Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 18 (1854)
- Issue
- Heft 17 (24.4.1854)
- Date
- 1854-04-24
- Page
- Seite 207 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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wohl verfügbaren alten Stadtmauer lag, und daß ein Thor in dieser nördlichen Mauer zwischen dem jetzigen Zeughause und der. Straße Kattenburg den Namen kort» Judaeorunr trug, und nach einer Flache führte, die Niederich genannt wurde, und auch römische Grabstätten enthielt. Zur Geschichte der Juden in Köln ergiebt die SchreinSrolle der Pfarrkirche zum heiligen Laurentius, daß unter dem den Juden günstig gestimmten Erzbischof Anno (1060) der Jude Edgebreth ein Gemeindeamt in der genannten Pfarrei bekleidete. Man war also in den Tagen deS heiligen Anno, zur Zeit, als kirchliche und religiöse Beziehungen daS gesammte Leben tiefer durchdrangen und enger umflochten, minder bedenklich als im christlichen Staat des neunzehnten Jahrhunderts. Beiläufig führe ich noch an, daß die Synagoge zu Köln den frühesten Synagogen des Abendlandes gehörte, als deren älteste jene von WormS und Toledo betrachtet werden, von welchen bekanntlich die Sage geht, daß sie im ProceßD des hohen Raths von Jerusalem gegen Christus ein sreisprechendeS Votum abgegeben*). Qppeln, im April. (Privatmitth.) In der Breslauer Zeitung Nummer 139 findet sich ein Artikel über die Ernennung des Herrn Rabbiner G. Tiktin zum Königlichen Landes-Rabbiner von Schlesien, der einige Beachtung verdient, und den ich deshalb hier theilweise mittheilen will. „Der Verfaffer," heißt eS, „nimmt keinen Anstand zu erklären, daß er auf dem Boden der alten Cultusgemeinde steht, also ein Anhänger der von Herrn Tiktin vertretenen Richtung ist, giebt aber die Versicherung, daß seine Worte, die auS den sichersten Quellen geschöpft sind, sich eben so streng an die Wahrheit halten werden, als sie vom versöhnlichen Eifer durchdrungen sind." — Ich weiß nicht, was den Verfaffer, nachdem er seine Richtung zugesteht, zu der Erklärung veranlaßt, „sich aber an die Wahrheit halten zu wollen"? — Doch will ich ihn selbst weiter reden lassen: „ES ist allerdings Thatfache, daß Herr Rabbiner Tiktin durch CabinetSorbre vom 30. Januar d, I. zum Königlichen Landes-Rabbiner von Schlesien ernannt worden ist, eben *) Was würde die „Kreuzzeitung" zu diesem „geschichtlichen Recht" der Juden sagen? Nun, schlimm genug, daß man damals schon so unchriftlich war, dem Juden außer dem „creatürlichen Rechte" etwas einzuraumen! Redael. so gewiß ist eS auch, daß dieser Titel Functionen in sich schließt, deren Ausübung selbstredend dem Träger dieses Amtes zukommt. Von einer officiellen Geltendmachung der damit verbundenen Rechte und Pflichten kann natürlich früher nicht die Rede sein, bis nicht' das Judengesetz vom Jahre 1847 in der ganzen Provinz vollständig eingeführt ist. — Es ist also mit der genannten Rangerhöhung auch ein vom Staate legalisirter größerer Wirkungskreis dem Ernannten zugewiesen worden, und könnte hierüber noch ein Zweifel obwalten, so wird er durch die ausdrücklichen, amtlichen Bemerkungen widerlegt, die von den obersten Behörden als der Umfang der spätem Wirksamkeit genauer bezeichnet sind." — Ob diese Einrichtung im Allgemeinen dem Judenthume Vortheil bringen werde, beantwortet der Verfaffer dieses Artikels mit uttzweifelhüftem „Ja!" „Denn," sagt er, „da die Juden bisher als GlaubensgenosseNschast vom Staate zwar ge-, kannt, aber nicht anerkannt waren, wenigstens nicht dergestalt, daß der Staat die geistliche Pflege ber Gemeinde als eine ihn angehende Sache betrachtete, so ist von jetzt ab der richtige und gewiß ersprießliche Schritt geschehen, die jüdischen Rabbiner als officielle religiöse Beamte zu betrachten, womit, wie wir hoffen, die Regierung die Nothwendigkeit anerkennen wird, für die Eristenz einer geistlichen Pflege einzutreten, und somit über kurz oder lang die bisher vermißte Gleichstellung mit den christlichen anerkannten Confessionen zu veranlassen." — Bin ich nun so ungläubig, trotz Versicherungen des Verfassers dieses Artikels, nicht zu glauben, daß die Regierung mit diesem Titel nur irgend eine Function zu verbinden die Absicht hatte oder hat, so glaube ich noch viel weniger, daß dadurch ein Weg zur staatlichen Gleichberechtigung der Juden angebahnt sei. Möge die Kreuzzeitung den alten Juden noch so viele süße Worte sagen, so wird sie doch himmelhoch über das Unrecht schreien, wenn die Regierung eine Gleichstellung der Juden beabsichtigen sollte, oder nur eine kleine Thüre dazu offen ließe. Uns, ohne unsere Wahl, ohne unsern Willen und unser Wissen einen mit Functionen versehenen Oberrabbiner zu geben, kann die Regierung nicht, und so viel' ich weiß, hat bereits eine große Gemeinde OberschlesienS ihren Protest heim Minister erhoben, sobald irgend eine Gewalt mit diesem, dem Herrn Tiktin verliehenen Titel verbunden sein sollte. Und