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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1852-11-15 · Heft 47 (15.11.1852) · p. Seite 561

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
16 (1852)
Issue
Heft 47 (15.11.1852)
Date
1852-11-15
Page
Seite 561 (sequence 5)
Language
German
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561 ihre Stimmen nur einem solchen Kandidaten geben würden, der zuvor auf daß bestimmteste erklärte, den Art. 12 der Verfassungsurkunde vom 31". Dezember 1850 aufrecht erhalten zu wollen. Dieser Artikel lautet wörtlich: „Die Freiheit des religiösen Bekenntnisses, der Vereinigung zu Religionsgesellschaften und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen ReligionSübung wird gewährleistet. , Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen." Veranlassung zu dieser öffentlichen Demonstration hat der Umstand gegeben, daß der frühere Vertreter unserer Stadt in der I. Kammer, welcher der streng kirchlichen Richtung angehört, die Motion eingebracht hatte, die Juden von allen richterlichen und administrativen Aemtern auszuschließen. (Wenn sich diese Sache so verhält, so haben die Juden damit durchaus Nichts' gethan, was wider das Gesetz ist, und haben gethan, was man ihnen durchaus nicht verargen kann. Schwache Gemüther meinen, dadurch gerade gäbe man denjenigen Vorschub, welche die Juden von allem staatsbürgerlichen Einfluß entfernen wollen. Thöricht, wer den Juden die von der Verfassung ihnen gegebenen Rechte nehmen will, thut es so und so.) Aus -er Provinz Posen, Ende Oktober. (Privatmitth.) Es ist noch gar nicht lange her, daß ein großer Theil der vaterländischen Tagesblätter sich darin gefiel, den Juden Preußens überhaupt — und' denen des Großherzogthums Posen noch insbesondere — Mangel an Patriotismus zum Vorwurf zu machen, und selbst heutzutage giebt eS noch gar Viele, die da behaupten und eS gern aller Welt möchten glauben machen, daß unsere Juden nicht von derselben Liebe zu König und Vaterland, wie ihre christlichen Mitbürger, beseelt wären. — Doch daß solche Reden nichts Anderes als böswillige Verleumdung, ist gottlob eine langst ausgemachte Sache, und außerdem giebt es namentlich Einen Tag im Jahre, durch welchen alle jene Verleumder Lüge gestraft, alle jene Andichtungen rc. zu Schanden gemacht werden. Und dieser Tag ist kein anderer als der 15. des Monats Oktober, der Geburtstag unferS Königs und Landesherrn, an dessen Feier — wie in jedem Jahre seit' der Thronbesteigung Friedrich Wilhelms IV. — auch diesmal wieder alle Juden des preußischen Staats — von der Memel bis -zur Saar und von der Ostsee bis auf die Höhen des Riesengebirges den lebhaftesten Aniheil genommen. — Gestatten Sie uns wenigstens, die Notizen, die uns über die Feier des letztverfloffenen 15. Oktober jüdischerseitS aus beit Gemeinden unserer Provinz zugegangen, den geehrten Lesern Ihres Blattes hier in einer gedrängten Zusammenstellung vorführen zu dürfen. In Posen hat der seit mehreren Jahren daselbst bestehende Verein STninb öw saip in seinem Betlokale den Geburtstag des Königs am Abend des 15. durch Gesang, Predigt und Gebet gefeiert. Die Festrede wurde durch Herrn Dr. Deutsch (Vereinsprediger) abgehalten, der Gesang durch Kantor Schönfeld geleitet.. Vor der Predigt ist ein eigends gedichteter Festchoral, nach derselben ein Rezitativ mit Choral und nach dem „Gebete für König und Vaterland" endlich noch der Choral: „Nun danket alle Gott rc." gesungen worden. Der Abendgottesdienst ward hierauf in deutscher Sprache abgehalten. In Neustadt b. P. ist in der jüdischen Elementarschule das Lied: „Eine feste Burg ist unser Gott re." gesungen und hierauf vom Lehrer BrUck eine Ansprache mit einem Gebet für den Landesvater gehalten worden. In Feauftadt ist Vormittag nach 10 Uhr in der Synagoge ein feierlicher GotteS abgehalten worden, der auch von Christen sehr zahlreich besucht gewesen und wobei Herr Rabbiner M. Löwenstamm die Festrede gesprochen. In Schroda hat Abends ein Festgottesdienst in der Synagoge stattgefunden und hierbei Herr Rabbiner Labuszynski eine höchst ergreifende Festrede gehalten. In SantomySl ist unter Leitung des Lehrers Groß der Geburtstag des Königs in der festlich geschmückten jüdischen Elementarschule durch Gesang und Ansprache gefeiert worden.' In Wreschen hat die Feier ebenfalls in der israelitischen Elementarschule stattgesunden, wo der zweite Lehrer der Anstalt, Herr Fabian, den Gesang geleitet und der erste Lehrer, Herr Simon Kuttner, über den Salomonischen Spruch: tn -sbni •«» 'rr rin an** eine der Bedeutung des Tages höchst entsprechende und recht gediegene Rede gehalten.

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