Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 18 (1854)
- Issue
- Heft 21 (22.5.1854)
- Date
- 1854-05-22
- Page
- Seite 255 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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255 sondern als ein sehr nützliches HülfSmittel betrachtest. Zch würde meinen Schülern das Buch öfters lesen lassen. Wir können daher recht zufrieden sein, ein solches Werk nach dem Schlüsse des biblischen Canons gleich an der Pforte der neuen Literatur prangen zu sehen. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Worms, im Mai. (Privatmitth.) Nach den diesjährigen Programmen der hiesigen Lehranstalten besuchen die Volksschule 53, und ebenfalls 53 israelitische Schüler das Gymnasium. Der Passus über den Religionsunterricht lautet in dem Programm deS letzteren: „Die israelitische Religionslehre (vr. Ludwig Lewysohn, israelitischer Prediger) wurde in eben so vielen Lectionen unterrichtet: untere Lection die Lehre von Gott nach dem Württembergischen Lehrbuche der israelitischen Religion von §. 48 —IN, biblische Geschichte vom Tode Moses bis zur Einführung des KönigthumS: mittlere Lection die Pflichten gegen Gott von §. 289—349, biblische Geschichte deS Königthums nach Flehinger; obere Lection der practische Theil deS Lehrbuchs von §. 349 — 429, abwechselnd mit der Lectüre von den Proverb. Salom. in der Ursprache, Geschichte der Makkabäer nach Flehinger." — Das Mädchminstitut unseres früheren Predigers, Herrn vr. Adler, erfreut sich einer immer großem gedeihlichen Entwickelung. — vr. Levi, GerichtSaccessist von hier, ist zum AdvocatSanwalt in Alzei ernannt worden. — Den 5. März d. I. starb hier Frau I. Gernsheim (s. Nr. 11 d. Z.) in einem Alter von 100 Jahren und 29 Tagen. — TagS darauf starb Herr S. Dessauer, der unter andern Vermächtnissen auch eine Summe zu einer etwa später anzuschaffenden Orgel als Beitrag bestimmte. — Der Synagogenbau zu Mannheim schreitet vorwärts, und dürste dies. Gebäude eine der prachtvollsten Synagogen in Deutschland werden; sie soll an glanzvoller, künstlerischer Ausstattung die Synagogen zu Mainz und Frankfurt a. M. weit übertreffen. — m. Worms, im Mai. (Eingesandt.) An Beiträgen zur Renovirung der hiesigen jüdischen Denkmäler ging ferner ein: aus Lübbecke 3 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf.; C am min 3 Thlr.; Paris 290 Frcö.; München 57 Fl. 24 Xr.; Schneidemühl 8 Thlr. 15 Sgr.; Blieskastel 3 Fl. 30 Xr.; Hagenbach 6 Ft.; an Zinsen von zu 4 pCt. angelegten Capitalposten 17 Fl. 17 Xr.; hierzu laut Nr. 15 d. Bl. 1584 Fl. 18 Xr. Summa 14 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf.; 290 FrcS. und 1668 Fl. 29 Xr., macht 1829 Fl. 38 Xr. Das Comitö zur Ren. d. hies. Denkm. Preußen. Berlin, 10. Mai. (B. Z.) Die Constituirung der neu gewählten Repräsentanten der hiesigen jüdischen Gemeinde wird in der nächsten Zeit stattfinden und ihre erste Ausgabe die Wahl eines neuen Vorstandes fein. Bon der Älbe, im Mai. (Privatmitth.) - In diesen Tagen bekam ich von einem Buchhändler ein Novum zugeschickt. Ein Blick auf die Hülle machte mich neugierig. ES war ein Makulaturbogen, und zwar, wie die Bemerkung am Rande der Fronteseite deS BogenS lehrte, aus „Richters Kirchenrecht, zweite Auflage." Da las ich denn Seite 433 §. 225: „Das Recht der Glieder jeder Kirche, die Gemeinschaft der letztem aufzugeben, und sich einer andern anzufchließen, ist ein wesentlicher Theil der Gewissensfreiheit, die zu schützen der Staat berufen ist." Der Verfasser sagt dies, dem Standpunkte der katholischen Kirche gegenüber, indem das kanonische Recht einen solchen Uebertritt „unter die Kategorie deS Verbrechens" stellt. Aber derselbe Verfasser schließt den §. S. 434 mit folgenden Worten: „Die Frage, ob den Juden gestattet sei, christliche Proselyten aufzunehmen, ist nur in wenigen (??) Ländern gesetzlich entschieden, muß aber von dem Standpunkte des christlichen Staates aus entschieden verneint werden." Hat sich denn der Verfasser, als er diese Worte, niederschrieb, gar nicht zum Bewußtsein gebracht: mit welchem Rechte er dem kanonischen Rechte zum Vorwurf macht und dessen Ausspruch nicht gelten lassen will, was er nun wieder der protestantischen Kirche gegenüber den Juden vindiciren will? 0 saneta siwMcitas. Wir sind kein Freund von aller Apostasie, insbesondere in unserer Zeit, wo Verfolgungen um Abweichungen vom kirchlichen Dogma nur in gewissen Regionen noch vorhanden sind — aber entweder eS muß Jedem gestattet sein, zu welcher der vom Staate 21*