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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1852-10-25 · Heft 44 (25.10.1852) · p. Seite 530

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
16 (1852)
Issue
Heft 44 (25.10.1852)
Date
1852-10-25
Page
Seite 530 (sequence 10)
Language
German
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580 Er gelangt glücklich nach Alexandrien, fand daselbst viele .Freunde, verließ es trotz ihrem Widerstreben, wie er in' dem schönen Liede ausspricht, dessen Anfangsvers lautet: Wie? darf der nackte Leib denn bannen Das Herz, das eilend zieht von dannen? Was ist mir anders noch das Leben, Was ist denn sonst mein Sinnen, Streben, Als daß noch meine glüh'nde Wange An dir, o edler Boden, hange?. Ich Hab' mit Schmerz mich losgerissen, Will Spaniens blühende Fluren missen. Zieh über's Meer, durchwandre Wüsten, Wehr' ab die Freunde, die mich grüßten, Begrüße Strauße und Hyänen, Mir ist Gesang ihr dumpf Erdröhnen, Mich fesselt nicht Egyptens Pracht — Nach Kanaan zieht mich's mit Macht. So gelangte er, durch Jemen wandernd, in Tyrus verweilend, nach Palästina.... Von hier verliert sich, seine Spur. Nur die Sage berichtet noch. In einem Anhänge berichtet Geiger noch, wie Juda von der Nachwelt geehrt worden, und fügt eine reiche Lese von Anmerkungen hinzu. Wir haben diese Skizze des schönen Merkchens gegeben, um dem Leser ein recht anschauliches Bild desselben darzübieten, und dieser an den Proben erkenne, wie meisterhaft die Dichtungen Juda's von Geiger wiedergegeben sind. Nicht blos die Ausstattung, sondern die Form der ganzen Schrift ist so elegant, so ästhetisch befriedigend, daß sie ein Muster für derartige Arbeiten abgiebt. Wir bedauern nur das Eine, daß es G. nicht gefallen, eine noch größere Anzahl der Juda ha-Levi'schen Dichtungen zu geben. Korrespondenz. Mastricht, den 10. Oktober 1852. Die jüdische Kircheuverfassmrg in den Niederlanden. (Fortsetzung ans No. 33, 42. 43.) Auf Grund vorgehender ministerieller Zirkulare haben die Abgeordneten am 20. November 1850 zu Gravenhage in einem ihnen dazu angewiesenen Lokale im Gebäude deö Ministeriums sich versammelt. Der Justizminister in der Eigenschaft als Kultusminister erschien in großem Kostüme, und nachdem derselbe eine auS dem Stegreif gegriffene höchst eindrucksvolle Rede gehalten, worin er besonders das Geschichtliche des Entstehens dieser Versammlung hervorhob, und mit einem freudigen Gefühle seinen wärmsten Dank über daS Gelingen derselben ausgesprochen, erklärte er die Sitzung im Namen des Königs eröffnet. Der Minister äußerte ferner, daß es sein eifrigster Wunsch sei, bei den Berathungen stets in Person anwesend sein zu können, wenn ihn die häufigen Arbeiten, die seiner als Justiz- und Kultusminister bedürfen, nicht davon abhalten würden, woher er sich veranlaßt finde, durch seinen Generalsekretär sich vergegenwärtigen zu lassen, der stets dem Laufe der Berathungen beiwohnen werde. *) In Folge einer provisorischen Geschäftsordnung, welche der Versammlung bis zur definitiven Einführung derselben als Richtschnur diente, nahm nach Eröffnung der Sitzung der älteste der Abgeordneten den Vorsitz und der jüngste das Amt als Schriftführer. Nachdem nun der Präsident Namens der Versammlung dem Minister einen Dank abgestattet, entfernten sich Se. Erzellenz. Der Vorsitzende ernannte sofort zwei Kommissionen zur Prüfung der Legitimationsurkunden; Elftere für die durch eine direkte Wahl ernannten dreizehn und Letztere für die aus der Mitte der Kirchenvorstände und Kirchenräthe *) Der Generalsekretär repräsentirte den Minister in jeder Sitzung; jedoch bei den höchst wichtigen Debatten über Art. 4 Betreff eines Traktates, welcher hauptsächlich zwischen der niederl. israelitischen und portugiesisch israelitischen Religiönsgenoffenschaft besteht, war der Minister selbst zugegen. Dieser Traktat besteht seit 1810, welcher damals einerseits durch das OberkoNsistoriuin der niederl. oder auch genannt hochdeutschen israelitischen Religionsgenossenschaft. anderseits durch die zur Zeit zu Recht anerkannte Kommission für die portugiesisch israelitische Religionsgenoffenschaft. geschlossen worden. Nach dieser beiderseitigen Uebereinkunft war bas gegenseitige Uebergehen zur Kultusgemeinde gänzlich untersagt. Der Abgeordnete für die portugiesisch israelitische Gemeinde zu Gravenhage, der allgemein als Rechtsgelehrter ausgezeichnete bekannte Herr Dr. De Pinto beantragte, daß diese Scheidewand wegfallen müsse; er motivirte seinen Antrag dahin, daß dieser Vertrag mehr durch die Länge der Zeit geheiligt, als wirkliche Gesetzkraft habe, und überhaupt mit der jetzigen freisinnigen Verfassung nicht übereinstimmend sei. — Die portugiesisch israelitische Gemeinde zu Amsterdam war bei der Konstituante nicht vertreten.

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