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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1854-03-06 · Heft 10 (6.3.1854) · p. Seite 122

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
18 (1854)
Issue
Heft 10 (6.3.1854)
Date
1854-03-06
Page
Seite 122 (sequence 10)
Language
German
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Nieder- und Obergymnasium zu skizziren und in möglicher Kürze die Principien anzugeben, die ihn dabei geleitet haben. Es ist schon in uralter Zeit von Freund und Feind — wie z. B. Josephus und das Evangelium — anerkannt worden, daß die Gesetze den Kern der jüdischen Religion bilden, die Grundsteine sind, auf welchen das ganze Gebäude beruhet. Ewige Wahrheiten, moralische und Rechtsgrundsätze, die allerdings die Seele, den Lebensnerv der Gesetze ausmachen, manifestiren sich im Judenthum nur in diesen, finden nur durch dieselbe ihre eigentliche Realisation. Bloße abstracte Theorien sind nie im Judenthume zur vollen Geltung gelangt, weshalb hier auch die Intoleranz im Bereiche der Meinungen nie so weit getrieben wurde , nie eine solche drohende Gestalt angenommen hat, als anderswo. — Der erste und hauptsächlichste jüdische Religionsunterricht muß daher, meines Erachtens, das Gesetz zum Inhalte haben; der Religionslehrer muß vor allem die Schüler — wenn auch natürlich allgemein gehalten — mit den wesentlichsten Gesetzen nach dem Wortlaute der Bibel und Interpretation der Tradition bekannt machen, wenn er ihnen eine objectiv wahre, nicht eine subjectiv selbstgeschaffene oder entstellte jüdische Religion lehren will. Referent trägt daher auch im Niedern Gymnasium hauptsächlich die Gesetze vor, welchen er sich aber bestrebt, einleitend, supplirend und ordnend ein humanes und wissenschaftliches Colorit zu verleihen, damit die studirende nicht von vornherein vor deren steifen Außenseite zurnckschrecke, was leider nur zu oft der Fall ist, wenn ihnen dieselben von unwissenschaftlichen Individuen trocken und mit allen minutiösen Weitläufigkeiten vorgetragen werden. Wie aber der erste und niedere, so muß auch der höhere Religionsunterricht ein objectiv wahrer sein; auch dieser darf nicht nach eigener individueller Ansicht gemodelt und zugestutzt werden, sondern nur das effektiv Gegebene und Beurkundete bearbeiten. Er verhält sich, zum niederen Unterricht wie die Seele zum Körper, der Geist zur Materie, wie das Organische zum Mechanischen, wie die Philosophie zu den empirischen Wissenschaften. Biele in jenem aufgezählte einzelne verschiedene Gesetze werden in diesem in Zusammenhang unter einen allgemeinen Hauptbegriff gebracht, und ihrer materiellen Form entkleidet, zu einer Grundidee erhoben, welche aber, wie gesagt, in einem concreten Organ ihre Abspiegelung und Verwirklichung finden muß. Indem aber die höhere Religionslehre eine Philosophie des JudenrhumS abgiebt, fo . erstreckt sie sich über dessen ganzes Gebiet undumfaßt noch außer dem gesetzlichen auch den historischen und allegorisch-mythischen Theil desselben. — In den diesfälligen Vorträgen des Referenten wurde einleitend gesprochen über das Wesen der Religion überhaupt, über den partiellen Geist, der die Seele aller Religionen, und den Totalgeist, der die des Judenthums ist, über das Erscheinen deS Patriarchen Abrahams und wie er nach doppelter Seite hin, — in praktischer und theoretischer — den Inbegriff des ganzen Judenthums gleichsam im Keime repräsentirt, über den Charakter des göttlichen Gesetzgebers Moses und wie er die vollkommenste Befähigung, besaß zu seiner hohen in der Geschichte einzigen Mission, über den Decalog, wie derselbe die Grundprincipien deS ganzen Zudenthums enthält, das Dasein Gottes alS Urgrund aller Begriffe von Moral und Recht, die ursprüngliche Gleichheit aller Menschen und den daraus resultirenden allgemeinen Anspruch auf gegenseitiges Recht und Pflicht, daS Familienwie daS Privatrecht u. s. w. Das Judenthum wird dann in sechs Hauptabtheilungen rubricirt, nämlich 1) Religiöse Gesetze, d. h. diejenigen Gesetze, in welchen sich die religiösen, Lehren als das Dasein Gottes, die göttliche Vorsehung, die Vergeltung u. s. w. abspiegeln. 2) Die moralischen Gesetze. 3) Die RechtSgesetze. 4) Die Staatsgesetze. 5) Historisches, Mythisches und Philosophisches im Judenthume, 6) Die traditionelle Entwickelung, ihre Bedeutung, Conseguenzen, Licht- und Schattenseite. Der wesentlichste Inhalt aller dieser Hauptabtheilungen nach den resp. jüdischen Urkunden wurde nach kritischer Sichtung beleuchtet, die eigenthümlich jüdische Ansicht von der der andern Religionen oder auch philosophischen Systemen gesonderthervorgehoben und philosophisch legitimirt. Ueberhaupt wird das Judenthum nicht als etwas ganz Jsolirtes, als ein üeu8 ex machina Entstandenes begriffen und dargeftellt, vielmehr überall das Contemporäre in Anschauungsweise und Gebühren berührt, dessen Einfluß auf Causalnerus mit dem Judenthume aus einander gesetzt, waS bereits Maimonides so glücklich angeregt hat. Zur hesondern. Aufgabe aber machte es sich Referent, in dem Religionsunterricht in den höheren Classen alles, was von jeher die Feinde des Zudenthums und der Bibel gegen, dieselbe hervorgebracht haben) treu, und ausführlich zu besprechen, zu würdigen und zu begegnen. Er hält diese unumwundene Besprechung fast für daS einzige Mittel, dem unter, der ftudirenden Jugend einreißenden Abfall und Jndiffer.entismpS entgegen zu wirken, wie auch daß

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