Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 18 (1854)
- Issue
- Heft 15 (10.4.1854)
- Date
- 1854-04-10
- Page
- Seite 180 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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180 zu'' bestimmenden Frist aus dem Hause zu bringen, in der Todtenkammer deS BegräbnißplatzeS, welche hierzu zweckmäßig hergerichtet ist und jederzeit in gutem Zustande erhalten werden muß, unter Aufsicht von jtöet'1 Wtityfyäbenbeti Ißevfonen beizusetzen und daselbst bis' zu der von der Todtenbeschau festgesetzten Beerdigungszeit' liegen zu lasseh." Die geschieht auf ' dem/Gottesacker selbst in einem hierzu bestimmtest Zimmer. Eine sehr genaue Ordnung ist für das Gebühren auf dem Gottesacker bestimmt. Sehr auf, faCTenb ist hier §. 17.: „Leichenreden kann der Prediger nur mit jedesmaliger Zustimmung der Vertreter halten, die Mi deren Ertheilung die Verdienste und die ehrenhafte Stellung und Verwendung der Verstorbenen ist der Gemeinde und deren wohlthätige gemeinnützige Wirksamkeit berücksichtigen werden. Ueberhaupt ist es'ohne ausdrückliche Genehmigung der Vertreter/ Niemandem' gestattet, bei Leichenbegängnissen ein öffentliches Gebet oder eine Rede zu halten." Dies ist eine Beschränkung, daß Leichenreden — die das' alte Judenlhum so dringend zur Pflicht machte — nur nut Bewilligung der Gemeindevertretung gehalten werden dürfen, wie sie wohl in keiner Gemeinde wieder besteht!' 3) Gebete für die Verstorbenen. Wie weit in diesem Punkte die Verpflichtung der Chewra gesteckt ist, ersieht man aus den §§. 23 —25.: „Wenn ein Vereinsmitglied, ohne einen Sohn zu hinterlaffen, mit Tode abgeht, so hat der Verein für ihn, während eines Jahres, durch den Vorbeter, oder wen er sonst damit beauftragt, das LockiseK - Gebet verrichten zu lassen. — Der Sterbetag jedes VereinSmitgliedes ist aufzuzeichnen und der Verein hat jährlich an demselben Tage das Kadisch-@e6et für ihn verrichten zu lassen. — Der Verein wird die hier wohnenden israelitischen Familien an die etwaigen Jahrestage des Todes ihrer Verwandten zur Zeit erinnern lassen, damit sie die an solchen Tagen üblichen Andachten abhalten können."— Am Großartigsten ist aber der Verein in 4) Unterstützung und Krankenpflege hülfsbedürftiger Vereinsmitglieder und ihrer Angehörigen, wo wir nur den gewichtigen §. 32. hervorheben: „Nach den erkrankten — verdienen dürftige alte, zum Erwerbe unfähige und sonst verarmte Vereinsmitglieder, so wie die Wittwen und unversorgten'Waisen derselben eine vorzügliche Berücksichtigung:" — In den Maaßen dieser Unterstützung ist gär nichts festgestellt, die Mittel deS Vereins und das Ermessen der Vorsteher geben den Ausschlag. So weit diese Mittel reichen, werdest auch kranke Nichtvereinsmitglieder unterstützt. Jedes Mitglied hat. jährlich zehn Gulden zu zahlen. „Außer den beitragenden Mitgliedern hat der Verein dermalen auch bloS Dienstleistendewelche, da sie keine Geldbeiträge abgeben, dafür bei Kranken, Sterbenden und Leichen den ihnen zugetheilten Dienst persönlich verrichten."- An die Chewra schließt sich leicht der Bericht über das „Jsraeliten-Spital" aus dem Jahre 1853. Es wurden 502 Kranke in der Anstalt behandelt, wovon 380 geheilt- 62 gebessert und 4 ungeheilt entlassen wurden, 28 gingen mit Tode ab und 28 verblieben; außerdem suchten 932 ambulirende Patienten ärztliche Hülfe. Die Gesammtausgaben beliefen sich auf 11,134 Gulden, eS fiel auf jeden Kranken pro Tag bei 15,523 Verpflegungstagen 43 Kreuzer. Es wurden unter 516 Individuen als arme Reconvalescenten beim Austritt 1321 Gulden vertheilt, und eS stieg der Stammfond der AuShülfecaffe zur Unterstützung armer Reconvalescenten von 4855 Gulden auf 11,159 Gulden!-Erwähnen wollen wir noch des eilften Jahresberichtes des „Vereins zur Beförderung der Handwerke," über dessen Zahlen Sie schon in voriger Nummer berichten ließen. Man entnimmt daraus, daß sowohl die Theilnahme von Seiten deS hiesigen PublicumS als der Eifer von Seiten des Vorstandes sich nicht nur nicht vermindert, als vielmehr bedeutend erhöht haben, was jetzt nicht zu den gewöhnlichen Erscheinungen auf diesem Gebiete gehört. Sie sehen, daß man die jüngst in die Welt geschickten Verdächtigungen gegen den Verein ruhig belächeln kann; solche Dinge richten sich selbst. Lewberg, 3. März. (Privatmitch.) Das Tagesgespräch bilden natürlicherweise hier wie überall die orientalischen Angelegenheitenindeß wird das öffentliche Interesse doch nicht so ganz von ihnen absorbirt, daß nicht auch die besonders unter den Juden herrschende Noth die allgemeinste Theilnahme erregte. Ein Verein zur Vertheilung wohlfeilen Brodes unter jüdische Arme hat sich unter persönlicher Oberleitung unseres Herrn Bürgermeisters, Gubernialraths Ritter von Hoepflingen-Bergendorf, von den achtbarsten Mitgliedern unserer Gemeinde gebildet; aber waS ist