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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1854-02-27 · Heft 9 (27.2.1854) · p. Seite 105

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
18 (1854)
Issue
Heft 9 (27.2.1854)
Date
1854-02-27
Page
Seite 105 (sequence 5)
Language
German
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IW unseres Wissens keine bestimmte Schulordnung i vorhanden.. Das gegenwärtige Gesetz erstreckt sich aber über das ganze Land und hilft einem allgemein gefühlten Bedürfnisse ah. Es läßt sich in bestimmter Weise über die Rechte der Lehrer aus, entzieht diese völlig der Willkür der Gemeinden und räumt den Landrabbinern eine größere Machtvollkommenheit ein, als diesen bisher zustand. Die Modificationen, welche regierungsseitig die Vorschläge der Rabbiner erfahren haben, bestehen theils in Weglassungen, theils in Zusätzen einzelner Punkte. Wir geben von jedem ein Beispiel, daS uns wichtig genug zu sein scheint, um hervorgehoben zu werden. So heißt es in §. 3: „Besteht keine besondere jüdische Schule, so müssen die Kinder der Juden an dem Unterrichte in den christlichen Ortsschulen, mit Ausnahme deS Religionsunterrichts, Theil nehmen." Wir hatten, als wir der Berathung dieses Schulgesetzes beiwohnten, beantragt, nach dm Worten: „des Religionsunterrichts" noch hinzuzufügen: zu welchem auch der Unterricht in der biblischen Geschichte gerechnet werden soll. Berufsgenossen werden nämlich wissen/ wie wichtig eö ist, daß jüdische Kinder nur in jüdischen Schulen in diesem Gegenstände unterrichtet werden, weil christlicherseits gar Mancheswie z. B. die Charaktere Jacobs und Esau's, in einem durchaus unjüdischen Geiste vorgetragen wird; indeß die Regierung hat diesen Zusatz .fortgelassen und somit werden die meisten jüdischen Kinder neben dem Unterrichte in der biblischen Geschichte, den sie in der Religionsschule haben, auch ferner noch an dem in den christlichen Schulen Theil'nehmen. Nur von der Regierung ist der Zusatz in §. 56 gemacht, nach welchem bei ausländischen Juden, welche als Lehrer zugelaffen werden, ohne daß ihnen die Niederlassung im Königreiche gestattet worden, die Kündigung jederzeit vorzubehalten ist*). Sondershcrusen, im Februar. (Privatmitth.) In trüber, winterlicher Zeit thut auch ein vereinzelter Sonnenblick wohl! — Darum gestatten Sie mir, Ihnen aus unserm kleinen Kreise einen Umstand zu berichten, der abermals ein schönes Zeugniß ablegt von dem vorurtheilsfreien Geiste unserer Behörden *) Das Gesetz soll auszüglich in nächster Nummer mitgetheilt werden, . , Redact. und, der lichten Gesinnungdie hier heimisch geworden. — Wahrend eines länger» Urlaubs, den der Director der hiesigen fürstlichen Realschule, Herr Hölzer, — ein Mann, der als Pädagog und Gelehrter sich hohe .Verdienste um das hiesige blühende Schulwesen erworben, und als Mensch, im edelsten Sinne deS Wortes, der allgemeinen., Liebe und Verehrung sich erfreut, dem vornehmlich auch unsere Gemeinde für sein humaneö Wirken zum wärmsten Danke sich verpflichtet , fühlt , — wegen seines Unwohlseins zu nehmen genöthigt war, hat das hohe Ministerium unfern Rabbiner Heidenheim, der zugleich als Oberlehrer dieser Anstalt in den zwei obersten Claffen seit vielen Jahren unterrichtet, in Gemeinschaft mit dem Professor Göbel inzwischen zum stellvertretenden Director der Realschule, die 11 Lehrer und gegen 260 Schüler zählt, bestimmt. Obwohl eS einerseits unser innigster Wunsch ist, daß diese Stellvertretung recht bald wieder unnöthig sein möchte, so konnten wir es uns doch nicht versagen, Ihnen diese andererseits doch erfreuliche Mittheilung zu machen. Daß fr' Folge dieser freisinnigen Richtung seit Jahren auch auswärtige jüdische Zöglinge die hiesigen Anstalten, wir haben außer der 6-(lässigen Realschule auch ein wohleingerichtetes Gymnasium und ein Landesseminar, besuchen, ist nur erwünscht, da den Eltern hinsichtlich der religiösen Erziehung und Einflüsse somit die beste Bürgschaft gegeben wird, zumal wir gleichzeitig eine treffliche israelitische Religionsschu le besitzen, und Heidenheim, so wie der Lehrer Goldschmidt Pensionaire annehmen.- Die Schulpläne sind so eingerichtet, daß sie -mit den Religionsstunden, die in den öffentlichen Schulgebäuden ert heilt wer den,, nicht collidiren. Der. älteste Sohn unseres Vorstehers, des Herrn Hofagenten Czarnikow, hat, in diesen Tagen beim vereinigten Gerichtshof zu Eisenach seine Prüfung als Rechtscandtdat gemacht und Nr. I. erhalten. Seiner Anstellung steht, nichts entgegen, und er wird demnächst in den Staatsdienst treten. Preußen. Berlin, 8. Febr. (V. Z.) Der von dem Gürtler und Bronceur M. Halle gegründete Kranken- Kassen- Verein jüdischer (selbstständiger) Gewerb-

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