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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1854-03-27 · Heft 13 (27.3.1854) · p. Seite 159

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
18 (1854)
Issue
Heft 13 (27.3.1854)
Date
1854-03-27
Page
Seite 159 (sequence 9)
Language
German
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1ÄS 'ger) ein, und wer weiß, wie viele Rabbinerchen noch nebenbei die Straßen Breslau'S belaufen. Leider-! sieht eS in der Gemeinde, namentlich in der Treue am Jüdenthume, im engern und im weitern Sinne, nicht danach auS: Doch wozu die Klagen? Der Egoismus regiert die Welt. Greifenhagen, den 14. März. (N.-Z.) Die Vorsteher der jüdischen Gemeinde haben bei dem Staats- Ministerium Beschwerde erhoben, daß durch Nescript deö Ministers des Innern vom 16. Februar 1853 die Bildung von Synagogen-Gemeinden in Gemäßheit des Gesetzes vom 23. Juli 1847 angeordnet ist, Darauf ist folgender Bescheid ergangen. An die Vorsteher der jüdischen Gemeinde zu Greifenhagen. Auf Ihre an das Königl. Staats-Ministerium gerichtete und an uns zu Ihrer Bescheidung gelangte Vorstellung vom 25. v. M. eröffnen wir Ihnen Folgendes: Die Bestimmung des Art. 15. der .Verfassungs-Urkunde vom 31. Januar 1850, wonach alle ReligionS - Gesellschaften ihre Angelegenheiten selbstständig ordnen und verwalten sollen, kann nur so weit ausgedehnt werden, daß den Judenschaften gestattet ist, ihre inneren Cultuseinrichtungen ohne Mitwirkung der Staatsbehörden, jedoch untere der Oberaufsicht des Staates selbstständig zu organistren. Dagegen steht die äußere Leitung der Gemeinde-Verhältnisse der Judenschaften selbstredend nach wie vor dem Staate zu und ist in Vieser Beziehung durch die Verfassungs-Urkunde nichts geändert worden. Es ist deshalb von den Herren Ministern für geistliche Angelegenheiten und deö Innern mittelst RescriptS vom 16. Februar 1853 angeordnet worden, den Bestimmungen'deS Gesetzes vom 23. Juli 1847 gemäß, deren Ausführung im Jahre 1848 sistirt worden war, die Bildung der Synagogen-Bezirke wieder aufzunehmen und kann daher Ihre Vorstellung nicht berücksichtigt werden. Stettin, den 24. Februar 1854. Königliche Regierung. Abth. des Innern. (gez.) v. Motz. Aus der Provinz Posen, 6. März. (Privatmitth.) In der Gemeinde Rawicz ist Seitens des .Verwaltungsvorstandes bei der Königlichen Regierung zu Posen wiederholt darauf angetragen worden: entweder die sämmtlichen jüdischen Kinder schulpstichtigen Alters — nebst den angestellten jüdischen Lehrern — in die christliche Simultanschule aufzunehmen, oder wenigstens den Töchtern jüdischer Eltern den Besuch der ersten Claffe der christlichen Mädchenschule zu gestatten. Was den erwähnten Vorstand zu diesen Anträgen mag bewogen Haben: ob die Absicht, der Gemeinde eine Geldersparniß zu verschaffen? ob die Sucht, die Judenkinder bloS in eine christliche Unterrichtsanftalt (sei es auch nur eine Elementarschule) als Zöglinge ausgenommen zu sehen? — wir wissen es nicht. Aber so viel ist uns bekannt, daß an der jüdischen Gemeindeschule zu Rawicz gute Kräfte wirken, und daß diese Schule zu den besseren in der Provinz gezählt zu werden verdient. — WaS aber war das Resultat der gedachten Anträge? Kein anderes als das, welches meistseitig erwartet wurde. Die Königliche Regierung hat ablehnend geantwortet. Demnach bleibt die jüdische Gemeindeschule zu Rawicz vorläufig noch bestehen. Nach einem Correspondenz - Artikel der P. Z. auS Petersburg vom 20. vorigen Monats sollen unter den 509,080 Menschen, welche nach den zuletzt aufgenommenen Volkslisten in der großen Residenz an der Newa leben, — außer den Soldaten jüdischen Glaubens und deren Familien — fast gar keine Juden sich befinden*). Oesierreichischer Kaiferstaat. Bon der Donau, Mitte März. (Privatmitth.) Herr Mises aus Krakau läßt Ihrem Wirken volle Gerechtigkeit angedeihen, indem er darauf hinweiset, wie Sie stets die wichtigsten praktischen Fragen anregen. Sie werden eö mir vielleicht gestatten, unbefangen meine Meinung über den Religionsunterricht in höhern Classen auszusprechen. Es fällt mir nicht ein, daS Verdienst der Männer, die bisher ihre Urtheile abgegeben, irgendwie in Frage stellen zu wollen; aber wozu in der Ferne suchen, wenn das Güte so nahe liegt! Nach meiner Ueberzeugung ist die Bibel die beste Quelle für den Religionsunterricht. Alles das, was der Religionslehrer den Schülern für das Leben mitzugeben hat, läßt sich am besten mit dem Bibelunterrichte verbinden. Dazu *) Es darf sich in Petersburg ein 3üde nicht'niedernlassen, und nur mit besonderer Erlaübniß aufhalten. Redaction.; 13*

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