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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1852-11-29 · Heft 49 (29.11.1852) · p. Seite 586

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
16 (1852)
Issue
Heft 49 (29.11.1852)
Date
1852-11-29
Page
Seite 586 (sequence 6)
Language
German
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S8ll Die-' Aufgabe, die sie sich gestellt, wird sich in folgender Weise zusammenfassen lassen: 1) Diejenigen Bücher, die zur Kennlniß und Hebung der Religion >unenthehrlich sind, so wie die täglichen und die Festgebetbücher, Uebersetzungen und Lert< der Bibel, biblische Geschichte, religiöse Leitfaden u. s. w. unter die Armen unentgeldlich zu verbreiten und den minder begüterten Klaffen leichter zugänglich zu machen. . - 2) Auf dieselbe Weise, theilS unentgeldlich, theilS zu sehr niedrigen Preisen die besten und bekanntesten Elementarbücher, auf Kosten der Gesellschaft angeschafft, zu verbreiten. 3) Eine .Konkurenz zu eröffnen, um nützliche Bücher, an denen eS noch mangelt, in'S Leben zu rufen. 4) Die intereffanteften Theile der Literatur-und Zivilgeschichte der Juden zur Kenntniß zu bringen, sei etz.auf dem Wege der Konkurrenz, sei eS indem man die Veröffentlichung selbstständiger Werke unterstützt. Die Gesellschaft wird, ihr Wirken nach ihren Hilfsquellen einrichtend, mit dem Dringendsten beginnen, und nur nach und nach die verschiedenen Theile ihrer Ausgabe lösen, und zwar in der oben aufgestellten Ordnung. Der israelitische. Verein für moralische und religiöse Bücher bestehr auS fördernden Mitgliedern (protecteurs) und subskribirenden Mitgliedern. Jemand, der sich für einen jährlichen Beitrag von mindestens 25 Fr. betheiligt, wird unter die fördernden Mitglieder eingeschrieben, derjenige, der sich mit einem Beitrag unter 25 Fr. und zwar mindestens 2 Fr. unterschreibt, erhält den Titel „subskribirendeS Mitglied". Alle Mitglieder können von den von dem Vereine angeschafften Büchern erhalten, bis zu dem Werthe ihrer Betheiligung steigend. Die Arbeiten deS Vereins und die Verwaltung seiner Fonds sind einer verwaltenden Kommission übertragen, die auS mindestens sechs Mitgliedern und aus höchstens fünfzehn Mitgliedern, und zwar gleichzeitig auS den fördernden und den subskribirenden Mitgliedern besteht. Der Großrabbine des Zentralkonsistoriumö und der Großrabbine deS Seinesprengels sind Mitglieder von Rechtswegen. Die Kommission ernennt, nach Mehrheit der Stimmen, ihr Büreau, gebildet aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten' und einem Kassenrendanten. Die verwaltende Kommission besteht, bis jetzt aus den sechs folgenden Mitgliedern, Gründern deS Ber^- einS, auS den Herren: Franck, Vizepräsident deS Zentralkonsistoriums, Präsident; Isidor, Großrabbine deS Seinesprengels, Vizepräsident; Albert Cohn, Kassenrendant; S. Cahen; Derembourg; S. Munk. Die Kommission wird jedes Jahr einen ausführlichen Bericht über die Arbeiten, eine genaue Berech^ nung der Einnahmen und Ausgaben des Vereins ablegen. - Sie ist im Begriff nächstens zu veröffentlichen: 1) Eine populäre Uebersetzung der Bibel in einem einzigen Bande; 2) den hebräischen Te.rt, gleichfalls in einem Bande; 3) ein Gebetbuch, sowol der portugiesischen Synagoge, als auch der deutschen, mit Tert und französischer Uebersetzung; 4) eine vollständige Geschichte der Israeliten bis auf unsre Zeit; 5) einen Leitfaden der Moral des Judenthums, aus der Bibel und dem Talmud gezogen. Die Unterzeichnungen werden von Albert Cohn, Kaffenrendanten des Vereins, me Richer 42, entgegengenommen. In der ersten Versammlung, hat die Kommission zu Mitgliedern die Herren Bischofsheim Vater, Gustav v. Rothschild, Eugen Halphen und F. Bernheim gewählt, und diese haben die Wahl angenommen. Donanfürstenthumer. Foltifcheny, Mitte Oktober. (Privatmitth.) Ich habe Ihnen die erfreuliche Kunde zu melden, daß, Dank sei eS dem verdienstvollen Streben des Herrn Kahana zu Jassy, und in Anbetracht, daß die frühere Synagoge schon seit mehreren Jahren auf demselben Platze stand, die Arbeiten an unsrer Synagoge in Angriff genommen werden durften. — Was aber eine lebhaftere Sensation erweckt, ist, daß unsere Schenkwirthsrage, von welcher Sie schon mehrmals Notiz genommen haben, einer endgiltigen Lösung zugeführt worden .ist. Denn soeben vernahm ich, daß der Rabbiner zu Stambul einen Firman auSgewirkt, der die Erlaubniß und namentlich: daß eS den hiesigen Israeliten erlaubt sein möge, auf dem Lande zu wohnen und Weingärten zu kaufen, bei der hiesigen Regierung anregt. Er wurde sofort dem

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