Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 18 (1854)
- Issue
- Heft 21 (22.5.1854)
- Date
- 1854-05-22
- Page
- Seite 256 (sequence 4)
- Language
- German
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256 anerkannten Religionen eS seiüberzutreten, oder Niemandem! Daß gerade die Mehrheit für sich der Minderheit gegenüber eine Zwangsanstalt bilde, kann wohl in einer „gesetzlichen Vorschrift" liegen, niemals aber als ein Rechtsgrundsatz aufgestellt werden. Breslau, den 1. Mai. /Hamburger Nachrichten.) Eine in der That merkwürdige Nachlaß-Angelegenheit bildet seit einigen Wochen hier das Stadtgespräch und verdient das allgemeinste Interesse. Die auswärtige Tagespreise hat sich auch bereits damit beschäftigt, das eigentliche Sachverhältniß aber nicht klar gemacht, oder als bekannt vorausgesetzt, was es wohl für Viele nicht ganz verständlich macht. Ihre Leser dürsten daher nachfolgende zuverlässige Darstellung willkommen heißen: Im Januar 1846 verstarb in Breslau der Commercienrath ZonaS Fraenckel, mit Hinterlassung eines von Kundigen auf 1^2 Million Thaler geschätzten Vermögens und eines gerichtlich niedergelegten Testaments, in welchem er seinen ganzen Nachlaß zu milden Zwecken, in Form von einer christlichen und vier jüdischen wohlthätigen Anstalten, bestimmte. In einem, sechs Tage vor seinem Tode errichteten und von seinen ernannten Testaments-Erecutoren dem Gerichte zur Publication eingereichten Codicille hatte er die christliche Stiftung widerrufen, und dieser Widerruf-ward von keiner Seite angefochten, vielmehr vom Magistrat durch die Annahme eines Legats anerkannt. Vier Jahre nach FraenckelS Tode ward in einer Proceß-Sache ein Arzt desselben eidlich über seinen Geisteszustand zur Zeit der Codicills- Errichtung vernommen, und dieser beschwor vor Gericht, daß der Erblasser zu jener Zeit nicht nur geistesschwach, sondern, in Folge von Wasserergießung in's Gehirn, an Geist und Körper gelähmt gewesen sei. Der Magistrat BreSlau'S verlangte, auf diese eidliche Aussage gestützt, von den Testaments- Erecutoren Wiederherstellung der testamentarisch verordneten christlichen Stiftung; die Sache endigte aber damit, daß der Magistrat das Codicill auf's Neue urkundlich anerkannte, und von den Testaments-Erecutoren zur Errichtung einer Töchterschule ein Geschenk von 10,000 Thlrn. annahm. Vor Kurzem trat jedoch ein Verwandter deS Erblassers, Dr. Kali sch in Berlin, in einer öffentlichen Mittheilung an seine Familie mit der Erklärung auf, daß nach seiner Ueberzeugung nicht nur daS Codicill, sondern das ganze Testament FränckelS nichtig sei, und daß er die hinreichenden Beweise für eine richterliche Entscheidung darüber beizubringen bereit sei. In wie weit nun Herr Dr. Kalisch im Rechte ist, darüber ist natürlich gegenwärtig ein Urtheil nicht möglich; da aber Herr Dr. Kalisch ein Mann ist, von dem sich ein übereiltes. Handeln und grundloses Auftreten nicht annehmen läßt, so ist die Spannung wohl begreiflich, mit welcher man hier dem AuSgang dieser dunklen Sache entgegen sieht. Wongrowiee, den 10. Mai. (Privatmitth.) Die herzzerreißenden Klagen aus. Jerusalem haben hier den mächtigsten Wiederhall gefunden; es. hat sich ein Verein gebildet, der von Zeit zu Zeit Unterstützungen für unsere unglücklichen Brüder in jenem Lande, das die Lebensgeschichte unseres Volkes zwar enthält, aber nicht einmal einem kleinen Theil das Leben fristen kann, einsenden wird. Die erste Sammlung hat ein ganz erfreuliches Resultat geliefert, und ist die Summa an die allgemein verehrte Redaction dieses Blattes abgegangen. Möchten doch andere und größere Gemeinden diesem edlen Beispiel folgen! Aus dem GroHherzogthrrur Posen, im Mai. (Privatmitth.) Obgleich der Verfasser jenes Artikels (s. Nr. 9:), in welchem die mißlichen Verhältnisse in Rogasen besprochen werden, die dortigen Lehrer in Bezug auf ihr Amt, durchaus nicht angegriffen hat, und nur im Allgemeinen seine gerechte Entrüstung über die Gleichgültigkeit gegen Religion, daß ein großer Theil der Gemeinde die Kinder nach der Missionsschule schickt u. s. w., geäußert hat; obgleich der Jnspector in. diesem Blatte die vortrefflichen Leistungen der dortigen Schule und den Eifer der Lehrer hervorgehoben hat: so wollten die Lehrer sich dabei doch nicht beruhigen und haben den Artikel dem Staatsanwalt zur weitern Verfolgung übergeben. Jeder, der nur irgend Begriff vom Schulwesen hat, wird eS doch wohl einfthen, daß da, wo solche Wlllkür herrscht, wo die Eltern bei der geringsten Veranlassung ihre Kinder aus der jüdischen Schule nehmen und sie in die Missionsschule schicken, von einem Aufschwünge der jüdischen Schule durchaus nicht die Rede sein kann, und wären die Lehrer von dem größten Eifer beseelt. Anstatt der angegriffenen Ehre durch eine angemessene Entgegnung ihr Recht zu verschaffen, nimmt man lieber Rache an dem Mann, der aus Liebe zum Juden-