Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 18 (1854)
- Issue
- Heft 22 (29.5.1854)
- Date
- 1854-05-29
- Page
- Seite 272 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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21% Bazar verwandelt, und bot den Blicken eine brillante Sammlung von Loosen, bestehend in kleinen köstlichen Meublen, Bijour, Stickereien, Crystallen, Porzella, nen, illustrirten Merken, Gemälden, Stahlstichenrc. Von Raum zu Raum elegante Bureaur, darin die Vorsteherinnen, welche Lotterieloose verkauften und Geschenke empfingen. Die Menge der Neugierigen circulirte im Saale und bewunderte die der Freigebigkeit der höchsten Personen verdankten PreiSgegenftände. Ihre Majestät die Kaiserin und alle Prinzen des. kaiserlichen Hauses hatten Zeichen ihrer Magnificenz gesandt. Die ganze Familie Rothschild, insonderS die Baronin Nathaniel, Präsidentin des Comite'S der Vorsteherinnen, hatte sehr freigebig zugefieuert. Der Verleger Brandus hatte die schönsten Artikel seines Verlages, Herr Michel Levy glänzend gebundene Werke, die Gesellschaft des „PayS" und deS „Constitutionnel" hatte zwei kostbare Becher in Bronce und Silber geschenkt." — In einem hiesigen Journal wurde jüngst erzählt: Ein Reisender besuchte jüngst Rosstni, und drückte ihm sein Bedauern aus, daß er niemals mehr nach Paris komme. „Vielleicht!" erwiederte der berühmte Componist. „Was erwarten Sie hierzu? " frug der Reisende. „Ich warte, bis die Juden ihren Feiertag beendet haben werden!" Das Journal meint: dann müßte Paris Rosstni noch lange erwarten, Venn die Erfolge des Etoile du Nord zeigten, daß die Juden Meyerbeer, Halevy rc. noch lange ihren Feiertag nicht beendet hätten. — Großbritannien. London, im Mai. Nachdem Sir Moses Montefiore so weit wieder hergestellt ist, daß er einer Sitzung deS Losi'd of Deputies präfidiren konnte, fand eine solche am 24. April statt. Nachdem man dem Vorsitzenden einen Glückwunsch zu seiner Genesung votirt hatte, kam die Rede auf die Verhältnisse der Juden in der Türkei; man erwählte ein Comite, (welches später bei Lord Clarenton war, wie bekannt). DaS Wichtigste war eine Erklärung des Herrn A. von Rothschild mit Bezug auf den im Namen deS Hauses Rothschild an denHerrnvr.Philippson durch den Herrn A. Cohn geschriebenen Brief, daß er und sein Bruder schon früher bei Lord Clarendon eingewirkt, der unmittelbar an den Lord Stratford von Redcliffe geschrieben; daß sie eben so bei dem türkischen Gesandten die nachdrücklichsten Vorstellungen gemacht. Man kann sich denken, daß diese Erklärung den. allseitigsten Dank hervorrief. Literarische Ikachrichten. Aus Württemberg. Von Seligmann Grünwald, Rabbiner in Freudenthal in Württemberg, ist folgende Schrift erschienen: „Die Glaubens - und Sittenlehren deS Talmuds nebst Erklärungen der heiligen Schrift rc. in talmudischen Auszügen in'S Deutsche übergetragen." Heilbronn und Leipzig. Johann Ulrich Landherr. Die Vorrede zu dieser zwölf, Druckbogen starken Schrift nimmt ein Viertheil des ganzen Buches ein. Diese aber ist als selbst gedachte Arbeit des Herrn Verfassers wohl zu beachten. Die Vorrede will dem Talmud Ehrenfäulen setzen und die ihm ungerecht gemachten Vorwürfe soll daS Buch selbst widerlegen. Allerdings geht die Vorrede zu tief in die sattsam erörterte Emancipationsfrage ein, deren Literatur man als geschlossen betrachten darf. Einer scharfen Kritik unterwirft der Herr-Verfasser die Parteien in der Judenheit selbst, so besonders die „sogenannten Orthodoxen" auf Seite 20. Die These, die der Herr Verfasser auf Seite 34 der Vorrede stellt: das Verhältniß deS CeremonialgesetzeS zur Ethik und die talmudische Auffassung desselben hätten wir ausführlicher behandelt gewünscht. Gerade vom rabbinischen Standpunkte hat diese Frage großen Werth. Während viele Rabbinen gegenwärtig solche Israeliten der Moral verlustig erklären, die sich dem Ceremonialgesetze entziehen und solche nicht zu Eiden u. dgl. zulassen, erklärt der Herr Verfasser, daß der Talmud selbst zwischen Ceremonial- und Religionsgesetzen unterscheidet, nur wäre vom jüdischen Standpunkte zu wünschen, daß das Kriterion zwischen Moral- und Ceremonialgesetz aufgestellt würde.— Wenn eS ferner Absicht des Verfassers ist, Lehrern und Predigern talmudische Belege für religiöse Wahrheiten zu geben, so wäre es wünschenswerth, auch den Urtext beigedrucktzu haben. Der Herr Verfasser rechtfertigt sich am Schlüsse der Vorrede, „Legenden" in seinem: Buche mitgetheilt zu haben; wir hätten im Gegentheil mehr, und weniger bekannte Legenden gewünscht. DaS Buch „Heimann Hurritz Sagen der Ebrä?r" muß dem Herrn Verfasser, wahrscheinlich nicht bekannt sein. Ueberhaupt ist in der jüdischen Legenden-Literatur viel geleistet, wir dürfen nur an Krafft,