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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1854-01-16 · Heft 3 (16.1.1854) · p. Seite 35

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
18 (1854)
Issue
Heft 3 (16.1.1854)
Date
1854-01-16
Page
Seite 35 (sequence 9)
Language
German
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Wir Johannes mit unseren Brüdern von Gottes Gnaden Herzog in Schlesien, Herr zu Glogaw und zu Sagan, geloben in diesem offenen Briefe, daß alle Gelibde, vie gethan haben Unsere lieben getreuen Rathmanne, und ganze Gemeine Unserer Stadt Glogau vor Uns und umb Unser Willen. Abraham Juden und allen anderen Juden und Jüdinnen nach Beweisungen des Friedensbriefes ihnen ganz unschädlich sein sollen in ihrem Stadtrechte und an allen Stücken ihres Rechten, besonders welcherlei Unthat oder Unfnge Jude oder Jüdinne thäte oder beginge in der Stadt Glogau, So geloben Wir mit unfern Brüdern,, daß Wir oder wer von Unsertwegen gewaltet wirdt sein, .senden sollen nach unfern Rathmannen zu Glogaw, und ob Wir nach ihnen möchten senden und sie doch das selber begehrende wären, daß alle so begangene oder gethane Unfuge oder Unthat von Jude oder Jüdinne gerichtet sott werden nach der Stadt Rechte. Auch geloben Wir, daß kein Bürger zu Glogau von der Juden wegen Noth oder Gewalt leiden soll, von Uns oder von unfern Anwälten, sondern sie ganz und gar bei ihrem Stadtrechte ohne Arg lassen und behalten wollen. Deß zur Sicherheit so haben wir Unser und unser Brüder gemeine Jnsiegel an diesen Briefs lassen hengen. Geschehe und geben zu Glogaw auf unserem Hause an der nächsten Mittwoch nach dem Sonntage Oeuli in ei 1407. B. Herzog Hansens (Johann II.) Erbbrief über die Judengasse, da sie dem Rathe und gemeiner Stadt eingethan worden. (Jahr 1484.) Wir Johannes, von Gottes Gnaden Herzog in Schlesien, vom Sagan und zum Großenglogaw, Freyenstadt rc. bekennen öffentlich mit diesem Briefe für Uns, unsre Erben, Erbnehmer und Nachkommen und thun kund vor allen, die ihn sehen, hören oder lesen so und als in vergangenen Gezeiten von unfern Vorfahren, Herren zu Großenglogaw und sonderlich auf dem Theilc, das die Herren von Teschen inne gehabt haben, die verstuckte jüdische Nation wider den allmächtigen Gott, zu schaden gemeinem Nutzen und Verderbniß armer Leute vorhanden seyn und uns nun der barmherzige Gott zu unserer Gerechtigkeit verhelfen hat, daß wir die ganze Stadt Großenglogaw , die vormals in zwei Theile getheilt war, in Einigkeit gebracht haben und uns von Königl. Majestät konsirmirt und bestätigt ist, haben wir das zu hohem Gemüth gezogen, ansehnlichen förderlichen die Ehre des allmächtigen Gottes, Steuerung des gemeinen Nutzens, auch Verderbniß der Lande und armer Leute und haben dieselben verstuckten Juden, Feinde Gottes und der Christenheit, als ein Landesfürst aus unser Stadt Glogaw vertrieben und wollen sie förder njmrner dulden. Hierumb so haben wir mit rechtem, wohlbedachtem Muthe die Stelle, die Judengasse genannt , in allen ihren Rainen und Gränzen, als sie von Alters begränzet und ausgesetzt ist, und Wir die selbst inne gehabt, besessen und in unsere Gewähr gebracht haben, erblichen und ewiglichen verkauft Unfern getreuen lieben Bürgermeister und Rathmannen, Geschworenen und der ganzen Gemeinde, haben ihnen die gegeben um 600 gute ungarische Gulden, die itzunder von Ihnen gänzlichen und wol zu Danke bezahlt sein, das Uns genüget und daffelbige Geld an Uns und Unsere Lande merklichen Nutz und Frommen gewendet haben, also daß sie dieselbe Stelle, die Judengaffe genannt, einnehmen, die der Stadt zu Nutz und unfern.Erblingen zu Ehren aussetzen, bauen und bessern mögen, darvon Geschößer, Beeten, Scharwerker gleich andern Häusern, die . im Stadtrechte liegen, nehmen und Genuß machen und zu ihrem Gerichte gebrauchen vor Uns, Unfern Erben, und Erbnehmern gänzlich, ungehindert und eigentlich, ewiglichen und erblichen der Stadt in ihre Nutzung und Gerichte, alle Freiheit, so Uns, unfern Erben und Erbnehmern daran gebühren möcht, hindangesetzt, sondern wollen Unsere Dienste und Gerechtigkeit setzen (übertragen) auf die ganze Stadt Glogau, also daß sie Uns von der Stadt wegen Unser Pflege und Dienste thuen, als sie denn vormals verpflichtet seien und haben dieselbige unsere Judengaffe durch den würdigen Apicium Colo Licentiaten, Unfern Kanzler aufgelassen und durch ihn Bürgermeister und Rathmanne, Eltiften, Geschworenen in Macht-der ganzen Gemeinde darin geweift zu haben, zu halten und zu besitzen, der Stadt zu Ehren und zu Nutzen nun und zu ewigen Gezeiten, Unser Herrschaft Pflege und Obrigkeit, die wir über die ganze Stadt haben, unschädlichen. . Zu Urkund und wahrem Bekenntniß haben wir Unser Fürftl. Jnsiegel unten an diesen Brief hängen lassen. Geschehen und gegeben zu Großenglogaw am Donnerstage nach Philippi Jakobi Tage 1484. qq.

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