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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1852-12-06 · Heft 50 (6.12.1852) · p. Seite 599

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
16 (1852)
Issue
Heft 50 (6.12.1852)
Date
1852-12-06
Page
Seite 599 (sequence 7)
Language
German
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599 auSgeber einiger Schriften Aben Esra'S, ist übrigens jener Bewerber nicht, von welchem ich früher berichtete, er werde der Anforderung, verderblicher Neologie nicht zu huldigen, vor Allem entsprechen. ES war darunter ein schwäbischer Rabbi gemeint, der sich jenes RabbinaL selbst zugetheilt hatte. In der früher erwähnten Ehefrage — die Ehelichung der Wittwe eines Onkels — hat die königl. Regierung von Mittelfranken auf das Gutachten eines gelehrten Rabbinen im Regierungsbezirk, die Bewilligung versagt, von dem Grundsätze ausgehend, eine Privatkirchengesellschaft schützen zu müssen. Der Fall, resp. die Frage, ob sich die Staatsregierung von OberaufsichtS wegen einzumischen habe, hat selbst unter christlichen Juristen Aufsehen erregt und die tüchtigsten haben sie bejahet. Die Justizbehörde , sagen sie, dürfe dies zwar nicht thun, wo! aber die Polizei von OberaufsichtS wegen. Man ist begierig, wie bei eingelegtem Rekurs daS Ministerium entscheiden wird. , Die Stelle eines Kassiers und Gemeindeschreibers bei der Kultusgemeinde Fürth, um welche, sich Herr Br. Morgenstern, der bekannte Abgeordnete der Linken, tind Herr Di-. Ordenau, ein junger Rechtsgelehrter von dort, bewarben, ist bei gleicher Stimmenzahl dem Letztem Seitens der k. Regierung zugetheilt worden. DaS vom Landrath angefertigte GeschwornenergänzungSverzeichniß enthält auch etliche jüdische Namen. In das Seminar zu Würzburg, bisher das Depot für Religionslehrerstellchen, sind Heuer bei sieben Examinanden, nur drei jüdische Jünglinge eingetreten, während in früheren Jahren die Erfteren in zwei- und dreifacher Zähl sich eingefunden hatten. In der That! wer wird sich auch einem Stande widmen wollen, der keine angemessene Stellung weder im Staat noch in der Synagoge einnimmt, von dem man Pferdearbeit fordert und ihm Taubenfutter reicht! Schließlich theile ich Ihnen noch die Schlußbemerkung der neuesten Gotthelf'schen Schrift mit. „Wir haben nun auseinandergesetzt, wie die Rechtsverhältnisse der Juden in Baiern auf Grundlage der neuesten Gesetze sich gestaltet haben. Ob die Ausnahmen welche noch fortbestehen, sich irgendwie halten lassen, ob man durch irgend ein politisches Prinzip dieselben rechtfertigen könne: das mögen Andere beurtheilen. Nicht die Emanzipationsfrage war Gegenstand dieser Blätter. Ueber sie hat daS zivilisirte Europa bereits entschieden. Frankreich, Belgien und Holland find vorangegangen; in England hat die Mehrheit des Unterhauses wiederholt für sie die Stimme erhoben; in einem großen Theil Italiens hat die Gleichstellung der Juden die-wärmsten Verteidiger gefunden und ist bereits in's Leben getreten; und wird in Deutschland auch da und dort wieder an dem Gebäude der Judenemanzipation, gerüttelt, im Großen und Ganzen ist diese Gleichstellung dennoch in Deutschland durchgeführt. Die""G§gmr der Gleichstellung haben keinen Grund wehr anzugA»en, der nicht längst schon siegreich bekämpft wäre. Jndeß, wie gesagt, nicht für Gleichstellung der Juden sollte in diesen Blättern eingetreten werden, eS handelte sich lediglich um objektive Darstellung der gegenwärtigen Rechtsverhältnisse der Juden in Baiern, es sollte lediglich einige Klarheit in diese dunkle, vielfach mißverstandene Materie gebrächt werden. Eine politische Wirkung aber dürfte diese Schrift doch haben, die Wirkung, daß durch eine Generalentschließung 1) jene verwaltungsrechtlichen Ausnahmen als durch das Gesetz vom 29. Juni 1851 ausgehoben erklärt werden, welche von Ausnahmen in Ansehung des bürgerlichen Rechts abhängig sind; 2) jene Ausnahmsbestimmungen als nicht zu Recht bestehend anerkannt werden, welche lediglich einer irrthümlichen Auslegung des Gesetzes ihr Entstehen verdanken. ES wäre dies nichts Anderes, als ein Tribut, der öffentlichen Gerechtigkeit gezollt. Auch die Staatsgewalt kann ja fehlen und es gereicht ihr ebenso wenig wie dem Privaten zur Unehre, begangene Jrrthümer auch einzugestehen und von ihnen abzukommen." Möchte.Herr Gotthelf seine gewandte jundische Feder ferner dem Dienste seiner Glaubensgenossen weihen! K. Großbritanien. London, 24. November. (Privätmitth.) Die Angelegenheit der Board of Deputies ist doch noch nicht so weit geordnet, wie ich in No. 48 voraussetzte. Vielmehr sind die weiteren Verhandlungen nur auf drei Monate aufgeschoben. Sir MoseS Montefiore ist furchtbar darüber erbittert, und will seinen Willen durchsetzen. Er erklärt die Religion in Gefahr, und forderte die hiesigen Literaten auf, dafür

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