Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 16 (1852)
- Issue
- Heft 49 (29.11.1852)
- Date
- 1852-11-29
- Page
- Seite 585 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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585 Preußen. Berlin, im November. Es ist die Aufstellung einer Uebersicht der persönlichen und gewerblichen Verhältnisse der Inden in unsrer Monarchie angeordnet worden und sind die Bezirksregierungen resp. die Landrathsämter bereits beschäftigt, die OrtSbehöryen hierauf bezüglich anzuweisen. (Man wird sich erinnern, daß im Jahre 1847 vor der Debattirung des damaligen Judengesetzes im vereinigten Landtage ebenfalls eine solche Schematisirung der Juden vorgenommen und in den Ministerialschriften gegeben worden. Sie fiel damals nicht zu Ungunsten der Juden auS, und werden wir sie zur Vergleichung brauchen können, wenn die neue veröffentlicht und zu ähnlichem Gebrauche benutzt werden sollte. Red. d. A. Z. d. Jub.) —. Nach einem Erlaß deS Handelsministers vom 13. Oktober ist jüdischen Feldmeffereleven gestattet, die Feldniesserprüfung zu machen und sind sie demnächst auch zur Vereidigung zuzulassen, wobei ihnen jedoch vorher ad protocollum bekannt gemacht werden soll, daß sie dadurch keinen Anspruch auf Anstellung im Staatsdienste erlangen, noch diese Prüfung den Anfang einer Beamtenlausbahn bilde. (Solche Klausel ist allerdings noch keine Erklusion, deutet aber darauf hin, daß man im Voraus sich die Hände nicht binden wolle, Falls der Art. 12 der Verfassung bald eine Abänderung erleiden sollte. Red. d. A. Z. d. Jud.) Berlin, 18. November. Ein die Beitragspflicht der hiesigen jüdischen Gemeindemitglieder zu den Bedurfuissen der Gemeinde betreffendes Erkenntniß ist in diesen Tagen publizirt worden. In dem vorigen Jahre hatte nämlich der hiesige Kaufmann und Seidenwaarenfabrikant Abr. Meyer gegen die einzelnen Mitglieder des jüdischen Gemeindevorstandes bei dem königl. Stadtgericht eine Provokationsklage ad agendum eingereicht, dasselbe auch die Klage eingeleitet und bereits Termin in der Sache anberaumtals das königl. Polizeipräsidium den Kompetenzkonflikt erhob und jedes weitere Rechtsverfahren nunmehr sistirt werden mußte. Der Gerichtshof zur Entscheidung'der Kompetenzkonflikte, an welchen die Sache abgegeben wurde, hat'darauf durch den Spruch vom 25. September d. I. für Recht erkannt, daß in dieser Sache ein Verfahren vov Gericht *t i cht stattfinde. f ' " ' Großbritanien. London, 5. November. In London werden jetzt viele Anstrengungen gemacht, einen Verein, „for eneouraging^viZli Settlements in pslestine" zu Stande zu bringen (d. h. einen Verein zur Beförderung der Niederlassung, von Juden in Palästina). Nach dem Jew. Chron. hat das Sub-Kommite bereits wieder ein Meeting gehalten, welchem einige „höchst einflußreiche Gentlemen" beiwohnten. Dir Gegenstand war eine Adresse an daö Publikum über den Zweck und die Mittel. Wir sind neugierig hieraufdenn noch sehen wir nicht ab, waS dies Alles soll, so lange die Juden, die jetzt in Palästina ansässig sind, so elend und erbarmenswert!) situirt sind, so^lange diesen alle Mittel fehlen, sich aufzuhelfen, und noch mehr, so lange ihnen alle Energie mangelt, sich aufzuraffen! —. Das Jew. Chron. meldet-' daß in Portsmouth drei Juden in den Stadtrath gewählt worden sind. Der Eine, Herr Emanuel, ist bereits das fünfte Mal gewählt. Viscount Monck, der neue Vertreter der Stadt, will eine, vom Stadtrath einstimmig votirte Petition zu Gunsten der Veränderung des Parlamenteides für die Juden, dem Unterhause überreichen. Frankteich. Paris, iw November Die Arch. isr. de Fr.*) enthalten die Statuten einer sehr segensreichen Gesellschaft, die sich jetzt für die-französischen Israeliten gebildet. Wir geben diese mit Folgendem. Am 23. Oktober 1852 bildete sich in Paris ein Verein für die^ Verbreitung von, für Sitten und Religion als gleich nützlich anerkannten Büchern für die Israeliten Frankreichs. r Sie nimmt den Namen „israelitischer Verein für sittliche und religiöse Schriften^^ an: rv-dn *) Die Redaktion dieser Monatsschrift, beklagt sich noch immer über das Jew. Chron., daß es. bei Entlehnungen die Quelle nicht angcbe. Warum thut dies die Redaktion der Arch. nicht selbst hinsichtlich unsers Blattes? Man sehe 'z. B. den Art. aus Lissa S. 663. Redakt.