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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1854-04-24 · Heft 17 (24.4.1854) · p. Seite 206

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
18 (1854)
Issue
Heft 17 (24.4.1854)
Date
1854-04-24
Page
Seite 206 (sequence 6)
Language
German
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Worms, im April. (Privatmitth.) Am nvs 2-1A übersandte Herr I. Fuld, Präses deS Gemein'devorstandeS, im Namen deS.Letzteren und der Commission einen geschmackvoll gearbeiteten Pocal unserm Prediger, Herrn Dr. Lewysohn, welches Geschenk mit einer herzlichen Zuschrift begleitet war. Eine Stelle derselben lautet: „Belieben Sie das kleine Andenken als einen Beweis unserer Freundschaft zu betrachten, und wenn Sie daraus trinkend, vom Fest der Erlösung aus geistigem und leiblichem Drucke erzählen, sind Sie gewiß durch die Reihenfolge der Gedanken daran erinnert, daß es die schönste Seite Ihres Berufes ist, an dem Ausbau des Freiheitstempels kräftig mit zu wirken, zu welchem das Pessachfest vor Jahrtausenden den Grundstein legte." — Am selben Tage erhielt Herr Dr. Lewysohn einen Brief von Herrn Albert Cohn in Paris mit einem Geldbeiträge zur Renovation der hiesigen Denkmäler. In demselben heißt es unter Anderm: „Die Männer, deren Andenken zu erhalten es sich hier handelt, haben eine so bleibende Nachwirkung auf Israels geistige Größe auSgeübt, daß jeder Israelit eS sich zur Ehre und Pflicht rechnen soll, sein Schärfchen hier beizutragen." Herr Dr. Adler, Rabbiner zu Al-- zei, weilt über Pessach in Lemberg und dürfte derselbe das dortige Rabbinat erhalten. — In Mannheim hielten Probepredigten Herr Rabbiner Schott zu Randegg und Herr Rabbiner Präger zu Bruchsal. # - -m' Rudolstadt, 10. April. Der Minister v. Berirab hat nun wirklich durch seine Verfassung die Juden für unfähig erklärt, ein StaatSamt zu bekleiden, oder das passive und active Wahlrecht zur Landest Vertretung auszuüben. Wie man hört, sollen die Paar Juden, die in den Staaten Sr. Durchlaucht wohnen, sich hieraus einen Pfifferling machen. Preußen. Berlin, 16. April. (Privatmitth.) Keine Gemeinde bietet wohl mehr Sonderbarkeiten und mehr Widersprüche als die hiesige. Die Reformgemeinde z. B. feierte Donnerstag, den ersten Pessachtag, mit Gottesdienst und Predigt allein, da sie die zweiten Festtage aufgegeben. Aber in der sogenannten Hamburgerstr.-Synagoge, einer orthodoxen, wurde Freitag gepredigt, weil — ja, weil es zugleich Charfreitag war, wo die Leute in die Synagoge gehen! Warum hat man nicht wenigstens so viel Anstandsgefühl, so viel Charakter gehabt, beide Tage predigen zu lassen, um diese arge Blöße zu verhüllen? Also in dem Reformtempel feiert man konsequent den ersten Festtag, in der orthodoxen Synagoge den Charfreitag! Köln, 28. December. (Aus einem Süddeutschen Blatte.) Gestatten Sie mir heute ein Paar Worte über einen antiquarischen Fund. Man hat im Garten deS auf der Gereonstraße belegenen erzbischöflichen Palastes einen jüdischen Leichenstein ausgegraben, der die Jahreszahl 157 nachweist. Da nun die Juden ihre Jahreszahlen so schreiben, daß sie nur die Einer, Zehner und Hunderte auSdrücken, nicht aber die Tausende, die sie als bekannt voraussetzen oder errathen lassen, so würde der Stein, wenn man das jüdische Jahr der Welt 5157 annehmen wollte, 457 Jahr alt sein, und aus dem Jahr 1396 der christlichen Zeitrechnung herstammen. Dies kann aber nich^ der Fäll sein, da die Juden sammt und sonders im Jahr 1353 aus Köln vertrieben worden waren und überdies schon zur Zeit deS Erzbischofs HeribertuS (1020) ihren Begräbnißplatz vor dem südlichen Stadtthor an der Stelle hatten, wo noch heute die Ortschaft Todtenjuden hievon Zeugniß giebt. Demnach gehörte der Stein in'S jüdische Jahr der Welt 4157,. welchem daS christliche Jahr 396 entspricht. Daß aber damals, so wie früher, Juden in Köln seßhaft gewesen, ergiebt sich aus Verordnungen ConstantinS deS Großen über die Decurionen der Juden zu Köln, aus noch ältern Verordnungen des Kaisers Hadrian und auö den unter dem Namen SchreinSrollen bekannten wichtigen kölnischen Urkunden des Mittelalters, in denen man häufig Juden als Zeugen angeführt findet. Wir hätten sonach in diesem Leichenstein irgend eines obskuren fern vom Lande seiner Verheißung gebetteten Hebräers ein Mal auS den letzten Zeiten des fallenden Cäsarenreichs vor uns, aus dessen Fundort zu schließen wäre, daß der erste Friedhof der Juden an der Stelle des jetzigen erzbischöflichen Gartens belegen war. Diese Annahme gewinnt dadurch an Wahrscheinlichkeit, daß das fragliche Grundstück zur Römerzeit, und noch ziemlich weit in das Mittelalter herab, außerhalb der nördlichen in Gußmauerresten noch sehr

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