Feier seiner goldenen Hochzeit begangen hatte, ein nachträglich für dasselbe eingelaufenes GeschenkJhrerMaj. der Königin, bestehend in einem prachtvollen Psalm buche, ln öffentlicher Synagoge, Angesichts der ganzen Gemeinde, feierlichst überreicht worden. — Wöllstein hat seit dem Abgänge des vr. Hirschfeld nach Gleiwitz noch nicht daran gedacht, das hierdurch erledigte Rabbinat Wieder zu besetzen, und läßt diesen Posten durch ein gelehrtes, sehr angesehenes Gemeindemitglied, Herrn M. Greiffenhagen, interimistisch verwalten. — Schwerin a. d. W., Meseritz und Pinne sind Gemeinden mit gut organisirten Schulen. — In Neustadt b. P. ist durch den dastgen Prediger, Herrn Hamburger, die öffentliche Confirmation eingeführt und der erste Akt dieser Art von ihm den letzten Tag des verflossenen Passahfeftes an zwei Knaben und drei Mädchen vollzogen worden. — Gratz behielt seinen Rabbiner, da derselbe — wie ich neuerdings erfahren — den Ruf als Rosch- Beih-Din nach Posen (vergl. Nr. 5 d. Bl.) entschieden abgelehnt. — Samtez, daS Ende v. I. (f. Nr. 4 d. Bl.) seinen neuen Tempel eingeweiht, will nun in Bezug auf CultuS-Einrichtungen gewaltige Schritte vorwärts thun— und wird sie hoffentlich auch durchsetzen. — Mit den Gemeinden des Posener Bezirks bin ich fertig, von denen deS Bromberger das nächste Mal. Oesterreichischer Kaiserstaat. Bon der Donau, 19. Juni. (Privatmitth.) Aus Wiener Blättern entnehme ich eine'auf Schrauben gestellte Ankündigung des Herrn I. Deutsch, daß er bereit sein werde, Geldspenden für Jerusalem anzunehmen, wenn es von den Behörden bewilligt ist. Nun ist aber die Bewilligung bereits vor Jahren erfolgt. Nach dem Jahre 1848 war es eine Zeit lang verboten, zu sammeln, weil die Regierung besorgte, eS könnte das Geld für politische Flüchtlinge gesammelt werden. Als sich dann der selige Großhändler Fein an die Behörden wendete, erhielt er von Seite der Stadthauptmannschaft folgenden Bescheid: 21406 4466 Laut h. StatthaltereierlaffeS vom 30. v. M. Zl. 31458 hat-daS h. k. k. Ministerium des Innern mittelst Erlasses vom 13. v. M. sämmtliche k. k. Statthalter zu ermächtigen geruht, den geistlichen Vorstehern der israelitischen Gemeinden auf ihr Verlangen die Bewilligung zur Veranstaltung von Sammlungen für ihre Glaubensgenossen in Palästina, aber nur in der Ausdehnung, wie selbe in Galizien gestattet sind, zu ertheilen, daß nämlich von den mit der Sammlung betrauten Personen in jeder Judengemeinde ein oder 27