Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 18 (1854)
- Issue
- Heft 9 (27.2.1854)
- Date
- 1854-02-27
- Page
- Seite 104 (sequence 4)
- Language
- German
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mied: Fremden kann eine Gemeinde hingegen allerdings die Bedingungen vorschreiben, unter denen sie sie. aufnehmen will, nur tritt hiebei die Besorgnisi ein, daß wir nach 10 — 15 Jahren eine Gemeinde haben, die aus Fremden bestehtdie Bürger, und auS Einheimischen, die eö nicht sind. Freilich ist hier, namentlich für den Kaufmann, kein großer Unterschied in der Stellung eines jüdischen Bürgers oder Nichtbürgers. In Altona hat der verstorbene W. S. Marburg ungefähr 7000 Mark für dortige jüdische wohlthätige Anstalten vermacht, bei den meisten ist er selbst Vorsteher gewesen. Hier gehen jetzt, die Vermächtnisse ein von Heimann Engel ungefähr 25,000 und von Rosa Arning, geschiedenen Engel, von.ungefähr 15,000 Mark. Diese Berichte sind veranlaßt durch ein großartiges jüdisches Testament, von dem amerikanische Blätter berichten (s. Nr. 8.). Es hat nämlich der verstorbene Judah TouroS durch ein in New-Orleans am 6. Januar publicirtes Testament vermacht: zuerst seinen 4 Testamentsvollstreckern, von denen einer überdies der Universalerbe ist, jedem 10,000 Dollar, 80,000 Dollar dem Armenhause in New-Orleans, ' 5000 jeder Judengemeinde in Boston, Harford, New- Haven, New-Aork, Charlefion und Savannah. 8000 dem jüdischen Waisenknaben -Institute in Boston, 5000 dem weiblichen Asyl daselbst, 10,000 dem weiblichen Hospital in MassachussettS, 20,000 dem JewS-Hospital Society Newyork, 10,000 dem Ncwyorker Verein zur Unterstützung der jüdischen Armen in Palästina, 50,000 dem Agenten der Gesellschaft zur Verbesserung der Lage der Juden im heiligen Lande und zur Sicherung ihrer Religionsfreiheit, dann noch viele Legate für andere jüdische Anstalten und für Privatpersonen, die 50,000 Dollars geben zu denken. Ohne Zweifel wird diese Agentur eine andere sein, als jene Amsterdamer, die jetzt in die Stände der Nachfolger des verstorbenen Hirsche! Lehren übergegangen ist und die kein anderes Ziel verfolgt, als die Vermehrung der dortigen talmudmurmelnden Bettler. Ich kann nicht Unterlasten, hier mein Erstaunen auszudrücken, daß neulich in dieser Zeitung (Nr. 4.) ein übrigens schöngeschriebener Aufsatz, die völlig überflüssige Frage, weshalb die Junkerpartei überall den Juden in politischer Hinsicht entgegenstehe, auf eine sehr weit ausholende Weise zu beantworten suchte. Sollen denn etwa diejenigen die bürgerliche Gleichberechtigung der Menschen begünstigendie nur durch das Gegentheil eristiren *)? Mersenheim, im Februar. (Privatmitth.) Als ein Zeichen , der Zeit mag folgendes Vorkommnisi ein allgemeines Interesse beanspruchen dürfen. Auf Anregung des Rabbiners unseres LandeStheilS hatte die hohe Regierung die, beiläufig gesagt, von allen Gesetzen zu Gunsten der Juden aus dem Jahre.1848 auch noch kein Jota zurückgenommen oder geschmälert hat, schon im Jahre 1847 verfügt, daß da, wo keine besonderen israelitischen Elementarschulen bestehen, Versäumnisse deS israelitischen Religionsunterrichts eben so bestraft werden sollen, wie Versäumnisse beim Elementarunterrichte; so daß also die betreffenden christlichen Geistlichen, die an der Spitze der OrtSschulcommissionen stehen, daS Straferkenntniß für Versäumnisse auch beim israelitischen Religionsunterrichte zu erlassen hätten. Bisher fand dieses auch nicht den geringsten Anstand. — Ein katholischer Pastor in unserer Nähe war der erste, der sich, weigerte, ein solches Straferkenntniß zu erlassen und motivirte seine Weigerung mit den Worten: „Dieses kann als etwas gegen ihr Gewissen Gehendes, weil in Sachen, die gegen ihre religiöse Ueberzeugung sind, derselben nicht zugemuthet werden.^ Zartes Gewissen, das lieber die Religionslosigkeit, als ein «katholisches Glaubensbekenntniß in Schutz nehmen zu müssen glaubt! Denn nur zwischen beiden war hier zu wählen. Die Sache liegt indessen hoher Landesregierung zur Entscheidung vor, auf die wir sehr gespannt sind. B. H. Hannover, 16. Februar. (Privatmitth.) DaS neue Schulgesetz für die jüdischen Schulen unseres Landes, auf dessen baldiges Erscheinen wir. bereits in unserer jüngsten Korrespondenz aufmerksam gemacht haben, ist gestern durch die Gesetzsammlung sür das Königreich Hannover als Gesetz publicirt worden. Bisher eristirte nur für den Bezirk deS LandrabbinatS Hannover eine Schulordnung, welche noch unter dem Oberrabbiner, Herrn Dr. Adler, entworfen war; für die übrigen drei Landrabbinatbezirke dagegen war *) Der geschätzte Correspondent hat völlig Rechts aber der Artikel hatte noch einen andern, als den ostensibeln Zweck, und hat diesen auch, wie wir glauben, erreicht; Redaet. :