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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1854-03-06 · Heft 10 (6.3.1854) · p. Seite 115

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
18 (1854)
Issue
Heft 10 (6.3.1854)
Date
1854-03-06
Page
Seite 115 (sequence 3)
Language
German
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il5‘ So steht dÄs' Gesetz in der Mitte da, -esmischt^sich-W die inneren Verhältnisses ein>' und mischst sich -nicht ein/ es' örgänisirt, und drganistrt nichtes-zwingtustd zwingt nicht/ Wird/man-dabei stehen^bleibWEönneü?>' $ '-f-SOBirsehen demnach^, daß die Verhältnisse" dev'Mdest in Preußen' noch völlig zu den üne'ntfchiedtnm gehören,' driß; trotzt mehrfachen ^Versuchen'hüben ^und ßrkbMl/l-'dis Frage noch um keinen Schritt ihrer Lösung' näher gekommen ist. v;: Vicht anders liegt' dieRngelegenhei?M^EekreMi^chen Ka'iserstaäte/ Wer weiß da jetzt eigMich,'' was-chinstchtlich dev Jüdest Rechtesis ist? Wir sähen /vor Kurzem eine JnstructE ässdas LiHt tstetön, üöer deren Äulhentiedder nichts deren Möglichköistoder'nicht/ Noch heute' leine ^ÄäDNg best Autorität M isti '^Snid 'dre' alten Judengesetze^ wiederhergestellt?^ Min:^ ' Sistd neuere' Vestimmungen vorhanden? Eigentlichchrch' nichtdtnN 'die jüngste negätive wegendts Bödenerwerbes hat dochhest' bisdähinuigen' Bloden'erwerb' für -rechtsgültig' erklärt,' folglich 'bestänv dor ihr' das ftühere Verbot nicht, nunmehr aber stuch/W''M WtettdestPestMMng^'niDÄeht. In einigen Ktönländern ' findet ' dkne! -Öraanifattöh hinsichtlich der Räbbinate statt, wie in Mähren und Böhmen, in anderen nicht, hsie/ ttt<JÜngarn,iini> hoch sind. hie,rechtlichen. Huge dieser Organisation - bedeutend.;obgeschwgcht,/ ohne ischpn--durch andere ersetztzu-sein: In Mähren'findet/ sogar eine Cul^- tuskasse für - gemeinsame Zwecke statt, ohne'daß über deren Verwendu^ Vorschristen zu Mstiren scheinen. ^Pekännt.isi es, . daß.in'Galizien,: Mähren, Köh? Mn,..jdem.,MzhMogthMr,.der--AeligiynSuntexxicht obligatorisch ist, .in/Ungarn noch nicht. / -'/■/■' \t: / - Also auch hier durchaus noch schwankende ' Verhältnisse,/ deren Feststellun'gdochso sehr im Interesse der Jähen , und / sicher nichtminder in hem', des Staates liegst Mögeder.Sturw, der im Osten braust, die Lust klären, dass: auch in der Lage der -Juden die: Schwüle verschwinde, die' sich-seit' lange - darin -geltend ° macht! ' . - ' ' - J J Die Armenpflege. *-3 / / :: ", .i t?;!-.d *.n?/ - /: n 5 ft /<1 r> »n r o ') r* Es'ist äst uns/ die - jüdischen Gemeinden'!'im Pkeüßen auf^ Fölgendech äufmerkfämzü/ machen. J!l} 0 .;D 0 HaH ^de^jagest Lagd^htt ^e^g^ng ^ssn^st, renlÄstpechten,Mst Ünterschieh, zwischyr'. Armen christlichen und-jüdischen Mauben.s-Hattt/.'jSo/wik-jdie.Juden zü allen Commun allästen beitragen, ist auch die CommüttäläMestvörwältüüg ''ver^flichtek,-Mischen Armen dieselben' Ünter'-'/ ftützungen zu gewähren, wie christlichen. Es mag dies 'so'"praktischaNsgeführt' werden -än bieten Ortest, hier in'Mägdebürg 'z? B.j werden die jüdischen Artnertj''Wittwen, Waisen - stadtisch-est ’ Seils kn völlig gleicher Weise behächt/das Kränkenhaü's steht ihnen offen m s. tv? Daß noch' eine- Mische- Arürenkafse fnpstL) nebenbei'besteht, Md' WM'Unterstützüngen' zÄkömmen'-täßst" ist ' eine Sache " Jetzt aVer-'wäMchei chSheren Behörden - dw Ab-' sicht' vor, - die Armenverwaltüng „ kirchlich "' zü ' machest, d.'h. in die Hände-der Geistlichkeit zu-legen. -Es ist nicht an uns, diese Ansicht zu Veurt'heilen, und würdest wir auch 'geringen ^Einfluß üben/ Wohl aber haben wir die jüdischen - Gemeinden däränf aufmerksam zu machen.- Der Herr Minister hat den evangelischen Oberkirchenrath aüfgeford'ert /-^sich ' über daS Verhältniß der - kirchlichen und bürgerlichen^ Arnstnhflege äüszusprechen. Wist 'höbest Folgend'es-darüber alüs der-Voss.-Ztg: hervor/' " - - - - ' ,/In diefem^Berjchte' bezeichnet der Oberkirchenrath die Wiederbelebung -'chet--kirchlichen" Armenp'flege sticht'^ allein als eine 'nöthwendige Lebensäüßerung - destKircht,‘; sondern erklärt' sich--auch'^üvestzeügtdaß dürch eiste'solch e die Lasten der-bürg erlichest Aitnenpflegd^ erleichtert und die Aufgaben derselben - auf - das- Mäaß des-NneMßlich en 'werden' Mrückgeführt werden: Es sei aber/-hnßt eg'weiter, nothwen- Hq, daß; der princihiell verschiedene Charakter - der kirchlichen und der bürgerlichen' Armenpflege streng aus einander gehalten'Änd i eine 'Vetmischüng- oder Verwechselung' beider mit / einander - sorgfältig"veMieden/-stetben: "Während os auf dem Gebiete-der bürgerlichen Armenpflege rechtlich definirstst Mtegorieen in 'Bezug auf'Bedürstigkeist und' Er- MrbS^UnM'i^keitj-' und Wst'imm'tereHestsetzüngrti über das Maaß der zu' verabreichenden^Ustterstützungeü >behürfe/"börühst 'die -' kirchliche-Armenpflegeauf! der"-chrisilicheu- Liebe und Barmherzigkeit - gegen-Nöthleide'nde und Hülfsbedürftige aller Art - und könne -sich webest best-lmmte^Kätegorleen 8ön Armen vorschreiben/ -denen allein- oder vorzüglich zu helfen sie verpflichtet seist solle, ü'öch auch' das Maaß der zu leistenden Hülfe iw Votäus'-besiimmhst lässeN.^- "Diese grundsätzliche-Verschiedenheit derbürgerlichen-und kirchlichen Armenpflege begründe die^nothwendige /Folge, daß der Regel^ÄMMcht^ hie-Äe- ÄW-die^ästdere ersetzt werden könne, sondery dqsi^beid^^ehG einander bestehen bleiben. Das Streben inussst fogar dahin gerichtet werden, die AHttWAruLnpfl'egel'rsÄ'fweit'. wiesrs LzstfiktästtM und zügbelebM: WM dirHülfstdest Mgerlichest Atmeupsieg'e

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